Betreff
Bebauungsplan Nr. 5-12 mit örtlichen Bauvorschriften "Nördlich Worthstraße" (Otze) - Satzungsbeschluss - Bezugsvorlage 2008 0294
Vorlage
2008 0343
Aktenzeichen
6126 - 0512
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)  Der Ortsrat spricht sich für den unter 4. formulierten Beschlussvorschlag aus.

 

2)  Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 4. formulierten Beschluss zu fassen.

3)  Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter 4. formulierten Beschluss zu fassen.

4)  Der Rat beschließt:

a)  Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-       der in der Zeit vom 30.10.2007 bis 13.11.2007 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-       der mit Schreiben vom 25.10.2007 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-       der in der Zeit vom 18.03.2008 bis 18.04.2008 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-       der mit Schreiben vom 07.03.2008 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

und beschließt die in der Begründung, Teil 3, beschrie­benen Abwägungsvorgänge.

b)  Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 5-12 mit örtlichen Bauvorschriften „Nördlich Worthstraße“ in der Fassung vom 30.04.2008 als Satzung.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen

-          die Begründung in der Fassung vom 30.04.2008 und

-          die zusammenfassende Erklärung, die in der Begründung wiedergegeben ist.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5-12 mit örtlichen Bauvorschriften „Nördlich Worthstraße“ ist die Ausweisung eines neuen kleinen Baugebiets im Ortsteil Otze.

Anhand der Bezugsvorlage 2008 0294 ist über den Entwurf des Bebauungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 04.03.2008 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Dementsprechend erfolgte

-          die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 18.03. – 18.04.2008

-          und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 07.03.2008.

Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in der Begründung des Bebauungsplans im Teil 3 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden die textlichen Festsetzungen und die Planzeichnung noch geringfügig modifiziert; eine entsprechende Übersicht mit ausführlichen Erläuterungen ist den Kapiteln 12.3 und 12.5 der Begründung zu entnehmen.

Durch die gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommenen Ergänzungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es handelt sich auch nicht um Änderungen im Sinne des § 4a (3) BauGB (geringfügige Änderungen), sondern um Klarstellungen bzw. um die Umsetzung von Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren. Eine erneute Offenlage nach § 3 (2) oder § 4a (3) BauGB ist somit nicht erforderlich (ausführlich in Kapitel 12.5 der Begründung).

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann der Bebauungsplan Nr. 5-12 mit örtlichen Bauvorschriften „Nördlich Worthstraße“ somit als Satzung beschlossen werden.

 

Anlage:

Bebauungsplan Nr. 5-12 „Nördlich Worthstraße“ mit Begründung
(Fassung vom 30.04.2008)