Betreff
Ausweitung der Vorbereitungszeiten in den Kindertageseinrichtungen Burgdorfs - Empfehlung der AG Qualität
Vorlage
BV 2019 0860
Aktenzeichen
51.1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die den Krippen- und Kindergartengruppen zur Verfügung stehenden Verfügungszeiten werden von 7,5 auf 11,25 Stunden je Gruppe und Woche angehoben.

 

2.    Eine Umsetzung wird mit Beginn des Kindertagesstättenjahres 2019/2020 (01.08.2019) ermöglicht.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In seiner Sitzung am 04.06.2018 hat sich der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie für die Bildung einer AG Qualität für die Burgdorfer Kindertagesstätteneinrichtungen ausgesprochen. Auf die Beschlussvorlage 2018 0601 wird Bezug genommen.

 

Die AG Qualität hat nach der Sommerpause 2018 am 10.09.2018 ihre Arbeit aufgenommen. Die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft werden durch die drei Leitungen der Kindertagesstätten der AWO, des KinderSpielhauses und der Paulus-Krippe vertreten, die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft durch die drei Leitungen der Kindertagesstätten Otze, Ramlingen-Ehlershausen und Weststadt.

 

Weiterhin ist in der Arbeitsgruppe die Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie vertreten. Alle Fraktionen und Einzelratsmitglieder wurden zu den jeweiligen Sitzungen eingeladen und im Nachgang über die Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzung im Form der dazugehörigen Ergebnisprotokolle informiert. Die Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Sitzungen wird durch die Abteilung für Familien und Kinder begleitet.

 

In seiner Sitzung am 14.02.2019 hat die AG ihre erste Empfehlung zur Ausweitung der Vorbereitungszeiten ausgesprochen.

 

Die den pädagogischen Mitarbeiter*innen zur Verfügung stehenden Vorbereitungszeiten orientieren sich in Burgdorf an dem durch das Niedersächsische Kindertagesstättengesetz (KiTaG) vorgegebenen Mindestumfang (7,5 Std./Gruppe). Der nach dem KiTaG vorgegebene Mindestumfang wurde seinerzeit für eine halbtägige Betreuung festgelegt. D.h. jeder pädagogischen Fachkraft in der Gruppe standen 3,75 Std. in der Woche für die Vorbereitung des pädagogischen Angebotes etc. zur Verfügung. In der Halbtagsgruppe sind in der Regel zwei päd. Fachkräfte eingesetzt.

 

Inzwischen wird in Burgdorf überwiegend ganztags betreut. Für den Kindergartenbereich können die Betreuungszeiten der nachfolgenden Grafik entnommen werden.

 

 

 

In den Krippengruppen besteht mit Ausnahme des Krippenangebotes in der Kita Allerleirauh flächendeckend ein ganztägiges Betreuungsangebot.

 

Sukzessive wurden in der Vergangenheit die Betreuungszeiten ausgeweitet. Die Verfügungszeiten wurden hingegen unverändert beibehalten.

 

Da in der Ganztagsgruppe aufgrund des wöchentlichen Betreuungszeitenumfangs mindestens drei päd. Fachkräfte tätig sind, hat sich die Verfügungszeit in Relation betrachtet verringert.

 

Aus Sicht der Arbeitsgruppe ist eine Orientierung am Mindestumfang aus zweierlei Gründen nicht mehr auskömmlich:

 

Zum einen, weil auf die pädagogischen Mitarbeiter*innen zur Erfüllung des Bildungsauftrages eine Vielzahl an Aufgaben hinzugekommen ist. Zum anderen, weil mit Blick auf den Fachkräftemangel und die allseits bestehenden Anstrengungen, Fachkräfte an sich zu binden und für sich zu gewinnen, der in Burgdorf bestehende Mindestrahmen als Standortnachteil betrachtet wird. Es ist wichtig, dass sich Burgdorf auch mit einem Ausbildungsmodell als Ausbildungsstandort für angehende pädagogische Fachkräfte etabliert.

 

Zum Bildungsauftrag:

 

Um dem Bildungsauftrag gerecht werden zu können, ist eine Vielzahl an Aufgaben hinzugekommen, die sich auch auf die Verfügungszeiten auswirken. Stichpunktartig zusammengefasst begleiten die pädagogischen Mitarbeiter*innen folgende Themen, für die die Verfügungszeiten genutzt werden:

 

-          Dienstbesprechungen,

-          Vorbereitung von Gruppenaktivitäten, z.B. Material beschaffen und zusammenstellen, Einkäufe,

-          steigendende Anforderungen im Rahmen des Bildungsauftrags (bspw. Demokratie lernen – Partizipation),

-          Familienarbeit (Feste, Feiern, Angebote),

-          Planungsgespräche mit Gruppenkolleg*innen für einzelne Kinder oder Kleingruppen, Planung von entwicklungsfördernden Maßnahmen (=gesetzlicher Auftrag zur individuellen Lernbegleitung, der mit der Entwicklungsbeobachtungs- und -dokumentation sowie der Weiterbildungsmaßnahme „Wortstark“ aufgegriffen wird),

-          konzeptionelle Arbeit,

-          Dokumentation, Auswertung und Reflexion von Beobachtungen (EBD),

-          veränderte Familien / Kindheit (gewachsene Erwartungshaltung der Eltern, besondere Bedarfe von Familien),

-          Stärkung zum Thema „Sofortismus“

-          regelmäßige Elterngespräche (Vorbereitung / erhöhter Beratungsbedarf durch Wahrnehmung zunehmender Verunsicherung von Eltern),

-          Vorbereitung von Elternveranstaltungen und –informationen

-          Kinderschutz § 8a SGB VIII, Kinderschutzkonzept,

-          Anleitungsgespräche für Auszubildende und Praktikant*innen,

-          Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, z.B. (Um-)Gestaltung des Raumes,

-          Netzwerkarbeit mit anderen Institutionen, z.B. Frühe Hilfen, Schulen, Fachschulen, Jugendamt, Gesundheitsamt, Beratungsstellen,

-          Einhaltung zunehmender Verwaltungsvorschriften (Hygiene, Datenschutz, Lebensmittel, Evaluation),

-          Personalentwicklungsgespräche,

-          Zeit für Reflektion, kollegiale Beratung, Hospitationen und Supervision,

-          Bezugspädagog*in sein (neue Auseinandersetzung mit der Rolle),

-          Veränderung der Berufsrolle (multiprofessionell, erhöhte Verantwortung, erhöhte Anforderung zur Auseinandersetzung im Team),

-          schnellerer Wechsel des Personals und damit einhergehende fehlende Kontinuität und zeitintensive Begleitung neuer Kolleg*innen,

-          Sichten, Lesen und Ordnen von Fachliteratur,

-          etc.

 

Im Regionsvergleich haben bereits mehrere Träger auf die veränderten Anforderungen reagiert und die Verfügungszeiten angehoben. In Uetze stehen insgesamt 11,25 Std. zur Verfügung. Ergänzend erhält jede Einrichtung, die ausbildet, Anleitungszeiten. In Lehrte bewegen sich die der Gruppe zur Verfügung stehenden Vorbereitungszeiten zwischen 10 und 12,5 Stunden. Burgwedel hat eine dritte Kraft in den Kindergartengruppen eingesetzt. Die Stadt Neustadt hat im Februar die Anhebung der Verfügungszeiten von 7,5 auf 15 Std./Woche beschlossen.

Mehrere Kommunen haben angekündigt, sich aufgrund der Übertragung der vorschulischen Sprachförderung auf die Kindertagesstätten ebenfalls mit einer Ausweitung auseinanderzusetzen.

 

Werden die Vorbereitungszeiten für die Krippen- und Kindergartengruppen von 7,5 Stunden auf 11,25 Stunden angehoben, ist eine Umsetzung nur sukzessive möglich. Alle Dienstpläne müssen angepasst und zusätzliches Personal gewonnen werden. Die Fachabteilung geht davon aus, dass eine Ausweitung der Vorbereitungszeiten in allen Kindertageseinrichtungen bis zu einem Jahr oder länger dauern wird. Eine Änderung des Stellenplanes ist nicht notwendig.

 

Insgesamt ist mit der Ausweitung ein zusätzlicher Personalkostenaufwand in Höhe von kalenderjährlich bis zu 247.000 € verbunden. Von diesem Betrag entfallen auf die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft rund 126.000 € und auf die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft rund 121.000 €. Der Berechnung liegt ein Mischsatz (½ Bruttostundensatz Erzieher*in und ½ Bruttostundensatz Sozialassistent*in) zu Grunde. Alle Träger haben dazu ihre Personalkosten mitgeteilt.

 

Dem Aufwand steht eine zu erwartende Finanzhilfe in Höhe von rund 64.000 € bei den Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft und rund 61.000 € bei den Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft gegenüber.

 

Im Ergebnis ist im Kalenderjahr 2019 mit einem anteiligen Mehraufwand in Höhe von:

 

Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft:

 

             Personalkostenmehraufwand                                       52.500 €

             ./. Finanzhilfe                                                                        26.500 €

             Mehraufwand (Betriebskostenzuschuss)                 26.000 €

 

Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft:

 

             Personalkostenmehraufwand                                       51.000 €

             ./. Finanzhilfe                                                                        25.000 €

             Mehraufwand                                                                       25.000 €

 

 

und im Kalenderjahr 2020 mit einem Mehraufwand in Höhe von:

 

 

Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft:

 

             Personalkostenmehraufwand                                     126.000 €

             ./. Finanzhilfe                                                                        64.000 €

             Mehraufwand (Betriebskostenzuschuss)                 62.000 €

 

Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft:

 

             Personalkostenmehraufwand                                     121.000 €

             ./. Finanzhilfe                                                                        61.000 €

             Mehraufwand                                                                       60.000 €

 

zu rechnen.

 

Eine Deckung der in 2019 entstehenden Personalkosten für die städtischen Einrichtungen ist über die höhere Finanzhilfe sowie der in 2019 noch nicht besetzbaren Sprachfachkraftstelle der Entgeltgruppe S 8 b möglich. Die Höhe der Fördermittel lässt eine Besetzung erst ab dem kommenden Kalenderjahr zu.

 

Eine Deckung der für die Freien Träger zu erwartenden höheren Betriebskostenzuschüsse steht in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Umsetzbarkeit. Kann der Mehraufwand nicht über den Deckungskreis gedeckt werden, müssen die erforderlichen Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Hierüber wird durch gesonderte Vorlage informiert.

 

Wird für das Haushalts- und Kalenderjahr 2020 ein Nachtragshaushalt aufgestellt, werden die Ansätze in den Nachtragshaushalt einfließen. Andernfalls müssten entsprechende Mittel u.U. überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Philipps