Betreff
DigitalPakt Schule - Umsetzung in Niedersachsen
Vorlage
BV 2019 0994
Aktenzeichen
40.013.000-2019/001520
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird nach dem Beratungsstand formuliert.     

 

 

In Vertretung

 

Sachverhalt und Begründung:

 

„Nachdem Bundestag und Bundesrat der Änderung des Artikels 104 des Grundgesetzes zugestimmt haben, ist der Weg für den Digitalpakt des Bundes und der Länder frei. In den kommenden fünf Jahren fließen fünf Milliarden Euro des Bundes in die Verbesserung der IT-Infrastrukturen der Schulen in Deutschland.

Nach dem Königsteiner Schlüssel werden von 2019 bis 2024 insgesamt 470.496.500 Euro Bundesmittel als 90 %-iger Anteil des Bundes an der Gesamtförderung in Niedersachsen zur Verfügung stehen. Der geforderte zehnprozentige Anteil der Länder am Gesamtvolumen beträgt für das Land Niedersachsen 52.277.389 Euro, die das Land vollumfänglich aus Landesmitteln zur Verfügung stellen wird. Für Investitionsmaßnahmen in Niedersachsen wird damit ein Gesamtfördervolumen in Höhe von 522.773.889 Euro zur Verfügung stehen. Davon werden für landesweite und länderübergreifende Maßnahmen 52.277.389 Euro eingesetzt.

Für die Niedersächsische Landesregierung ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Fördermittel nachhaltig investiert werden. Dazu gehört auch, dass neben der Investition in die technische Infrastruktur weiterhin das Primat der Pädagogik gilt. Medienentwicklungspläne der Schulträger und methodisch-didaktische Medienbildungskonzepte der Schulen sind daher ebenso unverzichtbare Bestandteile der Förderung wie die Qualifizierung der Lehrkräfte und weitere begleitende Maßnahmen zur Steigerung der Unterrichtsqualität.

Die Richtlinie orientiert sich nach Maßgabe der Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern eng an der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt Schule. In dieser Verwaltungsvereinbarung sind die Förderbereiche sowie die näheren Bedingungen und Voraussetzungen zur Förderung benannt. Insofern ist der individuelle Gestaltungsspielraum der Länder begrenzt. In dem Richtlinienentwurf fehlen noch einige wenige konkrete Daten, die gegenwärtig noch nicht feststehen und auch keinen weiteren Einfluss auf die Ausgestaltung der Förderung haben.

Es ist vorgesehen, dass die Träger der öffentlichen und der finanzhilfeberechtigten Schulen in freier Trägerschaft ab August 2019 Förderanträge stellen können. Ein entsprechendes Online-Antragsverfahren, das sich am KIP-Manager zur Umsetzung der kommunalen Investitionsprogramme KIP I und KIP II orientiert, wird derzeit entwickelt. Sie werden rechtzeitig über das weitere Verfahren informiert.“ (aus NST-Info-Beitrag Nr. 4.17/2019)

 

Aus der dem Land Niedersachen zur Verfügung stehenden Fördermittelsumme ist aktuell ein Betrag in Höhe von 1.416.736 € für die Stadt Burgdorf vorgesehen. Die Fördermittelsumme setzt sich aus einem Sockelbetrag pro Schule (vorgesehen insgesamt 289.000 €) und einem im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen bemessenen Betrag (vorgesehen insgesamt 1.127.736 €) zusammen. Die Fördermittelsumme wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung gewährt. Der Fördermittelantrag kann voraussichtlich ab August 2019 und muss bis spätestens 1. Juli 2023 bei der Bewilligungsstelle (NLSchB Osnabrück) gestellt werden.

 

Das Land Niedersachsen erarbeitet aktuell eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen.

 

In der Entwurfsfassung ist vorgesehen, dass folgende Maßnahmen gefördert werden:

 

-      Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände; Serverlösungen jedoch nur, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung von keinem Anbieter ein Anschluss der betreffenden Schule an das Glasfasernetz innerhalb von mindestens 12 Monaten garantiert werden kann,

-      die Einrichtung von schulischem WLAN mit den definierten technischen Mindeststandards,

-      Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern-Infrastrukturen (z. B. Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloud-Angebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden oder im Aufbau befindlichen Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten,

-      Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum pädagogischen Betrieb in der Schule,

-      digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung,

-      mobile Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks) inkl. Lade- und Aufbewahrungszubehör, wenn

a) die Schule über die notwendige Infrastruktur verfügt,

b) spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen den Einsatz solcher Geräte erfordern und dies im Medienbildungskonzept der Schule dargestellt ist, und

c) die Gesamtkosten für mobile Endgeräte von 25.000 Euro je einzelne Schule nicht überschritten werden.

 

 

Zuwendungen werden gemäß der Entwurfsfassung der Förderrichtlinie (Richtlinie wird voraussichtlich im August 2019 verabschiedet) unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

 

-      die erforderlichen räumlichen und sächlichen Kapazitäten, die eine Nutzung unter modernen Unterrichtsgesichtspunkten ermöglichen, werden bereitgestellt.

-      sämtliche Folgekosten (z. B. Betriebskosten, Reparaturkosten etc.) werden vom Schulträger übernommen, solange die angeschafften Gegenstände in der Schule verwendet werden.

-      Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen nach dem XX.05.2019 begonnen wurde. Soweit Maßnahmen vor dem XX.05.2019 begonnen wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind, können diese gefördert werden, wenn es sich um selbstständige Abschnitte handelt und die Finanzierung dieser Abschnitte gesichert ist.

-      Förderfähig sind Maßnahmen, für die ein pädagogisch-technisches Einsatzkonzept sowie eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte vorliegen.

-      Vorhaben können nur gefördert werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

 

Die Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf und die Verwaltung erarbeiten gegenwärtig gemeinsam die erforderlichen Konzepte bzw. stimmen sie inhaltlich aufeinander ab. Dazu wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, in der verschiedene Arbeitspakete für die Konzeptionen abzuarbeiten sind.

 

Es ist beabsichtigt, einen Fördermittelantrag im Jahr 2020 zu stellen.

    

 

(Kugel)