Betreff
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
Vorlage
M 2019 0876
Aktenzeichen
66.011.006
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

Bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) können über einen Sammelantrag Fördermittel für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen beantragt werden. Der Sammelantrag kann die Zusammenführung von höchstens acht Einzelmaßnahmen an Bushaltestellen, die innerhalb eines Haushaltsjahres umzusetzen sind, beinhalten.

 

Zurzeit wird von der Region Hannover ein Konzept zur Überplanung des Stadtbusverkehrs in den Mittelzentren der Region Hannover erarbeitet. Davon sind die Linien 905, 906 und 907 in der Kernstadt betroffen. Bis zur Klärung der Linienführung sollen deshalb keine Bushaltestellen umgebaut werden, die von den Linien angefahren werden. Da auch die für 2019 beantragten neuen Bushaltestellen am Ärztezentrum Weserstraße von der Linie 905 angefahren werden, werden diese in 2019 nicht mehr gebaut und es werden dafür erst wieder Fördermittel beantragt, wenn die Linienführung geklärt ist.

 

Die Stadt Burgdorf unterhält in der Kernstadt 77 Einzelbushaltestellen und in den Ortsteilen 53 Bushaltestellen. Haltestellen mit mehreren Haltepositionen (ZOB, ZOB Westseite und Schulzentrum) sind darin nicht enthalten. Dafür ist grundsätzlich ein Einzelantrag zu stellen.

 

In der Kernstadt sind von den 77 Bushaltestellen 40 barrierefrei ausgebaut worden. Von den 37 nicht barrierefreien Bushaltestellen werden 26 Stück von den Linien 905, 906 und 907 angefahren.  Die zwei Bushaltestellen in der Grenzstraße sind im Sammelantrag für 2019 enthalten und werden dieses Jahr noch ausgebaut, die Bushaltestellen „Vor dem Celler Tor/Am Radhop“ werden durch den angedachten Bau der IGS verändert und für die restlichen 7 Bushaltestellen („Velper Straße“, „Kleiner Brückendamm“, „Uetzer Straße Abzw. Peiner Weg“ und „Uetzer Straße Hülptingser Weg“) ist aufgrund der vorhandenen Ausstattung (bereits vorhandene Wartehallen der DSM, Bordanlagen z.T. schon mit bis zu 14 cm Ansicht vorhanden) kein weiterer Ausbau vorgesehen.

 

In den Ortsteilen sind von den 53 Bushaltestellen 19 barrierefrei ausgebaut worden. Mit dem Ausbau der Bushaltestellen in Sorgensen und dem für 2019 geplanten Ausbau der Bushaltestellen „Dammbruch“ in Weferlingsen ist das Zwischenziel gemäß Nahverkehrsplan 2015 vorerst zumindest in jedem Ortsteil einer Kommune eine barrierefreie Bushaltestelle pro Fahrtrichtung herzustellen, nahezu erreicht. Lediglich in Beinhorn und Klein Schillerslage gibt es keine barrierefreie Bushaltestelle. Für die Bushaltestellen außerhalb der Ortsdurchfahrt wird die Region Hannover in der Verantwortung gesehen. Dieses Jahr baut die Region die Bushaltestellen „Haydnstraße“ in Ehlershausen barrierefrei aus.

 

An vielen Bushaltestellen in den Ortsteilen ist an den vorhandenen Standorten kein barrierefreier Ausbau möglich. Für einen barrierefreien Ausbau ist eine Verlegung erforderlich und die Verlegung ist im Förderantrag zu begründen.

 

Fördermittelanträge für einen barrierefreien Umbau von Bushaltestellen für 2020 müssen bei der LNVG bis zum 31.05.2019 eingereicht werden.

 

In Abstimmung mit der RegioBus, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde wird geprüft, für welche Bushaltestellen die Verlegung für einen barrierefreien Ausbau möglich und sinnvoll ist. Aufgrund der Vorlaufzeit wird deshalb für 2020 kein Antrag für einen barrierefreien Ausbau gestellt. Nach Prüfung kann für 2021 bis zum 31.05.2020 ein Antrag für Fördermittel gestellt werden.

 

Im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen werden nicht barrierefreien Bushaltestellen berücksichtigt und mithilfe von Fördermitteln barrierefrei ausgebaut.

 

Nach Beschluss des Nahverkehrsplan durch die Region Hannover werden selbstverständlich wieder Anträge für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen in der Kernstadt, so zum Beispiel auch die neuen Bushaltestellen in der Weserstraße, gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

(Baxmann)