Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Die Verordnung zur Gefahrenabwehr durch Nummerierung von Grundstücken in
der Stadt Burgdorf (Grundstücksnummernverordnung) wird in der sich aus der
Anlage der Vorlage BV 2019 0930/1 ergebenden (und dem Originalprotokoll als
Anlage beigefügten) Fassung erlassen.
In Vertretung
Sachverhalt und Begründung:
Das Niedersächsische Gesetz über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) ist mit Gesetz vom 20. Mai 2019
geändert worden.
U.a. hat es über Artikel 1, Nr. 1 die
Überschrift „Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)“
erhalten.
Bei der als Anlage beigefügten
‚Verordnung zur Gefahrenabwehr durch Nummerierung von Grundstücken in der Stadt
Burgdorf – Grundstücksnummernverordnung‘ sind die sich daraus gegenüber der mit
der Bezugsvorlage vorgelegten Fassung ergebenden Änderungen vorgenommen worden
(Präambel, § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 u. 2).
(Philipps)
Anlage: Verordnung zur Gefahrenabwehr durch Nummerierung von Grundstücken in der Stadt Burgdorf (Grundstücksnummernverordnung)