Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
33.900 € |
36509.431803 |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der monatliche Betriebskostenzuschuss je betreutem Kindergartenkind wird rückwirkend zum 01.08.2018 von 214,25 € auf 355,50 € erhöht.
Sachverhalt und Begründung:
Zum
01.08.2018 ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für
Kinder vom 22.06.2018 in Kraft getreten (Nds. GVBl. S. 124 ff.). Seit diesem
Zeitpunkt haben Kinder ab dem ersten Tag des Monats,
in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen
Anspruch darauf, eine Kindertageseinrichtung bis zu acht Stunden täglich
beitragsfrei zu besuchen (§ 21 Niedersächsisches Kindertagesstättengesetz
(KiTaG)). Im Gegenzug erhalten Träger von Kindertageseinrichtungen eine erhöhte
Finanzhilfe gem. § 16 b KiTaG.
In der Kindertageseinrichtung Allerleirauh ist die erhöhte
Finanzhilfe nicht auskömmlich, um die weggefallenen Elternbeiträge
auszugleichen.
Je betreutem Kindergartenkind war bis einschließlich
31.07.2018 ein monatlicher Elternbeitrag in Höhe von 250,00 € zu entrichten.
Demgegenüber steht eine erhöhte Finanzhilfe in Höhe von erwartet 108,84 € je
Monat.
Ein Finanzhilfebescheid liegt noch nicht vor. Das Land
Niedersachsen ist mit der Bearbeitung in Rückstand geraten. Erst seit April
2019 ist es möglich, für das aktuelle Kindergartenjahr Finanzhilfeanträge zu
stellen. Die Höhe der erwarteten Finanzhilfe je Betreuungsplatz orientiert sich
an den derzeit gezahlten Abschlägen.
In der Kindertagesstätte Allerleirauh werden überwiegend
Burgdorfer und zum Teil Lehrter Kinder betreut. Zuletzt wurde zum 01.08.2011
der monatliche Betriebskostenzuschuss je tatsächlich betreutem Kind und Monat
auf 214,25 € angehoben.
Die Kindertagesstätte Allerleirauh hat sich mit Lehrte und
Burgdorf in Verbindung gesetzt und um Anhebung des monatlichen
Betriebskostenzuschuss je betreutem Kindergartenkind von 214,25 € auf 355,50 €
beginnend ab dem 01.08.2018 gebeten. Mit der Anhebung wird der Einnahmeausfall
weggefallene
Betreuungsgebühr: 250,00 €
./. erhöhte Finanzhilfe 108,84 €
Einnahmeausfall
je Monat 141,16
€
kompensiert.
Anderenfalls müsste die Kindertagesstätte Allerleirauh auf die Inanspruchnahme der erhöhten Finanzhilfe verzichten und weiter Betreuungsgebühren erheben. Die betroffenen Eltern könnten in Folge einen Aufwendungsersatz in Höhe der gezahlten Betreuungsgebühr gem. § 36 a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gegenüber der Stadt Burgdorf geltend machen.
Eine Anhebung der monatlichen Betreuungsgebühr wird daher empfohlen. Im Haushalt 2019 und 2020 stehen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. Bei 20 betreuten Kindergartenkindern je Kalenderjahr beziffert sich der jährliche Mehraufwand auf 33.900 €.
(Baxmann)