Betreff
Weg vom Fußgängertunnel Maschdamm entlang des Sportplatzes zur Grundschule Otze
Vorlage
M 2019 0913
Aktenzeichen
67.021.010
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Anlage: Lageplan

Der Ortsrat Otze fragt an, ob der unbefestigte Weg vom Fußgängertunnel Maschdamm entlang des Sportplatzes zur Grundschule und zum Kindergarten Otze mit einer Beleuchtung versehen werden kann.

 

Die Fachabteilung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

I.            Derzeitige Situation

 

Das städtische Grundstück auf dem sich der Weg befindet ist vom Fußgängertunnel aus, auf einer Länge von ca. 60 m zunächst nur 1,80 m breit. Die Grundstücke südöstlich und nordwestlich des Weges sind (in diesem Bereich) im Eigentum der Bahn. Anschließend weitet sich das Grundstück auf eine Breite von rd. 10 m auf und wird dann bis ca. 20 m breit. Der Bereich ist gesäumt von vielen Bäumen.

 

Bei dem Weg handelt es sich um einen „gewachsenen Trampelpfad“. Lt. Auskunft des Sportvereins „SV Hertha Otze“ wurde dieser vor Jahren mit Schotter versehen. Weiterhin wurden durch den SV Hertha Otze einige Beleuchtungsmasten von der Straße Heeg bis zum Sportplatz aufgestellt. Bei den vorhandenen Aufsätzen handelt es sich um eine veraltete Technik, die den Weg nur unzureichend ausleuchtet.

 

Der Weg ist nicht nach dem Nieders. Straßengesetz gewidmet. Somit wurde kein öffentlicher Verkehr eröffnet und es handelt sich um ein Privatgrundstück der Stadt.

 

II.          Planungen zum Kindergartenanbau

 

Entlang des geplanten Kindergartenanbaus wird bis zum zukünftigen Eingang ein gepflasterter Weg angelegt (s. Anlage, Lageplan).

Die Feuerwehrzufahrt verbleibt wie derzeit vorhanden als Schotterweg. Die Planungen sehen derzeit eine Beleuchtung am Gebäude vor. Eine weitergehende Beleuchtung ist nicht geplant. Diese Beleuchtung ist als Wegebeleuchtung nicht ausreichend. Sie dient lediglich der Orientierung.

 

III.        Stellungnahme der Fachabteilung

 

Derzeit handelt es sich um einen Privatweg, welcher nicht als offizieller Schulweg ausgewiesen ist. Nach Einschätzung der Fachabteilung würde eine Beleuchtung des Weges dem Nutzer suggerieren, dass hier ein öffentlicher Verkehr vorliegt und der Weg den einschlägigen Regeln entspricht. Die Stadt ist somit verkehrssicherungspflichtig und der Weg ist fachgerecht zu befestigen. Dafür wäre es erforderlich, den Wegeabschnitt zwischen Tunnel und Beginn Sportplatz in die tatsächliche städtische Parzelle zu verlegen. Derzeit verläuft der „Weg“ bis zu ca. 2,5 m neben dem eigentlichen städtischen Flurstück (s. Anlage, Lageplan).

Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet neben dem Ausbau, die Durchführung von Reinigungsarbeiten (Laubentfernung), Winterdienst sowie regelmäßige Straßen- und Baumkontrollen.

 

Derzeit verläuft der offizielle Weg zur Schule vom Tunnel über einen gepflasterten Geh-/Radweg zum Weferlingser Weg, der in diesem Bereich eine Sackgasse ist und als Spielstraße (= Tempo 7 km/h) ausgewiesen ist.

Ab der Kreuzung Heeg/Weferlingser Weg befindet sich auf der westlichen Fahrbahnseite ein von der Fahrbahn abgetrennter Gehweg.

Dieser Weg ist vom Tunnel bis zum Haupteingang des Schulgebäudes durchgängig befestigt, beleuchtet, im Winterdienst betreut und lediglich 50 m länger als der Weg vom Tunnel entlang der Kita zum Haupteingang (s. Anlage, Lageplan).

 

Laut Auskunft der Schulleitung wird der Haupteingang jedoch nicht von den Schülern genutzt. Es gibt jedoch die Möglichkeit für die Schüler durch das Tor der Feuerwehrzufahrt bereits vor dem Schulgebäude auf das Grundstück zu gelangen. Derzeit nutzen viele Schüler den Weg über den Sportplatz zum Durchlass im Zaun an der Westseite des Grundstücks.

 

Dies liegt daran, dass dies der kürzeste Weg vom Tunnel zu den Fahrradständern auf dem Schulhof ist, die sich an der Grenze zum Sportplatz befinden (s. Anlage, Lageplan).

 

Der Wegeabschnitt über den Sportplatz bis zum Zugang auf den Schulhof bliebe auch im Falle eines Wegeausbaus bis zum Tunnel unbefestigt und unbeleuchtet. Die Strecke über den Sportplatz beträgt ca. 75 m.

 

Derzeit laufen die Prüfungen / Planungen für eine Erweiterung / einen Umbau der Grundschule Otze. Hier gibt es noch viele offene Fragestellungen zu Umfang und Anordnung neuer Gebäudekörper oder ob eine Sanierung oder ein Neubau der Sporthalle erfolgen soll.

Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden, wo später der Eingang der Schule und einer ggf. neuen Sporthalle, der Zugang zum Gelände oder die Fahrradständer angeordnet werden.

Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der derzeitige, offizielle Schulweg nach dem Umbau als der deutlich kürzere erweist und dann schwerpunktmäßig genutzt wird.

 

IV.         Kostenschätzung

 

Beleuchtung

 

Um den ca. 300 m langen Weg gleichmäßig auszuleuchten, ist es erforderlich, in Abständen von ca. 35-40 m eine Leuchte aufzustellen (insgesamt 8 Leuchten).

Für die Verlegung des Beleuchtungskabels (der Kabelgraben muss wegen der Baumwurzeln in Handaushub erfolgen) sowie das Aufstellen der Maste einschließlich Aufsätzen entstehen Kosten in Höhe von rd. 32.100 €.

 

Wird die Beleuchtung an das öffentliche Beleuchtungsnetz angeschlossen und entsprechend mit den gleichen Beleuchtungsintervallen betrieben, entstehen jährliche Unterhaltungskosten in Höhe von rd. 725 €.

 

Empfohlen wird jedoch, die Beleuchtung über die Stromversorgung des Schulgebäudes anzuschließen und über eine Zeitschaltuhr oder Bewegungsmelder zu steuern, da der Weg in den Nachtstunden (von ca. 23.00 Uhr bis ca. 6.00 Uhr) nicht genutzt wird. Da es sich um einen Privatweg im Außenbereich handelt, ist dies auch zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt geboten. Dadurch würden sich die Beleuchtungskosten pro Jahr um ca. 50 % reduzieren.

Aufgrund der geplanten Schulbaumaßnahmen wäre eine solche Maßnahme jedoch sinnvollerweise in die Baumaßnahmen zu integrieren.

 

Wegebau

 

Wie unter III. dargestellt, würde der Weg durch eine Beleuchtung dem Nutzer suggerieren, dass hier ein öffentlicher Verkehr vorliegt und der Weg den einschlägigen Regeln entspricht. Um der Verkehrssicherungspflicht (Reinigung, Winterdienst) entsprechend nachkommen zu können, würde der Weg in Pflasterbauweise befestigt. Die durch die Bäume beengte Situation erschwert und verteuert damit die Wegebauarbeiten.

Für die Vermessung, vorbereitenden Erdarbeiten, Gehölzbeseitigung (auf der städtischen Parzelle Richtung Tunnel) und die Wegebefestigung fallen Kosten in Höhe von rd. 83.000 € an.

 

Für die Unterhaltung (Wegereinigung, Winterdienst, Baum- und Wegekontrollen, Schnittmaßnahmen an Gehölzen) sind durchschnittlich ca. 1.000 €/Jahr zu kalkulieren.

 

Gesamtkosten

 

Daraus resultieren für diese Maßnahme Gesamtkosten in Höhe von rd. 120.000,- – 125.000,- € für die Herstellung sowie jährliche Kosten in Höhe von ca. 1.725 €.

Haushaltsmittel stehen für die Maßnahme nicht zur Verfügung.

 

 

 

(Baxmann)