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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen und
Auftragserteilungen zur Erreichung eines gemeinsamen Projektes Neubau
Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule und Neubau Förderschule mit der Region Hannover
durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung:
Für den Neubau der IGS
(Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (RBG)) wurde dem Ausschuss für Umwelt,
Stadtentwicklung und Bau in gemeinsamer Sitzung mit dem Ausschuss für Schule,
Kultur und Sport am 04.12.2018 sowie dem Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung
am 11.12.2018 eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hinsichtlich der zu
wählenden Vergabeart vorgestellt.
Der Rat hat daraufhin den Beschluss
gefasst, einen Totalunternehmer mit der Durchführung der Planung und der notwendigen
Baumaßnahmen zu beauftragen.
Ratsbeschluss vom 13.12.2018:
I. Der Rat nimmt die von dem Beratungsunternehmen SIKMa GmbH,
Achim, erarbeitete Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum „Neubau der Integrierten
Gesamtschule in Burgdorf“ vom 08.11.2018 zur Kenntnis.
II. Aufgrund der in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
dargestellten wirtschaftlichen Vorteile wird die Errichtung des Neubaus der
Integrierten Gesamtschule mit Schulgebäude, Sporthalle, Sportaußenanlagen,
sonstigen Außenanlagen im Rahmen einer alternativen Beschaffungsvariante
„Planung, Neubau und Finanzierung über einen Auftragnehmer im Rahmen eines
Totalunternehmermodells (TU-Modell)“ durchgeführt.
Für die europaweite Ausschreibung der
Totalunternehmerleistung ist es erforderlich, eine funktionale
Leistungsbeschreibung zu erstellen, die die zu erbringenden Leistungen über
alle Gewerke angemessen detailliert beschreibt. Dieses kann die Verwaltung
mangels Kapazität und Erfahrung nicht leisten.
Daher wird mit einem beauftragten
Fachanwalt für Vergaberecht im Rahmen einer ebenfalls europaweiten
Ausschreibung ein erfahrenes Projektsteuerungsunternehmen gesucht, das dann mit
der Verwaltung und den Nutzern zusammen eine funktionale Leistungsbeschreibung
erstellt sowie das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Totalunternehmers
durchführt.
Nunmehr ist die Region Hannover mit der
Bitte an die Stadt Burgdorf herangetreten, im Rahmen einer interkommunalen
Zusammenarbeit den ihrerseits angestrebten Neubau der Förderschule Geistige
Entwicklung über ein gemeinsames Projekt zusammen mit dem Neubau der IGS
anzustreben.
Dazu ist zunächst eine Erweiterung des
Auftrages für den beauftragten Fachanwalt für Vergaberecht durch die Stadt
Burgdorf notwendig, um über die Ausschreibung des Projektsteuerers ein gemeinsames
Projekt zu ermöglichen. Die Region würde so die Vorgaben des Vergaberechts
einhalten, da die Stadt Burgdorf für den Auftrag der Rechtsberatung bereits
einen Wettbewerb durchgeführt hat. Ein eigenes Vergabeverfahren durch die
Region würde einen nicht unerheblichen Zeitverzug für das Projekt Neubau
Förderschule bedeuten und einem gemeinsamen Projekt zuwiderlaufen.
Die Region Hannover würde die Stadt
Burgdorf entsprechend beauftragen, den Auftrag für die vergaberechtliche
Beratung für die Projektsteuerung um das Projekt Neubau Förderschule zu
erweitern. Die Kosten für diese zusätzliche Leistung wird die Stadt Burgdorf
dann der Region in Rechnung stellen.
Vorteile einer gemeinsamen
Projektabwicklung wären unter anderem Synergieeffekte in der Zusammenarbeit und
in der Abwicklung der Einzelbaumaßnahmen (Schulgebäude RGB, Schulgebäude
Förderschule, Sporthalle, Busbahnhof, verkehrliche Erschließung, Außenanlagen).
Eine einheitliche Projektsteuerung und damit auch Koordinierung der
verschiedenen Baumaßnahmen ist für den Bauablauf vor Ort von großem Vorteil.
Die Schnittstellen für den weiteren
Ablauf zwischen der Region Hannover und der Stadt Burgdorf sind im weiteren
Prozess noch genau zu definieren.
(Baxmann)