Betreff
Bebauungsplan Nr. 7-01 mit örtlichen Bauvorschriften "Nördlich Stockwiesen" (Weferlingsen) - Satzungsbeschluss - Bezugsvorlage 2008 0290
Vorlage
2008 0353
Aktenzeichen
6126 - 0701
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)  Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 3. formulierten Beschluss zu fassen.

2)  Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter 3. formulierten Beschluss zu fassen.

3)  Der Rat beschließt:

a)  Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-       der in der Zeit vom 02.10.2007 bis 17.10.2007 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-       der mit Schreiben vom 27.09.2007 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-       der in der Zeit vom 18.03.2008 bis 18.04.2008 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-       der mit Schreiben vom 07.03.2008 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

und beschließt die in der Begründung, Teil 3, beschrie­benen Abwägungsvorgänge.

b)  Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 7-01 mit örtlichen Bauvorschriften „Nördlich Stockwiesen“ in der Fassung vom 16.05.2008 als Satzung.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen

-          die Begründung in der Fassung vom 16.05.2008 und

-          die zusammenfassende Erklärung, die in der Begründung wiedergegeben ist.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7-01 mit örtlichen Bauvorschriften „Nördlich Stockwiesen“ ist die Ausweisung eines neuen kleinen Baugebiets im Ortsteil Weferlingsen.

Anhand der Bezugsvorlage 2008 0290 ist über den Entwurf des Bebauungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 04.03.2008 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Dementsprechend erfolgte

-          die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 18.03. – 18.04.2008

-          und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 07.03.2008.

Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in der Begründung des Bebauungsplans im Teil 3 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Begründung in einigen Kapiteln noch ergänzt (die entsprechenden Stellen sind in der Anlage grau markiert).

Zusätzlich wurde eine textliche Festsetzung und ein Hinweis präzisier formuliert; eine Übersicht mit Erläuterungen hierzu ist dem Kapitel 12.5 der Begründung zu entnehmen.

Durch die gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommenen Klarstellungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es handelt sich auch nicht um Änderungen im Sinne des § 4a (3) BauGB (geringfügige Änderungen). Eine erneute Offenlage nach § 3 (2) oder § 4a (3) BauGB ist somit nicht erforderlich (ausführlich in Kapitel 12.5 der Begründung).

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann der Bebauungsplan Nr. 7-01 mit örtlichen Bauvorschriften „Nördlich Stockwiesen“ somit als Satzung beschlossen werden.

 

Anlage:

Bebauungsplan Nr. 7-01 „Nördlich Stockwiesen“ mit Begründung
(Fassung vom 16.05.2008)