Betreff
62. Änderung des Flächennutzungsplans (Feuerwehr Schillerslage)
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (gem. § 4 Abs. 1 BauGB)
Vorlage
BV 2019 1009
Aktenzeichen
61.020-2019/002143
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr Schillerslage“ beschlossen.

 

  1. Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Vorentwurfs zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr Schillerslage“ in der Fassung vom 21.08.2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In seiner Sitzung am 22.08.2017 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Schillerslage beschlossen. Zur Realisierung des Neubaus muss der derzeit gültige Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans bildet die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans 4-6 „Feuerwehr Schillerslage“ (Bezugsvorlage: BV 2019 1010).

 

Im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplans, den die Stadt Burgdorf im Jahr 2019 aufstellt, werden u.a. die Ortsfeuerwehren im Hinblick auf ihre Ausstattung untersucht. Für die Feuerwehr Schillerslage werden deutliche Mängel am jetzigen Standort festgestellt. Dazu zählen unter anderem:

·         Es gibt keine kreuzungsfreien An- und Abfahrtswegen, da der Zugang zum Gebäude über die Tore der Fahrzeughalle erfolgt.

·         Die Hallentore befinden sich in einem schlechten Zustand (geringe Breite, Unfallgefahr).

·         Umkleidebereiche befinden sich in der Fahrzeughalle und sind nicht geschlechtergetrennt.

·         Eine bauliche Schwarz-Weiß-Trennung (Trennung von schmutzigen, schadstoffhaltigen oder verkeimten Stoffen/Gegenständen vom sauberen Bereich) liegt nicht vor.

·         Es gibt keine Duschen oder geschlechtergetrennte Toiletten.

 

Da weder die Mängel am bestehenden Standort beseitigt werden können noch ein Neubau am jetzigen Standort infrage kommt, wurde für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses eine ca. 3.000 m² große Fläche auf dem gegenüberliegenden Acker angekauft. Mit der 62. Änderung des Flächennutzungsplans wird die v.g. Fläche an der Kreuzung vom Alt Engenser Weg und Rapsfeld überplant (neu gebildetes Flurstück: Gemarkung Schillerslage, Flur 3, Flurstück 250/2).

 

In dem Änderungsbereich, der lediglich das ca. 3.000 m² große Flurstück für die Feuerwehr umfasst, wird ausschließlich eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ dargestellt. Damit sollen die Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen werden, der den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ermöglicht.

 

Die 62. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4‑6 „Feuerwehr Schillerslage“ erfolgen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Mit dem vorliegenden Vorentwurf soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden. Auf Basis der sich hieraus ergebenden Stellungnahmen wird der Detaillierungsgrad des Umweltberichts abgeleitet, der zur Entwurfsfassung ergänzt wird.

 

Der Vorlage liegen folgende Anlagen bei:

 

·         62. Änderung des Flächennutzungsplans, Planzeichnung (Stand: 21.08.2019)

·         62. Änderung des Flächennutzungsplans, Begründung (Stand: 21.08.2019)

 

  

 

(Baxmann)