Betreff
Verkehrsberuhigung auf der Straße "Vor den Höfen" durch Anlegung einer Einengung
(Bezug Vorlagen Nr. F 2019 0801 und 0801/1)
Vorlage
BV 2019 0951
Aktenzeichen
36.081.003
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Fahrbahneinengung in der Straße „Vor den Höfen“ in Höhe der Bushaltestelle, wie in der Anlage 2 dargestellt, anzulegen.

 

oder

 

b)    Eine Fahrbahneinengung in der Straße „Vor den Höfen“ soll nicht angelegt werden.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Seitens der SPD-Fraktion wurde im Rahmen einer Anfrage vorgeschlagen, eine Verkehrsberuhigung in der Straße „Vor den Höfen“ in Hülptingsen durch die Aufstellung von Betonelementen zu erreichen (Bezugsvorlagen F 2019 0801 und 0801/1).

 

Bei der Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeiten, Liegenschaften und Verkehr wurde die Frage gestellt, ob der landwirtschaftliche Verkehr trotz solcher Hindernisse die Straße problemlos befahren kann. Aus diesem Grunde wurde ein Termin vereinbart, um Fahrversuche durchzuführen. Dieser Termin fand am 16.05.2019 statt. Der Ortsvorsteher von Hülptingsen, diverse Anlieger und Ausschussmitglieder des A-WALV haben an diesem Termin teilgenommen.

 

Als Ergebnis dieses Termins kann folgendes festgehalten werden:

 

-      Die Anlegung eines Hindernisses, wie in der Anlage 1 dargestellt, erfüllt den Zweck nicht. Auch wenn ein Bus an der Haltestelle stadteinwärts hält, können Pkws an dem Bus Richtung B188 entlangfahren.

 

-      Die Anlegung eines Hindernisses, wie in der Anlage 2 dargestellt, ist möglich. Der landwirtschaftliche Verkehr kann dieses Hindernis umfahren und trotzdem die Hofstelle befahren. Ein sicheres Queren der Fahrbahn für Schulkinder wird, nach Auffassung der Mehrheit der Teilnehmer an dem Termin, hierdurch allerdings nicht erreicht. Die Situation scheint durch das Hindernis eher unübersichtlicher zu sein.

 

-      Durch die Anlegung der Einengung „Standort 2“ ergibt sich ein Rückstau. Von Anliegern wird befürchtet, dass in diesem Fall der Stau über die Straße „Zur Papenkuhle“ umfahren wird. Auch jetzt schon wird oftmals dieser Weg gewählt.

 

-      Es wird befürchtet, dass Autos vor dem Hindernis beschleunigen, um noch vor dem Gegenverkehr daran vorbeizukommen. Dem wird entgegengesetzt, dass ein solches Verhalten auch bei einer auf „gelb“ stehenden Lichtsignalanlage vorkommen kann.

 

-      Der Verkehr wird durch die Einengung zumindest einseitig verlangsamt. Eine sichere Querungsmöglichkeit für die Kinder ist dadurch aber nicht erkennbar. Die Verkehrsberuhigung tritt erst in dem Moment ein, wenn der Bus an der Haltestelle hält. Da die Kinder allerdings schon vorher die Straße überqueren, um auf den Bus zu warten, ist diese Lösung in den Augen der Anwohner wenig sinnvoll. 

 

 

 

Anlage 1: Standort 1

Anlage 2: Standort 2

Anlage 3: Übersicht beider Standorte

 

(Baxmann)