Betreff
Straßenverkehrslärm, Berechnungen nach RLS-90
Vorlage
M 2019 1021
Aktenzeichen
61 32.031-2019/001105
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47a ff. BImSchG sind die Kommunen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen an bestimmten Hauptverkehrsstraßen verpflichtet. Dem entsprechend wurde zuletzt am 02.04.2019 vom Verwaltungsausschuss (VA) ein Lärmaktionsplan (Stand 04.03.2019, s. BV 2018 0655/2) beschlossen. Dieser kann über den folgenden Link auf der städtischen Internetseite eingesehen werden.

https://www.burgdorf.de/bauen-wirtschaft/umwelt-klima/laerm/laermaktionsplan/

 

Grundlage des Lärmaktionsplans waren Lärmkarten die vom Niedersächsischen Umweltministerium (MU) bzw. der Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (ZUS LLG) bereitgestellt wurden.

 

Entsprechend der Maßnahmenplanung des Lärmaktionsplans wurde für die Immenser Straße im Frühjahr 2019 vom Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) eine genauere Betrachtung der Lärmsituation vorgenommen, Lärmkarte siehe Anlage 1. Grundlage dieser Schalltechnischen Untersuchung war eine etwas geringere Verkehrsmenge (DTV 9.059 Kfz/24h) als bei den Lärm-Berechnungen der ZUS LLG[1]. Festgestellt wurde vom NLStBV, dass die nächtlichen Auslösewerte der Lärmschutz-Richtlinie-StV an fünf Wohngebäuden erreicht bzw. überschritten werden. Nach Auffassung des NLStBV lässt sich daraus eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung nicht begründen.

Die Entscheidung zur Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahmen hat nach der Lärmschutz-Richtlinie-StV nicht der Straßenbaulastträger (hier NLStBV) vorzunehmen, sondern die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Region Hannover). Diese wurde hierzu im August 2019 um Stellungnahme gebeten. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

 

Ergänzend zu den Lärmkarten der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die ZUS LLG im Frühjahr 2019 Lärmkarten für ein erweitertes Straßennetz nach RLS-90 zur Verfügung gestellt. Die ZUS LLG führt derartige Lärmberechnungen für zahlreiche Städte in ganz Niedersachsen durch, daher wurden die Daten nicht für die einzelnen Städte nachbearbeitet und können teilweise ungenau sein. Grundsätzlich geben die Daten aber Hinweise zu der Lärmsituation an den betrachteten Straßen und zu möglichen Verkehrslärmproblemen.

 

Laut ZUS LLG erfolgte die Lärmberechnung nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) mit den dort genannten Parametern. Ampeln und Parkplätze blieben unberücksichtigt. Lärmschutzbauwerke wurden entsprechend der zur EU-Umgebungslärmberechnung vorliegenden Kartierung berücksichtigt.

Basis der Berechnung waren die in der anliegenden Karte dargestellten Verkehrsmengen (s. Anlage 2). Es handelt sich dabei um Daten, die von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) für die Verkehrsmengenkarte 2015 erhobenen wurden, und um Daten, die von der Stadt Burgdorf bereitgestellt wurden.

Die Lärmkarten wurden als Rasterlärmkarten für den Tages-/ und Nachtzeitraum mit einem Raster von ca. 10 x 10 m berechnet. Für den Bereich der Kernstadt sind diese Lärmkarten anliegend wiedergegeben (s. Anlage 3 und 4).

 

Darüber hinaus wurden auf Wunsch der Stadtplanungsabteilung Fassadenpegel durch die ZUS LLG ermittelt. Die Berechnung der Fassadenpegel erfolgte nur in Anlehnung an die RLS-90. Die betrachteten Immissionsorte wurden nach der VBEB (Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm) konstruiert, ansonsten erfolgte die Berechnung mit der Software IMMI. Daher geben die Fassadenpegel lediglich Hinweise auf Verkehrslärmprobleme und für eine abschließende Beurteilung müsste eine genauere Betrachtung der Lärmsituation an den Straßen erfolgen.

 

Fassadenpegel wurden für jedes Wohngebäude ermittelt. In der anliegenden Karte (s. Anlage 5) ist eine von der Stadtplanungsabteilung vorgenommene Auswertung der Fassadenpegel für den Bereich der Kernstadt[2] dargestellt. Die 60 dB(A) nachts stellen einen Richtwert da, bei dessen Überschreitung in Wohngebieten straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen, wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen, in Betracht kommen (Lärmschutz-Richtlinie-STV). Die Auslösewerte für Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesstraßen (freiwillige Leistung des Bundes auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelung) für Wohngebiete liegen mit 57 dB(A) nachts noch darunter.        

Im Ergebnis zeigt sich, dass nicht nur an der Immenser Straße (L 412) Überschreitungen der o.g. Richtwerte/ Auslösewerte festzustellen sind, wie dies bereits die Lärmberechnungen zum Lärmaktionsplan gezeigt haben, sondern auch an der Schillerslager Landstraße (B 443) und im Verlauf Theodor-/ Gartenstraße (beides Gemeindestraßen). Bei Betrachtung der einzelnen in der Anlage markierten Fassadenpegel ist festzustellen, dass folgende Beurteilungspegel ermittelt wurden.

·         Schillerslager Landstraße (B 443)  
nachts max. 61,8 und im ø 60,8 dB(A) an insgesamt 13 Gebäuden,

·         Immenser Straße (L 412)  
nachts max. 61,6 und im ø 60,6 dB(A) an insgesamt 14 Gebäuden,

·         Theodor-/ Gartenstraße (Gemeindestraßen)      
nachts max. 61,7 und im ø 61,1 dB(A) an insgesamt 12 Gebäuden.

 

Die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinie-STV werden entlang der B 443 somit evtl. an einzelnen Gebäuden überschritten. Die Auslösewerte für Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesstraßen werden hingegen wohl nicht nur an den gekennzeichneten Gebäuden, sondern evtl. an weiteren Gebäuden überschritten.

Die NLStBV wurde im August gebeten, zur Frage, ob auch für die B 443 eine genauere Betrachtung der Lärmsituation vorgenommen werden könne, Stellung zu nehmen. Die NLStBV teilte mit, dass eine Überprüfung der Lärmsituation der Schillerslager Landstraße (B 443) selbstverständlich erfolgen könne. Aufgrund von vielzähligen Überprüfungsaufträgen für Bundes- und Landesstraßen, könne derzeit kein fester Fertigstellungstermin benannt werden. Die Verwaltung wird mit der NLStBV in Kontakt bleiben und ihr vorliegende Daten (z.B. Verkehrszählungen) für die genauere Betrachtung der Lärmsituation zur Verfügung stellen.

 

An der Theodor- und der Gartenstraße werden die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinie-STV ebenfalls an evtl. einzelnen Gebäuden überschritten. Straßenbaulastträger ist hier die Stadt Burgdorf. Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise wird sich die Verwaltung in den nächsten Wochen/Monaten mit der Straßenverkehrsbehörde bei der Region abstimmen.

 

 

 

Anlagen:

1.    Betrachtung der Lärmsituation an der L412 in der Ortsdurchfahrt Burgdorf (Immenser Straße) des NLStBV

2.    Verkehrsmengen – Berechnungsgrundlage RLS90

3.    Rasterlärmkarte RLS90 – Nacht 2019

4.    Rasterlärmkarte RLS90 – Tag 2019

5.    Fassadenpegel RLS90 – Nacht 2019

 

 



[1] Die vom NLStBV verwendete Verkehrsmenge (DTV 9.059 Kfz/24h) wurden abgeleitet aus Verkehrszählungen an der Kreuzung Immenser Straße / Berliner Ring / Ostlandring, die im Jahr 2016 durch das Büro SHP Ingenieure für die Stadt vorgenommen wurden. Die von der ZUS LLG verwendete Verkehrsmenge (DTV 12.417 Kfz/24h) wurde im Jahr 2015 auf Höhe der Dammgartenstraße mit dem städtischen Seitenradar ermittelt.

[2] Für die Ortsteile liegen ebenfalls Fassadenpegel vor, der Wert von 60 dB(A) wird jedoch an keiner der betrachteten Straßen erheblich überschritten.

 

 

 

 

 

 

(Baxmann)