Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Der Beschlussvorschlag aus der
Bezugsvorlage BV 2019 0883 wird wie folgt ergänzt:
Beschlussvorschlag:
- Die Auswahl der Grundstückserwerber/-innen
und der Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet „Nördlich Zilleweg, 2.
Abschnitt“ soll entsprechend den Ausführungen zu Ziffer 5. durch die
Verwaltung vorgenommen werden.
- Der Verkaufspreis der Baugrundstücke für
Einfamilien- und Doppelhausbebauung im Neubaugebiet „Nördlich Zilleweg, 2.
Abschnitt“ beträgt 258,00 €/m² einschließlich Ablösungsbetrag für den
Erschließungsbeitrag zuzüglich Abwasserbeitrag und Anschlusskosten für die
Versorgungsanschlüsse.
Die Käufer,
die die erstellte Immobilie (bei Doppelhäusern eine Haushälfte mit mind. 50 %
der geschaffenen Wohnfläche) nachweislich mind. 5 Jahre selbst genutzt haben,
erhalten nachträglich eine Förderung auf den Kaufpreis entsprechend den
Ausführungen zu Ziffer 6.3.
Sachverhalt und Begründung:
Sofern die nachträgliche Förderung auf den Kaufpreis der Grundstücke eingeführt werden soll, ist dies auch im Beschluss über den Verkaufspreis entsprechend aufzunehmen. Dies ist in der Bezugsvorlage noch nicht der Fall.
Der Beschlussvorschlag wird daher ergänzt und neu gefasst.
Auf den Inhalt der Vorlage BV 2019 0883 wird entsprechend verwiesen.
(Baxmann)