Betreff
Überplanmäßige Ausgabe; Zahlung von Gastschulbeiträgen
Vorlage
2008 0346
Aktenzeichen
20 - Ga
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

30.860,00 €

28100.672000

T

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

  T ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den nachfolgend aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

Der Rat der Stadt Burgdorf stimmt gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 28100.672000 in Höhe von 30.860,00 € zu.

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Hannover hat nunmehr die abzurechnenden Gastschulbeiträge übermittelt.

 

Für die Zahlung zum 31.08.2008 reichen die vorhandenen Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle 28100.672000 (Gastschulgelder Gesamtschulen IGS/KGS) nicht aus, so dass eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.860,00 € notwendig ist.

 

Zur Begründung für die überplanmäßige Ausgabe führt die Fachabteilung aus, dass die Ausgabe in dieser Höhe nicht vorhersehbar war. In den Vorjahren besuchten wesentlich weniger Burgdorfer Schüler die IGS Roderbruch in Hannover. Im Einzelnen waren dies im Jahr 2005 insgesamt 22 Schüler, in 2006 10 Schüler und im letzten Jahr 15 Schüler. Zum letzten Haushaltsjahr hat sich die Anzahl der Schüler jetzt auf 62 vervierfacht. Die Stadt Hannover hatte sich auf telefonische Nachricht nicht bereiterklärt, die Schülerzahlen vorab hier bekannt zu geben. Daher konnte eine genauere Schätzung bzw. Berechnung der benötigten Haushaltsmittel nicht erfolgen. Infolge dieses Schüleransturms auf die Hannoversche IGS wird die Fachabteilung die Schülerzahlen für das Haushaltsjahr 2009 bei der Stadt Hannover schriftlich anfordern müssen. Die Zahlung an die Stadt Hannover ist auch unabweisbar. Die Berechnung von Gastschulbeiträgen ist per Satzung geregelt

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben über 10.000 € liegt beim Rat.

 

Die Deckung dieser sachlich und zeitlich unabweisbaren überplanmäßigen Ausgabe ist durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 91000.207000 (Zinsen – Girokonto u. Festgelder) gewährleistet.