Betreff
Aktueller Stand zum SuedLink
hier: Beteiligung der Behörden gemäß § 9 Abs. 2 NABEG
Vorlage
M 2019 0938
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Bisheriger Sachstand

 

Im September 2016 haben die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW die möglichen Trassenkorridore für den erdkabelgebundenen SuedLink veröffentlicht. Begleitend dazu wurden Informationsveranstaltungen durch die Betreiber durchgeführt. Im März 2017 wurden die Antragsunterlagen nach § 6 NABEG bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Dieser Antrag stellt den Beginn des förmlichen Verfahrens zur Bundesfachplanung dar. Gemäß den seinerzeit eingereichten Unterlagen wurden zwei mögliche Streckenverläufe skizziert, die die Region Hannover betreffen:

 

  1. Variante West: Die Variante führt über die Gemeindegebiete von Neustadt am Rbge., Garbsen und Ronnenberg.
  2. Variante Ost: Die Variante führt über Celle, Burgdorf und Uetze bis nach Peine.

 

In den Antragsunterlagen ist die Stadt Burgdorf durch das Trassenkorridorsegment 53 betroffen. Dieses verläuft von Celle kommend nördlich von Ehlershausen (Gemarkung Ehlershausen) und passiert in südöstlicher Richtung auf der Gemarkung Otze das Landschaftsschutzgebiet „Burgdorfer Holz“ nach Hänigsen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben musste im Rahmen der Antragstellung bereits ein Vorzugskorridor von den Übertragungsnetzbetreibern benannt werden: Variante Ost (Betroffenheit Burgdorfs). Es wurde bereits frühzeitig kommuniziert, dass sich diese Vorzugsvariante im weiteren Verfahren noch ändern kann.

Im Zuge des ersten Beteiligungsschritts hat die Stadt Burgdorf am 29.11.2016 auf die von ihr betroffenen Belange aufmerksam gemacht. Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat diese Stellungnahme im März 2017 sowie im Dezember 2018 wie folgt berücksichtigt:

 

  1. Segelfluggelände: TenneT weist daraufhin, dass das Segelfluggelände nicht die gesamte Breite des Trassenkorridors einnimmt und damit voraussichtlich noch ausreichend Spielraum für die abschließende Trasse verbleibt.
  2. Natur- und Artenschutz: TenneT hat die betroffenen Biotope aufgenommen und wird diese im weiteren Verfahren berücksichtigen.
  3. Veraltete Grundlagendaten des RROP Region Hannover 2016: Die Datengrundlage wurde inzwischen aktualisiert und die gesicherten Hochwasserschutzgebiete in die Planung aufgenommen.
  4. Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Burgdorfer Holz“: Das Landschaftsschutzgebiet wird im Rahmen der Planung berücksichtigt. Eine Umgehung des LSG ist nicht möglich, so dass eine Bündelung der Erdkabel mit den bestehenden Freileitungen angestrebt wird.

 

Im nächsten Verfahrensschritt hat die Bundesnetzagentur im Dezember 2017 gemäß § 7 NABEG den Untersuchungsrahmen festgelegt. Dabei wurde unter anderem der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt sowie eine Raumverträglichkeitsstudie gefordert, die die Auswirkungen der Planung auf die Ziele und Grundsätze der Raumordnung untersucht. Der Untersuchungsrahmen bildet die Grundlage für die Antragsunterlagen nach § 8 NABEG, die in das Antragsverfahren zur Bundesfachplanung eingehen. Die Abgabe der Antragsunterlagen nach § 8 NABEG wurde für das 3. Quartal 2018 erwartet.

 

 

2 Aktuelle Entwicklungen

 

Mit Schreiben vom 03.05.2019 (Eingang 06.05.2019) wurde die Stadt Burgdorf von der BNetzA darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Antrag gemäß § 8 NABEG gestellt wurde und die Beteiligungsfrist bis zum 12. Juli 2019 läuft. Die Träger öffentlicher Belange haben bis zu diesem Tag die Möglichkeit, Stellung zu der vorliegenden Planung zu nehmen.

 

Die Antragsunterlagen werden im Internet veröffentlicht:

http://www.netzausbau.de/beteiligung4-b & http://www.netzausbau.de/beteiligung3-b

 

Sie liegen außerdem in der Zeit vom 13.05.2019 bis 12.06.2019 bei der Bundesnetzagentur, Willestraße 2, 30173 Hannover öffentlich aus.

 

Aufgrund neuer Trassenkorridorsegmente, die insbesondere den Bereich Hänigsen betreffen, ändert sich das für Burgdorf relevante Trassenkorridorsegment. Burgdorf ist nun durch das Segment 53a (vormals 53) betroffen. Änderungen der Korridorführung auf Burgdorfer Stadtgebiet wurden nicht vorgenommen. Im Rahmen von Auswertungen des Regionalen Raumordnungsprogramms der Region Hannover, Luftbildauswertungen sowie ersten Gutachten wurde das Konfliktpotential für die verschiedenen Trassenkorridore beurteilt. Entgegen den im Antrag nach §6 NABEG eingereichten Unterlagen wurde der Vorzugskorridor geändert (siehe Anlage). Statt der östlich von Hannover verlaufenden Variante Ost wird nun die westliche Streckenführung von den Übertragungsnetzbetreibern bevorzugt. Ausschlaggebend für diese Bewertung ist, dass sich entlang des östlichen Trassenkorridors zwei große zusammenhängende Waldgebiete befinden (Querungslängen von 8 bzw. 4 km), die Lebensraum für geschützte Fledermausarten sowie Wolfsrudel und Wildkatzen darstellen. Insgesamt liegen im östlichen Trassenkorridor 23 Stellen mit hohem Konfliktpotential vor, während im westlichen Trassenkorridor lediglich 12 solcher Stellen ermittelt wurden. Ein mittleres Konfliktpotential wurde im östlichen Trassenkorridor 25mal festgestellt, im westlichen Bereich 19mal. Es wurde auch in diesem Verfahresschritt darauf hingewiesen, dass die Benennung eines Vorzugstrassenkorridors nicht abschließend ist. Die BNetzA hat die Möglichkeit im Rahmen der Prüfung der Unterlagen zu einer anderen Einschätzung zu kommen und einen anderen Vorzugstrassenkorridor zu wählen.

 

Auf die in der ersten Beteiligungsphase ermittelten Belange der Stadt Burgdorf wurde wie folgt eingegangen:

 

  1. Segelfluggelände: Das Segelfluggelände wird im RROP 2016 der Region Hannover als Vorranggebiet „Regional bedeutsame Sportanlage (Flugsport)“ festgelegt. Die Raumverträglichkeitsstudie weist diesem Belang ein hohes Konfliktpotential zu.
  2. Natur- und Artenschutz: Das Konfliktpotential für das geplante Naturschutzgebiet „Altes Moor“ wird im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung mit einem sehr hohen Konfliktpotential eingestuft. Weitere relevante Flächen für den Untersuchungsraum werden ebenfalls berücksichtigt und angemessen (hohes und mittleres Konfliktpotential) bewertet.
  3. Hochwasserschutz: Das Vorranggebiet Hochwasserschutz (vorläufig zu sicherndes Überschwemmungsgebiet „Neue Aue, Alte Aue, Aue und Fuhsekanal“) wird in der Raumverträglichkeitsstudie mit mittlerem Konfliktpotential bewertet.
  4. Landschaftsschutzgebiet: Das Landschaftsschutzgebiet „Burgdorfer Holz“ werden im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung mit mittlerem Konfliktpotential bewertet. Eine Bündelung der Erdkabeltrasse mit den bestehenden Freileitungen wird angestrebt.

 

 

3 Beteiligungsmöglichkeiten

 

Die Stadt Burgdorf hat die Möglichkeit bis zum 12.07.2019 eine Stellungnahme zu den betroffenen Belangen abzugeben. Nur mit der Abgabe einer Stellungnahme hat die Stadt die Möglichkeit an den folgenden Erörterungsterminen der BNetzA teilzunehmen. Hier werden vor Ort im Dialog mit der BNetzA die Stellungnahmen diskutiert.

 

 

Die Verwaltung sieht derzeit keinen Bedarf für die Abgabe einer Stellungnahme, da die betroffenen Belange nach Auffassung der Verwaltung in ausreichendem Maß beachtet werden. Die Teilnahme an den Erörterungstermin wäre damit nicht möglich.

 

Für die Öffentlichkeit veranstaltet der Übertragungsnetzbetreiber TenneT einen Infomarkt. Dieser findet statt am 29.05.2019, von 16:00 bis 19:00 Uhr, in der Aula/Mensa des Schulzentrums I, Planetenring 7, 30823 Garbsen.

 

 

4 Ausblick

 

Die Erörterungstermine sind voraussichtlich für die Zeit nach den Sommerferien geplant. Nach diesen bundesweiten Erörterungsterminen erfolgt eine Prüfung der Unterlagen und eingegangenen Stellungnahmen durch die BNetzA an deren Ende die Festlegung eines Trassenkorridors steht. Dies bildet außerdem den Abschluss der Bundesfachplanung. Im weiteren Verlauf werden die Planfeststellungsverfahren für die verschiedenen Abschnitte des SuedLinks begonnen. Hierbei wird innerhalb des festgelegten 1km breiten Trassenkorridors eine etwa 60m breite Trasse für den SuedLink ermittelt und planfestgestellt.

 

 

 

 

Anlage:                  Übersichtskarte Vorzugstrassenkorridor (Stand: 29.04.2019)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Baxmann)