Bezugsvorlage BV 2018 0718 (Entwurf)
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Beschlussvorschlag:
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Burgdorf wird als
städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
beschlossen.
Insbesondere wird das Sortimentskonzept mit
der ‘Sortimentsliste des Einzelhandels von Burgdorf‘ (S. 44) beschlossen und es
werden die drei im Standortkonzept beschrieben Zentren – Hauptzentrum
Innenstadt (S. 50), Nebenzentrum Aue Süd (S. 52) und Nahversorgungszentrum
Ehlershausen (S. 54) – als zentrale Versorgungsbereiche festgelegt und die
Zielaussagen beschlossen.
Sachverhalt:
Dem Entwurf der
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes (Vorlage BV 2018 0718) hat der
Verwaltungsausschuss am 13.11.2018 zugestimmt und die Verwaltung mit der
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beauftragt.
Die Beteiligungsverfahren wurden im November/Dezember 2018 durchgeführt. Die
eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 wiedergegeben und wurden mit
Antworten versehen.
Aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren wurden Ergänzungen und Änderungen in die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes aufgenommen. Diese sind in der anliegenden überarbeiteten Fassung farbig markiert. Im Folgenden wird auf drei wesentliche inhaltliche Änderungen hingewiesen.
a) Auf Anregung der IHK (Industrie- und Handelskammer Hannover) erfolgten in der ‘Sortimentsliste des Einzelhandels von Burgdorf‘ (S. 44) folgende Änderungen:
- Das Sortiment Parfümeriewaren wurde den zentrenrelevanten Sortimenten des aperiodischen Bedarfs zugeordnet – zuvor im Entwurf zentrenrelevantes Sortiment des periodischen Bedarfs zusammen mit Drogeriewaren und pharmazeutischen Artikeln.
- Das Sortiment Sportgeräte wurde aufgeteilt in Sportartikel (kleinteilig) und Sport-, Freizeitgroßgeräte. Sportartikel (kleinteilig) ist weiter den zentrenrelevanten Sortimenten des aperiodischen Bedarfs zugeordnet. Sport-, Freizeitgroßgeräte sind nun den nicht zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet.
- Die Sortimente Kinderwagen, Autokindersitze wurden den nicht zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet – zuvor im Entwurf zentrenrelevantes Sortiment des aperiodischen Bedarfs mit Baby-/Kinderartikeln.
b) Eine weitere wesentliche inhaltliche Änderung geht auf einen Einwand der Region Hannover zurück: Der Bereich des Projektes Aue-Süd incl. Lidl wird nicht mehr als ‘Nahversorgungszentrum Südstadt‘ sondern als ‘Nebenzentrum Aue Süd‘ betitelt (S. 51 ff.). Die Entwicklungspotenziale und Ziele für das Nebenzentrum Aue Süd wurden wie folgt konkretisiert:
Ø
Sicherung der Versorgungsfunktion mit Betrieben
des periodischen Bedarfs
Ø
keine Ansiedlung großflächiger Betriebe mit
zentrenrelevantem Kernsortiment
Ø
nur ausnahmsweise kleinteilige Betriebe mit
zentrenrelevantem Kernsortiment
c) Aus der Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Ehlershausen (S. 54) wurde der Bereich östlich der Bahnlinie, in dem die neue Penny-Filiale errichtet wurde, ausgegrenzt. Damit entspricht die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes den bisher von der Stadt und dem Ortsrat Ehlershausen verfolgten Zielen der Einzelhandelsentwicklung in Ehlershausen. Zudem stimmt sie dann auch mit den Aussagen der geplanten 1. Änderung des RROP – Standort mit hausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung: Ehlershausen (westlich der Bahnstrecke) – überein (vgl. Vorlage M 2019 0814).
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes kann nun als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen werden.
Anlagen:
1. Ergebnisse der Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Burgdorf (Stand 18.04.2019)
(Baxmann)