Betreff
Kindertagesstätte Allerleirauh - Erhöhung des Betriebskostenzuschusses
Vorlage
BV 2019 0954
Aktenzeichen
51.1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

33.900 €

36509.431803

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der monatliche Betriebskostenzuschuss je betreutem Kindergartenkind wird rückwirkend zum 01.08.2018 von 214,25 € auf 355,50 € erhöht.

  

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Zum 01.08.2018 ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder vom 22.06.2018 in Kraft getreten (Nds. GVBl. S. 124 ff.). Seit diesem Zeitpunkt haben Kinder ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch darauf, eine Kindertageseinrichtung bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei zu besuchen (§ 21 Niedersächsisches Kindertagesstättengesetz (KiTaG)). Im Gegenzug erhalten Träger von Kindertageseinrichtungen eine erhöhte Finanzhilfe gem. § 16 b KiTaG.

 

In der Kindertageseinrichtung Allerleirauh ist die erhöhte Finanzhilfe nicht auskömmlich, um die weggefallenen Elternbeiträge auszugleichen.

 

Je betreutem Kindergartenkind war bis einschließlich 31.07.2018 ein monatlicher Elternbeitrag in Höhe von 250,00 € zu entrichten. Demgegenüber steht eine erhöhte Finanzhilfe in Höhe von erwartet 108,84 € je Monat.

 

Ein Finanzhilfebescheid liegt noch nicht vor. Das Land Niedersachsen ist mit der Bearbeitung in Rückstand geraten. Erst seit April 2019 ist es möglich, für das aktuelle Kindergartenjahr Finanzhilfeanträge zu stellen. Die Höhe der erwarteten Finanzhilfe je Betreuungsplatz orientiert sich an den derzeit gezahlten Abschlägen.

 

In der Kindertagesstätte Allerleirauh werden überwiegend Burgdorfer und zum Teil Lehrter Kinder betreut. Zuletzt wurde zum 01.08.2011 der monatliche Betriebskostenzuschuss je tatsächlich betreutem Kind und Monat auf 214,25 € angehoben.

 

Die Kindertagesstätte Allerleirauh hat sich mit Lehrte und Burgdorf in Verbindung gesetzt und um Anhebung des monatlichen Betriebskostenzuschuss je betreutem Kindergartenkind von 214,25 € auf 355,50 € beginnend ab dem 01.08.2018 gebeten. Mit der Anhebung wird der Einnahmeausfall

 

            weggefallene Betreuungsgebühr:                250,00 €

            ./. erhöhte Finanzhilfe                                  108,84 €

 

            Einnahmeausfall je Monat                           141,16 €

 

kompensiert.

 

Anderenfalls müsste die Kindertagesstätte Allerleirauh auf die Inanspruchnahme der erhöhten Finanzhilfe verzichten und weiter Betreuungsgebühren erheben. Die betroffenen Eltern könnten in Folge einen Aufwendungsersatz in Höhe der gezahlten Betreuungsgebühr gem. § 36 a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gegenüber der Stadt Burgdorf geltend machen.

 

Eine Anhebung der monatlichen Betreuungsgebühr wird daher empfohlen. Im Haushalt 2019 und 2020 stehen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. Bei 20 betreuten Kindergartenkindern je Kalenderjahr beziffert sich der jährliche Mehraufwand auf 33.900 €.

 

 

(Baxmann)