Beschlussvorschlag:
Die Sportförderrichtlinien der
Stadt Burgdorf in der Ausfertigung der Anlage zur Vorlage A 2018 0784/2 werden
beschlossen.
Die geänderten Sportförderrichtlinien treten zum 01.06.2019 in Kraft.
Sachverhalt
und Begründung:
Der Ausschuss für Schulen, Kultur
und Sport hat in seiner Sitzung am 01.04.2019 über den Änderungsvorschlag der
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Burgdorf zum Antrag auf Änderung der
Sportförderrichtlinie beraten.
Empfohlen wurde einstimmig, dass die Höhe des Zuschusses für Vorhaben über 5.000 € einheitlich 15% betragen soll. Die Wertobergrenze des Zuschusses entfällt ersatzlos.
Zur Klarstellung wurde in die Sportförderrichtlinien aufgenommen, dass die Auszahlung des Zuschusses nach Abschluss der Maßnahme bzw. nach Vorlage der Schlussrechnung erfolgt.
Alle anderen Punkte der
Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf bleiben unverändert bestehen.
(Baxmann)