Die nachfolgende Anfrage des Ortsrates
Schillerslage vom 07.04.2019 sowie das Antwortschreiben des KSA vom 15.04.2019
gebe ich Ihnen hiermit zur Kenntnis.
Ergänzend zum Schreiben des KSA bezüglich
der Sperrung des Radweges ist auszuführen, dass die Aussage des KSA sich nur
auf die Winterdienstpflicht bezieht. Allein aus diesem Grund wäre die Sperrung
dieses Radweges, da außerhalb geschlossener Ortslagen keine Streupflicht
gegenüber Radfahrer und Fußgängern besteht, nicht erforderlich gewesen.
Die Sperrung des Radweges erfolgte aber,
weil die Verkehrssicherheit, die der Stadt Burgdorf obliegt, nicht mehr
gewährleistet werden konnte. Zur Verkehrssicherungspflicht gehört nicht nur der
Winterdienst, sondern auch die bauliche Unterhaltung und das Freihalten des
Lichtraumprofils durch Zurückschneiden des seitlichen Bewuchses entlang des
Radweges. Da dieses nicht mehr sichergestellt werden konnte, erfolgte die
Sperrung des Radweges. Der Radverkehr wird seitdem, wie mittlerweile fast im
gesamten Stadtgebiet, auf der Fahrbahn mitgeführt.
i.V.
(Kugel)