Sachverhalt und Begründung:
„Nachdem Bundestag und Bundesrat der
Änderung des Artikels 104 des Grundgesetzes zugestimmt haben, ist der Weg für
den Digitalpakt des Bundes und der Länder frei. In den kommenden fünf Jahren
fließen fünf Milliarden Euro des Bundes in die Verbesserung der IT-Infrastrukturen
der Schulen in Deutschland.
Nach dem Königsteiner Schlüssel werden von
2019 bis 2024 insgesamt 470.496.500 Euro Bundesmittel als 90 %-iger Anteil des
Bundes an der Gesamtförderung in Niedersachsen zur Verfügung stehen. Der
geforderte zehnprozentige Anteil der Länder am Gesamtvolumen beträgt für das
Land Niedersachsen 52.277.389 Euro, die das Land vollumfänglich aus
Landesmitteln zur Verfügung stellen wird. Für Investitionsmaßnahmen in
Niedersachsen wird damit ein Gesamtfördervolumen in Höhe von 522.773.889 Euro
zur Verfügung stehen. Davon werden für landesweite und länderübergreifende
Maßnahmen 52.277.389 Euro eingesetzt.
Für die Niedersächsische Landesregierung
ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Fördermittel nachhaltig investiert werden.
Dazu gehört auch, dass neben der Investition in die technische Infrastruktur
weiterhin das Primat der Pädagogik gilt. Medienentwicklungspläne der
Schulträger und methodisch-didaktische Medienbildungskonzepte der Schulen sind
daher ebenso unverzichtbare Bestandteile der Förderung wie die Qualifizierung
der Lehrkräfte und weitere begleitende Maßnahmen zur Steigerung der
Unterrichtsqualität.
Die Richtlinie orientiert
sich nach Maßgabe der Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern eng an
der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt Schule. In dieser
Verwaltungsvereinbarung sind die Förderbereiche sowie die näheren Bedingungen
und Voraussetzungen zur Förderung benannt. Insofern ist der individuelle
Gestaltungsspielraum der Länder begrenzt. In dem Richtlinienentwurf fehlen noch
einige wenige konkrete Daten, die gegenwärtig noch nicht feststehen und auch
keinen weiteren Einfluss auf die Ausgestaltung der Förderung haben.
Es ist vorgesehen, dass die
Träger der öffentlichen und der finanzhilfeberechtigten Schulen in freier
Trägerschaft ab August 2019 Förderanträge stellen können. Ein entsprechendes
Online-Antragsverfahren, das sich am KIP-Manager zur Umsetzung der kommunalen
Investitionsprogramme KIP I und KIP II orientiert, wird derzeit entwickelt. Sie
werden rechtzeitig über das weitere Verfahren informiert.“ (aus
NST-Info-Beitrag Nr. 4.17/2019)
Aus der dem Land Niedersachen zur Verfügung stehenden Fördermittelsumme ist aktuell ein Betrag in Höhe von 1.416.736 € für die Stadt Burgdorf vorgesehen. Die Fördermittelsumme setzt sich aus einem Sockelbetrag pro Schule (vorgesehen insgesamt 289.000 €) und einem im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen bemessenen Betrag (vorgesehen insgesamt 1.127.736 €) zusammen. Die Fördermittelsumme wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung gewährt. Der Fördermittelantrag kann voraussichtlich ab August 2019 und muss bis spätestens 1. Juli 2023 bei der Bewilligungsstelle (NLSchB Osnabrück) gestellt werden.
Das Land Niedersachsen erarbeitet aktuell eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen.
In der Entwurfsfassung ist vorgesehen, dass folgende Maßnahmen gefördert werden:
-
Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der
digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände; Serverlösungen
jedoch nur, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung von keinem Anbieter ein
Anschluss der betreffenden Schule an das Glasfasernetz innerhalb von mindestens
12 Monaten garantiert werden kann,
-
die Einrichtung von schulischem WLAN mit den
definierten technischen Mindeststandards,
-
Aufbau und Weiterentwicklung digitaler
Lehr-/Lern-Infrastrukturen (z. B. Lernplattformen, pädagogische Kommunikations-
und Arbeitsplattformen, Portale, Cloud-Angebote), soweit sie im Vergleich zu
bestehenden oder im Aufbau befindlichen Angeboten pädagogische oder funktionale
Vorteile bieten,
-
Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive
Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum pädagogischen Betrieb
in der Schule,
-
digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die
technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung,
-
mobile Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks)
inkl. Lade- und Aufbewahrungszubehör, wenn
a) die
Schule über die notwendige Infrastruktur verfügt,
b)
spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen den Einsatz solcher
Geräte erfordern und dies im Medienbildungskonzept der Schule dargestellt ist,
und
c) die
Gesamtkosten für mobile Endgeräte von 25.000 Euro je einzelne Schule nicht
überschritten werden.
Zuwendungen werden gemäß der
Entwurfsfassung der Förderrichtlinie (Richtlinie wird voraussichtlich im August
2019 verabschiedet) unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
-
die erforderlichen räumlichen und sächlichen
Kapazitäten, die eine Nutzung unter modernen Unterrichtsgesichtspunkten
ermöglichen, werden bereitgestellt.
-
sämtliche Folgekosten (z. B. Betriebskosten,
Reparaturkosten etc.) werden vom Schulträger übernommen, solange die angeschafften
Gegenstände in der Schule verwendet werden.
-
Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen nach dem
XX.05.2019 begonnen wurde. Soweit Maßnahmen vor dem XX.05.2019 begonnen wurden,
aber noch nicht abgeschlossen sind, können diese gefördert werden, wenn es sich
um selbstständige Abschnitte handelt und die Finanzierung dieser Abschnitte
gesichert ist.
-
Förderfähig sind Maßnahmen, für die ein
pädagogisch-technisches Einsatzkonzept sowie eine bedarfsgerechte
Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte vorliegen.
-
Vorhaben können nur gefördert werden, wenn die
Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Die Schulen in Trägerschaft der
Stadt Burgdorf und die Verwaltung erarbeiten gegenwärtig gemeinsam die
erforderlichen Konzepte bzw. stimmen sie inhaltlich aufeinander ab. Dazu wurde
eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet, in der verschiedene Arbeitspakete für
die Konzeptionen abzuarbeiten sind.
Es ist beabsichtigt, einen Fördermittelantrag im Jahr 2020 zu stellen.
(Kugel)