Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Anlage: Lageplan
Der Ortsrat Otze fragt an, ob der
unbefestigte Weg vom Fußgängertunnel Maschdamm entlang des Sportplatzes zur
Grundschule und zum Kindergarten Otze mit einer Beleuchtung versehen werden
kann.
Die Fachabteilung nimmt hierzu wie folgt
Stellung:
I.
Derzeitige Situation
Das städtische Grundstück auf dem sich der
Weg befindet ist vom Fußgängertunnel aus, auf einer Länge von ca. 60 m zunächst
nur 1,80 m breit. Die Grundstücke südöstlich und nordwestlich des Weges sind
(in diesem Bereich) im Eigentum der Bahn. Anschließend weitet sich das
Grundstück auf eine Breite von rd. 10 m auf und wird dann bis ca. 20 m breit.
Der Bereich ist gesäumt von vielen Bäumen.
Bei dem Weg handelt es sich um einen
„gewachsenen Trampelpfad“. Lt. Auskunft des Sportvereins „SV Hertha Otze“ wurde
dieser vor Jahren mit Schotter versehen. Weiterhin wurden durch den SV Hertha
Otze einige Beleuchtungsmasten von der Straße Heeg bis zum Sportplatz
aufgestellt. Bei den vorhandenen Aufsätzen handelt es sich um eine veraltete
Technik, die den Weg nur unzureichend ausleuchtet.
Der Weg ist nicht nach dem Nieders.
Straßengesetz gewidmet. Somit wurde kein öffentlicher Verkehr eröffnet und es
handelt sich um ein Privatgrundstück der Stadt.
II.
Planungen zum Kindergartenanbau
Entlang des geplanten Kindergartenanbaus
wird bis zum zukünftigen Eingang ein gepflasterter Weg angelegt (s. Anlage,
Lageplan).
Die Feuerwehrzufahrt verbleibt wie derzeit
vorhanden als Schotterweg. Die Planungen sehen derzeit eine Beleuchtung am
Gebäude vor. Eine weitergehende Beleuchtung ist nicht geplant. Diese
Beleuchtung ist als Wegebeleuchtung nicht ausreichend. Sie dient lediglich der
Orientierung.
III.
Stellungnahme der Fachabteilung
Derzeit handelt es sich um einen
Privatweg, welcher nicht als offizieller Schulweg ausgewiesen ist. Nach
Einschätzung der Fachabteilung würde eine Beleuchtung des Weges dem Nutzer
suggerieren, dass hier ein öffentlicher Verkehr vorliegt und der Weg den
einschlägigen Regeln entspricht. Die Stadt ist somit
verkehrssicherungspflichtig und der Weg ist fachgerecht zu befestigen. Dafür
wäre es erforderlich, den Wegeabschnitt zwischen Tunnel und Beginn Sportplatz
in die tatsächliche städtische Parzelle zu verlegen. Derzeit verläuft der „Weg“
bis zu ca. 2,5 m neben dem eigentlichen städtischen Flurstück (s. Anlage,
Lageplan).
Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet
neben dem Ausbau, die Durchführung von Reinigungsarbeiten (Laubentfernung),
Winterdienst sowie regelmäßige Straßen- und Baumkontrollen.
Derzeit verläuft der offizielle Weg zur
Schule vom Tunnel über einen gepflasterten Geh-/Radweg zum Weferlingser Weg,
der in diesem Bereich eine Sackgasse ist und als Spielstraße (= Tempo 7 km/h)
ausgewiesen ist.
Ab der Kreuzung Heeg/Weferlingser Weg
befindet sich auf der westlichen Fahrbahnseite ein von der Fahrbahn
abgetrennter Gehweg.
Dieser Weg ist vom Tunnel bis zum
Haupteingang des Schulgebäudes durchgängig befestigt, beleuchtet, im
Winterdienst betreut und lediglich 50 m länger als der Weg vom Tunnel entlang
der Kita zum Haupteingang (s. Anlage, Lageplan).
Laut Auskunft der Schulleitung wird der
Haupteingang jedoch nicht von den Schülern genutzt. Es gibt jedoch die
Möglichkeit für die Schüler durch das Tor der Feuerwehrzufahrt bereits vor dem
Schulgebäude auf das Grundstück zu gelangen. Derzeit nutzen viele Schüler den
Weg über den Sportplatz zum Durchlass im Zaun an der Westseite des Grundstücks.
Dies liegt daran, dass dies der kürzeste
Weg vom Tunnel zu den Fahrradständern auf dem Schulhof ist, die sich an der
Grenze zum Sportplatz befinden (s. Anlage, Lageplan).
Der Wegeabschnitt über den Sportplatz bis
zum Zugang auf den Schulhof bliebe auch im Falle eines Wegeausbaus bis zum
Tunnel unbefestigt und unbeleuchtet. Die Strecke über den Sportplatz beträgt
ca. 75 m.
Derzeit laufen die Prüfungen / Planungen
für eine Erweiterung / einen Umbau der Grundschule Otze. Hier gibt es noch
viele offene Fragestellungen zu Umfang und Anordnung neuer Gebäudekörper oder
ob eine Sanierung oder ein Neubau der Sporthalle erfolgen soll.
Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine
Aussagen getroffen werden, wo später der Eingang der Schule und einer ggf.
neuen Sporthalle, der Zugang zum Gelände oder die Fahrradständer angeordnet
werden.
Insofern kann nicht ausgeschlossen werden,
dass sich der derzeitige, offizielle Schulweg nach dem Umbau als der deutlich
kürzere erweist und dann schwerpunktmäßig genutzt wird.
IV.
Kostenschätzung
Beleuchtung
Um den ca. 300 m langen Weg gleichmäßig
auszuleuchten, ist es erforderlich, in Abständen von ca. 35-40 m eine Leuchte
aufzustellen (insgesamt 8 Leuchten).
Für die Verlegung des Beleuchtungskabels
(der Kabelgraben muss wegen der Baumwurzeln in Handaushub erfolgen) sowie das
Aufstellen der Maste einschließlich Aufsätzen entstehen Kosten in Höhe von rd.
32.100 €.
Wird die Beleuchtung an das öffentliche
Beleuchtungsnetz angeschlossen und entsprechend mit den gleichen
Beleuchtungsintervallen betrieben, entstehen jährliche Unterhaltungskosten in
Höhe von rd. 725 €.
Empfohlen wird jedoch, die Beleuchtung
über die Stromversorgung des Schulgebäudes anzuschließen und über eine
Zeitschaltuhr oder Bewegungsmelder zu steuern, da der Weg in den Nachtstunden
(von ca. 23.00 Uhr bis ca. 6.00 Uhr) nicht genutzt wird. Da es sich um einen
Privatweg im Außenbereich handelt, ist dies auch zum Schutz der Pflanzen- und
Tierwelt geboten. Dadurch würden sich die Beleuchtungskosten pro Jahr um ca. 50
% reduzieren.
Aufgrund der geplanten Schulbaumaßnahmen
wäre eine solche Maßnahme jedoch sinnvollerweise in die Baumaßnahmen zu
integrieren.
Wegebau
Wie unter III. dargestellt, würde der Weg
durch eine Beleuchtung dem Nutzer suggerieren, dass hier ein öffentlicher
Verkehr vorliegt und der Weg den einschlägigen Regeln entspricht. Um der
Verkehrssicherungspflicht (Reinigung, Winterdienst) entsprechend nachkommen zu
können, würde der Weg in Pflasterbauweise befestigt. Die durch die Bäume
beengte Situation erschwert und verteuert damit die Wegebauarbeiten.
Für die Vermessung, vorbereitenden
Erdarbeiten, Gehölzbeseitigung (auf der städtischen Parzelle Richtung Tunnel)
und die Wegebefestigung fallen Kosten in Höhe von rd. 83.000 € an.
Für die Unterhaltung (Wegereinigung,
Winterdienst, Baum- und Wegekontrollen, Schnittmaßnahmen an Gehölzen) sind
durchschnittlich ca. 1.000 €/Jahr zu kalkulieren.
Gesamtkosten
Daraus resultieren für diese Maßnahme
Gesamtkosten in Höhe von rd. 120.000,- – 125.000,- € für die Herstellung sowie
jährliche Kosten in Höhe von ca. 1.725 €.
Haushaltsmittel stehen für die Maßnahme
nicht zur Verfügung.
(Baxmann)