Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Der Beschlussvorschlag aus der
Bezugsvorlage BV 2019 0882 wird wie folgt ergänzt:
Beschlussvorschlag:
1.
Die über
die Vorlagen Nr. 2016 0075 vom 09.11.2016 und 2016 0075/1 vom 18.01.2017
gefassten Beschlüsse werden aufgehoben.
2.
Die
Auswahl der Grundstückserwerber/-innen und der Verkauf der Baugrundstücke im
Baugebiet „Eseringen“ soll entsprechend den Ausführungen zu Ziffer 5. durch die
Verwaltung vorgenommen werden.
3.
Der
Verkaufspreis der Baugrundstücke im Baugebiet „Eseringen“ beträgt 246,00 €/m².
In diesem Preis nicht enthalten sind die jeweiligen Kosten für die Ver- und
Entsorgungsanschlüsse.
Die
Käufer, die die erstellte Immobilie (bei Doppelhäusern eine Haushälfte mit
mind. 50 % der geschaffenen Wohnfläche) nachweislich mind. 5 Jahre selbst
genutzt haben, erhalten nachträglich eine Förderung auf den Kaufpreis
entsprechend den Ausführungen zu Ziffer 6.
Ferner ist von allen Erwerbern jeweils ¼ der
privaten Erschließungsstraße, ebenfalls zum Preis von 246,00 €/m², mit zu
erwerben und eine Vereinbarung über den Ausbau der Privatstraße, die Übernahme
der hierfür entstehenden Ausbaukosten sowie deren späterer Unterhaltung zu
schließen.
Sachverhalt und Begründung:
Sofern die nachträgliche Förderung auf den Kaufpreis der Grundstücke eingeführt werden soll, ist dies auch im Beschluss über den Verkaufspreis entsprechend aufzunehmen. Dies ist in der Bezugsvorlage noch nicht der Fall.
Der Beschlussvorschlag wird daher ergänzt und neu gefasst.
Auf den Inhalt der Vorlage BV 2019 0882 wird entsprechend verwiesen.
(Baxmann)