- Feststellungsbeschluss
Bezugsvorlagen: BV 2019 0846, BV 2019 0959
Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Einmalige Kosten: |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
- Die Ergebnisse der folgenden
Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 6 „Verfahren“
wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:
- der in der Zeit vom 15.04.2019 bis
03.05.2019 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben vom 05.04.2019
durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 08.07.2019 bis
09.08.2019 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
und
- der mit Schreiben vom 28.06.2019 und
08.07.2019 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die in der Begründung beschriebenen
Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
(Feststellungsbeschluss
siehe nächste Seite)
- Feststellungsbeschluss: Die 63. Änderung
des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 28.08.2019 sowie beiliegende
Begründung werden nach Prüfung der Bedenken und Anregungen beschlossen.
Der Änderung des Flächennutzungsplans werden
beigefügt:
·
die
Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB in der Fassung vom sowie
·
die
zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, die in Kapitel 11.3 der
Begründung wiedergegeben ist.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 02.04.2019 wurde das Bauleitplanverfahren der 63. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet.
Am 25.06.2019 stimmte der Verwaltungsausschuss dem Entwurf der 63. Flächennutzungsplanänderung zu. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“.
In der Zeit vom 08.07.2019 bis 09.08.2019 erfolgte die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs der 63.
Änderung des Flächennutzungsplans. Es wurde eine Stellungnahme eines Anwohners
der Rhedener Straße eingereicht. Mit Schreiben vom 28.06.2019 und 08.07.2019
erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die zum Entwurf
eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden sind im Kapitel 6.3 der anliegenden Begründung wiedergegeben und mit
Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Die Ergebnisse der Beteiligung machen keine Änderungen der 63.
Flächennutzungsplanänderung im Vergleich zur Entwurfsfassung erforderlich.
In der Begründung wurden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und
anderer Erkenntnisse verschiedene Kapitel ergänzt. Diese Ergänzungen sind in
der Begründung grau hinterlegt. Zusätzlich erfolgten redaktionelle Änderungen
in der Begründung, die aber nicht gesondert hervorgehoben sind.
Es ist über den Feststellungsbeschluss der 63. Änderung des
Flächennutzungsplans zu entscheiden. Im Weiteren ist die
Flächennutzungsplanänderung dann gemäß § 6 BauGB der Region Hannover zur
Genehmigung vorzulegen.
Anlagen:
· 63. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand: 28.08.2019)
· Begründung zur 63. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand: 28.08.2019)
(Baxmann)