Betreff
Verkehrssicherungspflicht im Umfeld von Windkraftanlagen
Vorlage
F 2019 0899
Art
Info-Vorlage Anfrage

Die nachfolgende Anfrage des Ortsrates Schillerslage vom 07.04.2019 sowie das Antwortschreiben des KSA vom 15.04.2019 gebe ich Ihnen hiermit zur Kenntnis.

 

Ergänzend zum Schreiben des KSA bezüglich der Sperrung des Radweges ist auszuführen, dass die Aussage des KSA sich nur auf die Winterdienstpflicht bezieht. Allein aus diesem Grund wäre die Sperrung dieses Radweges, da außerhalb geschlossener Ortslagen keine Streupflicht gegenüber Radfahrer und Fußgängern besteht, nicht erforderlich gewesen.

 

Die Sperrung des Radweges erfolgte aber, weil die Verkehrssicherheit, die der Stadt Burgdorf obliegt, nicht mehr gewährleistet werden konnte. Zur Verkehrssicherungspflicht gehört nicht nur der Winterdienst, sondern auch die bauliche Unterhaltung und das Freihalten des Lichtraumprofils durch Zurückschneiden des seitlichen Bewuchses entlang des Radweges. Da dieses nicht mehr sichergestellt werden konnte, erfolgte die Sperrung des Radweges. Der Radverkehr wird seitdem, wie mittlerweile fast im gesamten Stadtgebiet, auf der Fahrbahn mitgeführt.

 

 

 

 

i.V.

(Kugel)