Betreff
Erlass einer Verordnung zur Gefahrenabwehr durch Nummerierung von Grundstücken in der Stadt Burgdorf - Grundstücksnummernverordnung
Vorlage
BV 2019 0930/1
Aktenzeichen
32.027
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verordnung zur Gefahrenabwehr durch Nummerierung von Grundstücken in der Stadt Burgdorf (Grundstücksnummernverordnung) wird in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2019 0930/1 ergebenden (und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügten) Fassung erlassen.

 

In Vertretung

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) ist mit Gesetz vom 20. Mai 2019 geändert worden.

U.a. hat es über Artikel 1, Nr. 1 die Überschrift „Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)“ erhalten.

Bei der als Anlage beigefügten ‚Verordnung zur Gefahrenabwehr durch Nummerierung von Grundstücken in der Stadt Burgdorf – Grundstücksnummernverordnung‘ sind die sich daraus gegenüber der mit der Bezugsvorlage vorgelegten Fassung ergebenden Änderungen vorgenommen worden (Präambel, § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 u. 2).

 

    

 

(Philipps)

 

 

Anlage: Verordnung zur Gefahrenabwehr durch Nummerierung von Grundstücken in der Stadt Burgdorf (Grundstücksnummernverordnung)