Betreff
Messanzeiger für Ramlingen-Ehlershausen
Vorlage
M 2019 0933
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Sitzung des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen am 14.01.2019 wurde unter TOP 5 angeregt einen Geschwindigkeitsanzeiger an den Ortseingängen Ehlershausen und evtl. in Ramlingen fest zu installieren.

 

Hierzu möchte ich Ihnen folgende Informationen zur Aufstellung und dem Betrieb von Geschwindigkeitsmessanzeigern, analog zur Anschaffung der Anzeiger in Schillerslage, mitteilen:

 

Zunächst ist darauf aufmerksam zu machen, dass durch die Stadtverwaltung Burgdorf keine geldlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zur Finanzierung der Geräte sind der Stadt die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Unterstützung durch die Stadt Burgdorf kann nur im Bereich Angebotsanforderung, Bestellung und Erstinstallation der Geräte angeboten werden.

 

Im Vorfeld ist dann eine Verwaltungsvereinbarung über die Installierung der Tempomessanzeiger mit einer verantwortlichen Person (z.B. Antragsteller oder Ortsbürgermeisterin etc.) zu schließen. Da die Aufgaben der Straßenverkehrsabteilung der Stadt Burgdorf zum 01.04.2019 an die Region rückübertragen werden, ist hier noch zu klären ob die Region oder weiterhin die Stadt Burgdorf als Partner der Verwaltungs-vereinbarung in Frage kommt. Aus der Verwaltungsvereinbarung muss zwingend hervorgehen, dass die Stadt Burgdorf bzw. die Region Hannover der Aufstellung der Tempomessanzeiger zustimmt. Des Weiteren ist festzulegen, dass die Standorte nur nach Prüfung der Polizeiinspektion Burgdorf festgelegt werden können. Ein weiterer Bestandteil der Vereinbarung ist, dass sämtliche Kosten der Anschaffung, Wartung und Unterhaltung (z.B. Neubeschaffung von Ersatz Akkus, Versicherung der Anlage etc.) durch den Unterzeichner der Verwaltungsvereinbarung zu gewährleisten sind. Die ausgelesenen Daten der Messungen stehen ausschließlich der Stadt Burgdorf zur Verfügung und können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Vereinbarung wird befristet auf ein Jahr ausgestellt und kann von beiden Parteien, 3 Monate vor Ende des Jahres, ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

 

Für die Auswechselung und die Aufladung der Akkus (Herstellerempfehlung: wöchentlich) ist der Antragssteller der Verwaltungsvereinbarung verantwortlich. Erfahrungsgemäß verlieren die Akkus nach ca. 1 Jahr an Leistung, so dass die Beschaffung von Ersatz Akkus notwendig wird. Für die Kosten der Beschaffung und Finanzierung ist der Antragsteller dann eigenverantwortlich zuständig.

 

Nach dem derzeitigen Angebot der Firma datacollect wären für die Beschaffung zweier Tempomessanzeiger mit Akkus und der dazugehörigen Hard- und Software eine Summe von 4.819,80€ der Stadt Burgdorf zur Beschaffung zur Verfügung zu stellen.

 

Von der Firma datacollect wurde ein alternatives Angebot eingereicht, welches die Anlagen durch ein Solar-System mit Strom versorgt und die Daten über GPRS an einem Server gesendet werden. Vorteil dieses Systems wäre, dass auf die Beschaffung von Akkus gänzlich verzichtet werden könnte. Somit wäre auch keine Beschaffung von Ersatzakkus (Verschleiß) notwendig. Des Weiteren würden die Daten täglich zur Verfügung stehen und ein gesondertes Auslesen vor Ort wäre überflüssig. Nach dem derzeitigen Angebot der Firma datacollect wären für die Beschaffung zweier Tempomessgeräte mit Solarbetrieb und GPRS Datenauslesung und der dazugehörigen Hard- und Software eine Summe von 9.598,30€ der Stadt Burgdorf zur Beschaffung zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Baxmann)