Betreff
Antrag zur Änderung des RROP (Projekt Aue Süd)
Bezugsvorlage BV 2019 0919 Einzelhandelskonzept, Fortschreibung 2019
Bezugsvorlage BV 2018 0762 64. Flächennutzungsplanänderung, Aufstellungsbeschluss
Bezugsvorlage BV 2018 0763 Bebauungsplan 0-11/5 "Uetzer Straße - Duderstädter Weg", Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage
BV 2019 0927
Aktenzeichen
61 26 - 00 11/5
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zur Realisierung von Einzelhandelsnutzungen im Projekt Aue-Süd soll ein Antrag zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) bei der Region Hannover eingereicht werden. Ziel des Antrags ist die Festlegung eines zweiten Versorgungskerns westlich des Ostlandrings zwischen Uetzer Straße und Duderstädter Weg im RROP.

 

 

 

Sachverhalt:

Am 11.12.2018 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung der 64. Flächennutzungsplanänderung (BV 2018 0762) und der 5. Änderung des Bebauungsplans 0-11 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ (BV 2018 0763) beschlossen. Mit diesen Bauleitplänen sollen Baurechte für das Projekt Aue-Süd und die Erneuerung des Lidl-Marktes am Ostlandring geschaffen werden.

Die Übereinstimmung dieser Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung (Anpassungspflicht gemäß § 1 Abs. 4 BauGB) kann nach den bisherigen Aussagen des Teams Regionalplanung bei der Region Hannover nur erreicht werden, wenn das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) geändert wird. Im RROP soll ein zweiter Versorgungskern festgelegt werden. Bisher ist im RROP für Burgdorf nur ein Versorgungskern für den Bereich der Innenstadt festgelegt.

Für die Änderung des RROP hat die Stadt Burgdorf einen von den Ratsgremien beschossenen Antrag einzureichen. Die Antragsunterlagen wurden vorbereitet (s. Anlage und BV 2019 0919 Einzelhandelskonzept) und sollen nun kurzfristig bei der Region Hannover eingereicht werden, damit möglichst noch vor der Sommerpause in den politischen Gremien der Region Hannover über die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des RROP entschieden werden kann.

Eine Vorabstimmung der Antragsunterlagen mit dem Team Regionalplanung bei der Region Hannover erfolgte nur zum Einzelhandelskonzept. Wenn sich in Bezug auf die sonstigen Antragsunterlagen noch wesentliche Änderungen ergeben, werde ich Sie im Rahmen der weiteren Beratung informieren.

 

 

 

Anlagen:

  1. Antrag auf Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2016 … im Bereich westlich des Ostlandrings, Planungsbüro Lauterbach 30.04.2019
  2. Auswirkungsanalyse zur Erweiterung und Verlagerung von Einzelhandelsbetrieben in Burgdorf, GMA 18.04.2019
  3. Weiterer Bestandteil der Antragsunterlagen ist die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes s. BV 2019 0919

 

 

 

(Baxmann)