Betreff
Neubaugebiet "Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt", Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser - Kriterien zur Auswahl der Grundstückserwerber/-innen, Verkaufsbedingungen und Verkaufspreis
Vorlage
BV 2019 0883/1
Aktenzeichen
80
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Der Beschlussvorschlag aus der Bezugsvorlage BV 2019 0883 wird wie folgt ergänzt:

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Auswahl der Grundstückserwerber/-innen und der Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ soll entsprechend den Ausführungen zu Ziffer 5. durch die Verwaltung vorgenommen werden.

 

  1. Der Verkaufspreis der Baugrundstücke für Einfamilien- und Doppelhausbebauung im Neubaugebiet „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ beträgt 258,00 €/m² einschließlich Ablösungsbetrag für den Erschließungsbeitrag zuzüglich Abwasserbeitrag und Anschlusskosten für die Versorgungsanschlüsse.

Die Käufer, die die erstellte Immobilie (bei Doppelhäusern eine Haushälfte mit mind. 50 % der geschaffenen Wohnfläche) nachweislich mind. 5 Jahre selbst genutzt haben, erhalten nachträglich eine Förderung auf den Kaufpreis entsprechend den Ausführungen zu Ziffer 6.3.      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Sofern die nachträgliche Förderung auf den Kaufpreis der Grundstücke eingeführt werden soll, ist dies auch im Beschluss über den Verkaufspreis entsprechend aufzunehmen. Dies ist in der Bezugsvorlage noch nicht der Fall.

 

Der Beschlussvorschlag wird daher ergänzt und neu gefasst.

 

Auf den Inhalt der Vorlage BV 2019 0883 wird entsprechend verwiesen.     

 

(Baxmann)