Betreff
63. Änderung des Flächennutzungsplans
- Feststellungsbeschluss
Bezugsvorlagen: BV 2019 0846, BV 2019 0959
Vorlage
BV 2019 1013
Aktenzeichen
61.020-2019/000412
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 6 „Verfahren“ wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:
    1. der in der Zeit vom 15.04.2019 bis 03.05.2019 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
    2. der mit Schreiben vom 05.04.2019 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
    3. der in der Zeit vom 08.07.2019 bis 09.08.2019 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
    4. der mit Schreiben vom 28.06.2019 und 08.07.2019 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

 

 

(Feststellungsbeschluss siehe nächste Seite)


 

  1. Feststellungsbeschluss: Die 63. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 28.08.2019 sowie beiliegende Begründung werden nach Prüfung der Bedenken und Anregungen beschlossen.

Der Änderung des Flächennutzungsplans werden beigefügt:

·         die Begründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB in der Fassung vom sowie

·         die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, die in Kapitel 11.3 der Begründung wiedergegeben ist.

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 02.04.2019 wurde das Bauleitplanverfahren der 63. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet.

Am 25.06.2019 stimmte der Verwaltungsausschuss dem Entwurf der 63. Flächennutzungsplanänderung zu. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“.

In der Zeit vom 08.07.2019 bis 09.08.2019 erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs der 63. Änderung des Flächennutzungsplans. Es wurde eine Stellungnahme eines Anwohners der Rhedener Straße eingereicht. Mit Schreiben vom 28.06.2019 und 08.07.2019 erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sind im Kapitel 6.3 der anliegenden Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Die Ergebnisse der Beteiligung machen keine Änderungen der 63. Flächennutzungsplanänderung im Vergleich zur Entwurfsfassung erforderlich.

In der Begründung wurden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und anderer Erkenntnisse verschiedene Kapitel ergänzt. Diese Ergänzungen sind in der Begründung grau hinterlegt. Zusätzlich erfolgten redaktionelle Änderungen in der Begründung, die aber nicht gesondert hervorgehoben sind.

Es ist über den Feststellungsbeschluss der 63. Änderung des Flächennutzungsplans zu entscheiden. Im Weiteren ist die Flächennutzungsplanänderung dann gemäß § 6 BauGB der Region Hannover zur Genehmigung vorzulegen.

 

Anlagen:

·         63. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand: 28.08.2019)

·         Begründung zur 63. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand: 28.08.2019)

 

(Baxmann)