Sachverhalt und Begründung:
Sprache gilt als die entscheidende Schlüsselkompetenz für gelingende Bildungsbiographien und die gesellschaftliche Teilhabe. Die frühe Förderung von Sprache und Sprechen ist daher eine zentrale Aufgabe der Kindertageseinrichtungen, um mehr Chancengleichheit zu erreichen.
Mit der Änderung des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) zum 01.08.2018 wurde der im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder formulierte Bildungsauftrag zum Lernbereich „Sprache und Sprechen“ gesetzlich verankert. Tageseinrichtungen für Kinder erhalten nun den landesrechtlich geregelten Auftrag, die „Kommunikation, Interaktion und die Entwicklung von Sprachkompetenz kontinuierlich und alltagsintegriert zu fördern“ (neu § 2 Abs. 2 Nr. 2 KiTaG). Bei der Umsetzung dieses Bildungsauftrags können Kindertageseinrichtungen auf ihre bewährten Bildungsansätze zur Arbeit im Bildungsbereich „Sprache und Sprechen“ zurückgreifen und diese weiterentwickeln.
Im Gegenzug sichert das Land eine besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung für die Sicherstellung des Sprachförderauftrags seit dem 01.08.2018 zu, die bedarfsgerecht vor Ort verausgabt werden können (neu § 18 a KiTaG).
Grundlage für die Inanspruchnahme der besonderen Finanzhilfe ist ein geeignetes regionales Sprachförderkonzept (neu § 18 a Abs. 1 KiTaG). Dieses muss
a) die Verteilung der
besonderen Finanzhilfe auf die einzelnen Träger von Tageseinrichtungen
im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers regeln
und
b) die fachlichen Anforderungen der Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder zur „Sprachbildung und Sprachförderung“ des Niedersächsischen Kultusministeriums berücksichtigen. Das regionale Sprachförderkonzept darf auch trägerspezifische Besonderheiten berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass das Konzept der Zielsetzung zur Sicherstellung des Bildungsauftrages entspricht und die Umsetzung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen vereinbart ist.
Im
bisherigen Konzept zur Sprachbildung und Sprachförderung waren
bereits wesentliche Elemente des nunmehr gesetzlich verankerten
Bildungsauftrages zur alltagsintegrierten Sprachbildung erfasst. So fanden sich
beispielsweise Maßnahmen für die weitere Förderung der Sprachbildungs- und
Sprachförderkompetenz der Fachkräfte und Methoden zur Beobachtung,
Dokumentation und Reflektion nicht nur des Sprachentwicklungsstandes der Kinder
sondern des gesamten Entwicklungsstandes ab Beginn der Krippen- bzw.
Kindergartenzeit.
Mit dem fortgeschriebenen Konzept (Anlage 1) wird
insbesondere auf
·
das Element der Bezugspädagogik (Ziffer 5.2.3),
·
den Umgang mit der gesetzlich verankerten und im Jahr vor der
Einschulung vorzunehmenden Sprachstandsfeststellung (Ziffer 9.1),
·
die Zusammenarbeit / Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
(Ziffern 9, 10 und 13) sowie
·
die Verteilung der besonderen Finanzhilfe auf die einzelnen
Träger von Tageseinrichtungen (Ziffer 16)
eingegangen.
Insgesamt findet die Vielfalt der in Burgdorf bestehenden
Kindertagesstättenträger eine intensivere Berücksichtigung. Individuelle
Lösungen, die sich in den jeweiligen Einrichtungskonzeptionen wiederfinden
müssen, werden ausdrücklich begrüßt. Das regionale Konzept zur Sprachbildung
und Sprachförderung versteht sich als Rahmen. Durch verschiedentliche
Formulierungsänderungen wird diesem Verständnis Rechnung getragen.
Zur Finanzierung:
Die für Burgdorf ermittelte Finanzhilfe bemisst sich im Kindergartenjahr 2018/19 auf rund 151.000 €. Hinsichtlich der Verteilung wurde trägerübergreifend vereinbart, dass die Bemessungsgrundlage des Landes Niedersachsen auf Burgdorf übertragen wird. Als Stichtag für die Ermittlung der Anzahl der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird sowie der Anzahl der Kindergartengruppen wurde der 01.03.2018 festgelegt.
Trägerübergreifend betrachtet fließen im Kindergartenjahr 2018/19:
rund 75 % des Mittelvolumens in die Qualifizierung, rund 15 % in die Finanzierung zusätzlicher Personalausgaben und rund 10 % in die Fachberatung.
(Baxmann)