Betreff
Abrechnung von straßenbaulichen Maßnahmen - Aufwandsspaltung (Teileinrichtung)
Vorlage
BV 2019 0975
Aktenzeichen
60.042.001-2018/000397
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbstständig nutzbare Teileinrichtung „Straßenbeleuchtung“ für die Ausbauanlage „Ortsdurchfahrt Klein Schillerslage (K 120)“ gesondert zu ermitteln.      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Ausbauprogramm vom 27.08.2018 wurde die Verbesserung der Straßenbeleuchtung an der Ortsdurchfahrt Klein Schillerslage verfügt (s. Mitteilungsvorlage 2018 0676). Die Maßnahme wurde im Oktober 2018 durchgeführt.

 

Die sechs Holzmasten wurden durch Stahlrohrmasten und die Freileitung durch eine Erdverkabelung ersetzt. Fünf der sechs Leuchten befinden sich im Bereich der Ortsdurchfahrt. Für diese werden Beiträge für die Verbesserung erhoben. Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut wurde.

 

Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.05.2011 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) ermittelt werden. Hierfür ist nach gängiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

Es wird daher vorgeschlagen, für die Abrechnung der Beiträge für die Straßenbeleuchtung der Ortsdurchfahrt Klein Schillerslage die Aufwandsspaltung zu beschließen, um eine zeitnahe Abrechnung der Maßnahme zu ermöglichen.

 

Der beitragsfähige Gesamtaufwand beläuft sich auf rd. 19.300,00 €. Die Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf rd. 7.700,00 €.

 

 

Hinweis:

 

In Bezug auf die Vorlage A 2018 0654 (Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung – Antrag der FDP) wird darauf hingewiesen, dass der Abbau der Freileitung in Klein Schillerslage schon vor Beginn der Beratungen zur Aufhebung der Satzung verfügt wurde. Aufgrund der Gleichbehandlung mit anderen Beitragspflichtigen sind in diesem Fall Straßenausbaubeiträge zeitnah zu erheben. Die Anwohner wurden bereits im vergangenen Jahr über die bevorstehenden Beitragserhebungen informiert.

 

(Baxmann)