Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-91 "Erweiterung Parlasca"
A) Beschluss über die Abwägung
B) Satzungsbeschluss
Bezugsvorlage: BV 2019 0847
Vorlage
BV 2019 0969
Aktenzeichen
61 26 0 - 00 91
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

A)   Von den Ergebnissen der in der Begründung in Kapitel 9 wiedergegebenen Beteiligungsverfahren

-  der in der Zeit vom 21.01.2019 bis 04.02.2019 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 05.02.2019 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-  der in der Zeit vom 15.04.2019 bis 22.05.2019 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 05.04.2019 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Kapiteln 8 und 9 beschrie­benen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

 

(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)

B)  Satzungsbeschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“ wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung in der Fassung vom Mai 2019 als Satzung sowie die Begründung, ebenfalls in der Fassung vom Mai 2019, beschlossen.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung zu A.:

 

Anhand der Bezugsvorlage BV 2019 0847 ist über den  Entwurf  des  Bebauungsplans  Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“ beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 02.04.2019 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Dem entsprechend erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 15.04.2019 bis 22.05.2019 und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 05.04.2019. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der  Begründung  des  Bebauungsplans  Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“ in den Kapiteln 9.5 und 9.6 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Sachverhalt und Begründung zu B.:      

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden die textlichen Festsetzungen noch geringfügig modifiziert bzw. es erfolgten redaktionelle Klarstellungen (konkret: Ersatz des zu erhaltenden Baumes nach Abgang nicht „in gleicher Art“, sondern künftig „durch einen standortheimischen großkronigen Laubbaum“). Eine erneute Offenlage nach § 4a (3) BauGB ist somit nicht erforderlich.

Auch im Text der Begründung erfolgten entsprechend redaktionelle Klarstellungen. Klarstellungen und Ergänzungen in der Begründung sind grau hinterlegt.

In der Folge kann nun der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“ gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.

Anlagen:

-      Bebauungsplan Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“; Stand Mai 2019

-      Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“; Stand Mai 2019

 

 

(Baxmann)