Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung - Eilentscheidung
Vorlage
BV 2019 1005
Aktenzeichen
20.022.005
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

27.000,00 €

36509.787113

Laufende Kosten:

rd. 500,00 €

11106.421101

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt gem. 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 89 NKomVG der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Produktkonto 36509.783100 (Auszahlungen für Branderkennungsanlagen) in Höhe von 27.000,00 € zu.

 

Der Rat der Stadt Burgdorf nimmt die außerplanmäßige Auszahlung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Rahmen einer Brandverhütungsschau in den Kindertagesstätten durch die Region Hannover wurde festgestellt, dass in den einzelnen KiTa’s Branderkennungsanlagen zu installieren sind. Die neue DIN-Norm aus dem Jahr 2018 (DIN VDE 0826-2) besagt, dass der Einsatz von Systemen zur Branderkennung mit örtlicher Warnung insbesondere in Bauten mit besonderem Personenrisiko, u.a. Kindertagesstätten, erforderlich ist. Im Haushalt wurden dafür keine Mittel veranschlagt.

 

Für die KiTa AWO werden voraussichtlich 14.000,00 € und für die KiTa Villa Mercedes 13.000,00 € benötigt, die außerplanmüßig zur Verfügung zu stellen sind.

 

Da die Ausschreibung für alle Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf, in denen eine Installation von Branderkennungsanlagen notwendig ist, Ende August erfolgen soll, ist hier Eilbedürftigkeit gegeben.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V. m. § 89 NKomVG der Verwaltungsausschuss.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren außerplanmäßigen Auszahlung ist durch entsprechende Minderauszahlungen bei dem Produktkonto 21700.787118 (Gymnasium – Umbau, Sanierung, Brandschutz) gewährleistet.

 

 

    

 

 

 

 

 

(Baxmann)