Betreff
Bebauungsplan 00-093 "Schulzentrum Nord"
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB)
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Vorlage
BV 2019 0895/1
Aktenzeichen
61.026.002-2018/003374
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
- Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 00-093 „Schulzentrum Nord“ beschlossen.
- Im Vorentwurf des Bebauungsplans soll in
Änderung zur der Fassung vom 15.04.2019 eine Viergeschossigkeit vorgesehen
werden.
- Es wird beschlossen, auf der Grundlage
des Vorentwurfs des Bebauungsplans 00-093 „Schulzentrum Nord“ in derart
geänderter Fassung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB sowie parallel die frühzeitige Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 06.05.2019 hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau empfohlen, angesichts der zur Verfügung stehenden Fläche die maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse von drei auf vier heraufzusetzen. Der Vorentwurf wird für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden entsprechend angepasst. Eine neue Planfassung als Anlage zu dieser Ergänzungsvorlage konnte in der Kürze der Zeit nicht erstellt werden.
(Baxmann)