Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
In der Sitzung des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen am 14.01.2019 wurde unter TOP 5 angeregt einen Geschwindigkeitsanzeiger an den Ortseingängen Ehlershausen und evtl. in Ramlingen fest zu installieren.
Hierzu möchte ich Ihnen folgende Informationen zur Aufstellung und dem Betrieb von Geschwindigkeitsmessanzeigern, analog zur Anschaffung der Anzeiger in Schillerslage, mitteilen:
Zunächst ist darauf aufmerksam zu machen, dass durch
die Stadtverwaltung Burgdorf keine geldlichen Mittel zur Verfügung gestellt
werden. Zur Finanzierung der Geräte sind der Stadt die finanziellen Mittel zur
Verfügung zu stellen. Unterstützung durch die Stadt Burgdorf kann nur im
Bereich Angebotsanforderung, Bestellung und Erstinstallation der Geräte angeboten
werden.
Im Vorfeld ist dann eine Verwaltungsvereinbarung über
die Installierung der Tempomessanzeiger mit einer verantwortlichen Person (z.B.
Antragsteller oder Ortsbürgermeisterin etc.) zu schließen. Da die Aufgaben der
Straßenverkehrsabteilung der Stadt Burgdorf zum 01.04.2019 an die Region
rückübertragen werden, ist hier noch zu klären ob die Region oder weiterhin die
Stadt Burgdorf als Partner der Verwaltungs-vereinbarung in Frage kommt. Aus der
Verwaltungsvereinbarung muss zwingend hervorgehen, dass die Stadt Burgdorf bzw.
die Region Hannover der Aufstellung der Tempomessanzeiger zustimmt. Des
Weiteren ist festzulegen, dass die Standorte nur nach Prüfung der Polizeiinspektion
Burgdorf festgelegt werden können. Ein weiterer Bestandteil der Vereinbarung
ist, dass sämtliche Kosten der Anschaffung, Wartung und Unterhaltung (z.B.
Neubeschaffung von Ersatz Akkus, Versicherung der Anlage etc.) durch den
Unterzeichner der Verwaltungsvereinbarung zu gewährleisten sind. Die
ausgelesenen Daten der Messungen stehen ausschließlich der Stadt Burgdorf zur
Verfügung und können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die
Vereinbarung wird befristet auf ein Jahr ausgestellt und kann von beiden
Parteien, 3 Monate vor Ende des Jahres, ohne Angabe von Gründen gekündigt
werden.
Für die Auswechselung und die Aufladung der Akkus
(Herstellerempfehlung: wöchentlich) ist der Antragssteller der
Verwaltungsvereinbarung verantwortlich. Erfahrungsgemäß verlieren die Akkus
nach ca. 1 Jahr an Leistung, so dass die Beschaffung von Ersatz Akkus notwendig
wird. Für die Kosten der Beschaffung und Finanzierung ist der Antragsteller
dann eigenverantwortlich zuständig.
Nach dem derzeitigen Angebot der Firma datacollect
wären für die Beschaffung zweier Tempomessanzeiger mit Akkus und der
dazugehörigen Hard- und Software eine Summe von 4.819,80€ der Stadt Burgdorf
zur Beschaffung zur Verfügung zu stellen.
Von der Firma datacollect wurde ein alternatives
Angebot eingereicht, welches die Anlagen durch ein Solar-System mit Strom
versorgt und die Daten über GPRS an einem Server gesendet werden. Vorteil
dieses Systems wäre, dass auf die Beschaffung von Akkus gänzlich verzichtet
werden könnte. Somit wäre auch keine Beschaffung von Ersatzakkus (Verschleiß)
notwendig. Des Weiteren würden die Daten täglich zur Verfügung stehen und ein
gesondertes Auslesen vor Ort wäre überflüssig. Nach dem derzeitigen Angebot der
Firma datacollect wären für die Beschaffung zweier Tempomessgeräte mit
Solarbetrieb und GPRS Datenauslesung und der dazugehörigen Hard- und Software
eine Summe von 9.598,30€ der Stadt Burgdorf zur Beschaffung zur Verfügung zu
stellen.
(Baxmann)