Betreff
Gehwegausbau "Im Langen Mühlenfeld"
Vorlage
M 2019 0928
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Gehweg „Im Langen Mühlenfeld“, beginnend von der „Grenzstraße“ bis zum „Dachtmisser Weg“, hat eine Länge von ca. 300 m und eine Breite von ca. 2,50 m. Befestigt ist dieser mit Betonplatten (50 x 50 cm). Der Unterbau entspricht keinem standardisierten Aufbau (ca. 10 cm Sand-Kiesgemisch, ca. 5-10 Beton, 5 cm Platten).

Zwischen Fahrbahn und Gehweg besteht ein ca. 1,80 m breiter Grünstreifen.

 

Die Gehwegplatten sind beidseitig größtenteils gebrochen, weisen Schäden auf und werden durch Wurzeln der Bäume hochgedrückt. Da stellenweise eine Unfallgefahr besteht, wurden diese vorerst vom städtischen Bauhof mittels Absperrbarken und Hinweisschildern abgesichert.

Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Entwicklung fortsetzt. Daher ist eine zügige Erneuerung des Gehwegs hinsichtlich der Schulwegsicherung sinnvoll.

 

Haushaltsmittel stehen aufgrund des Doppelhaushalts 2019/2020 derzeit nicht zur Verfügung, diese können erst für den Haushalt 2021 angemeldet werden.

 

Somit kann der beidseitige Gehwegausbau frühestens im Jahr 2021 erfolgen.

Das Ausbauprogramm hierfür wird analog zur Beschlussvorlage 2012 0115 vom 10.04.2012 erstellt.

 

Bis zum endgültigen Ausbau werden Gehwegplatten, die eine Unfallgefahr aufweisen, vom städtischen Bauhof entfernt und durch eine mineralische Wegedecke, Körnung 0-11 ersetzt, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

 

 

 

 

 

 

 

(Baxmann)