- Beschluss zur öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) und zur Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Bezugsvorlage: BV 2019 0846
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Vorentwurfs zur 63. Änderung
des Flächennutzungsplans „Schulzentrum Nord“ in der Fassung vom 23.05.2019 die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel die Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf hat am 02.04.2019 die Aufstellung sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zur 63. Änderung des Flächennutzungsplans „Schulzentrum Nord“ beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 15.04. bis 03.05.2019 statt. Die Beteiligung der Behörden wurde vom 05.04. bis 06.05.2019 durchgeführt.
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen haben sich keine neuen Hinweise ergeben, die zu einer Änderung der Planung führen. Alle Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen der Stadt Burgdorf und den entsprechenden Entscheidungsanträgen sind dieser Vorlage als Anlage 2a (Stellungnahmen der Öffentlichkeit) und Anlage 2b (Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beigefügt.
Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen zur Vorentwurfsfassung sind grau hinterlegt.
Anlage: 1 – 63. FNP-Änderung, Planzeichnung & Begründung (Stand: 23.05.2019)
2a – Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Stand: 23.05.2019)
2b – Abwägung der Stellungnahmen der Behörden / TöB (Stand: 23.05.2019)
(Baxmann)