Betreff
Notfallbetreuung für Kinder in der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2019 0859
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird nach dem Stand der Beratungen formuliert.    

 

 

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie am 24.09.2018 hat Frau Schrader von der Stadt Hannover das Projekt „Fluxx“, ein bestehendes Betreuungsmodell im Notfall für Kinder von 0 – 13 Jahren, vorgestellt. Diese Vorstellung erfolgte im Hinblick auf eine mögliche Beteiligung der Stadt Burgdorf im Rahmen einer Kooperationspartnerschaft.

Für eine sog. Fluxx-Partnerschaft würde 1,- € pro Kind unter 10 Jahren jährlich in Rechnung gestellt, dies wären für die Stadt Burgdorf jährliche Kosten von rund 3.300 €. Im Einzelfall wären sicher auch die individuell anfallenden Kosten der Eltern / Alleinerziehenden zu übernehmen, so dass mit jährlichen Kosten von etwa 4.000 € zu rechnen ist.

 

Selbstverständlich dürfen Minderjährige, wenn die Eltern oder Alleinerziehenden ausfallen, nicht unversorgt bleiben. In der Stadt Burgdorf kümmert sich die Jugendhilfeabteilung in ca. 10 – 20 Fällen jährlich um Kinder, bei denen überwiegend der alleinerziehende Elternteil ohne einen unterstützenden familiären und sozialen Hintergrund krankheitsbedingt ausfällt. Dies ist bei Weitem der häufigste Hilfeanlass. In diesen Fällen hilft das Jugendamt in der Regel mit Kurzzeitpflegen durch den Pflegekinderdienst. Daneben besteht mittlerweile langjährig eine stationäre Einrichtung in Burgdorf, die Kinder betreut, weil betreuende Elternteile meist längerfristig krankheitsbedingt ausfallen. In seltenen Fällen wurde durch das Jugendamt ein familienunterstützender Dienst eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Unterstützung vor Ort engagiert, der seine Hilfe über Fachleistungsstunden abrechnet.

Die Kosten für krankheitsbedingte Hilfen sind bislang im Jugendamt nicht erhoben worden. Dies zu eruieren ist rückwirkend leider nicht möglich, da ein Hilfeanlass durch Krankheit im System nicht festgehalten wird. Die in diesem Zusammenhang eingerichteten Hilfen gem. § 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe) und § 33 SGB VIII (Inpflegegaben) werden im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleichs mit der Region Hannover abgerechnet.

 

Grundsätzlich stehen bei Kindern unter 12 Jahren bei einem Ausfall der Eltern/ Alleinerziehenden die Krankenkassen gem. § 38 SGB V in der Pflicht, hier entsprechende Hilfen zu leisten. Das stellt in der Praxis häufig ein Problem dar, da Krankenkassen bei einem spontanen Hilfebedarf strukturell nicht in der Lage sind, zu helfen. An dieser Stelle bedarf die Krankenhilfe regelmäßig der Unterstützung durch die Jugendhilfe, die, wie bereits angesprochen, kein Kind unversorgt lassen darf. Es erfolgt i.d.R. eine Kostenerstattung durch die Krankenhilfe.

 

Berufliche Gründe (unvorhersehbare Arbeitsspitzen, Dienstreisen oder Fortbildungen), die zu einer spontanen Betreuungsnotwenigkeit eines Kindes führen, sind bislang durch Eltern oder Alleinerziehende nicht in der Jugendhilfeabteilung vorgetragen worden. Das bedeutet allerdings nicht, dass ein neues Angebot nicht möglicherweise nachgefragt würde und daher eine Kooperationspartnerschaft mit „Fluxx“ angestrebt werden sollte.

 

Es könnte allerdings auch geprüft werden, ob Ehrenamtsstrukturen vor Ort geeignet wären, hier einen entsprechenden Dienst auszugestalten, der spontane Hilfen ermöglicht. Ein 24-Stunden-Notruf, eine Telefonberatung und eine Stand-by-Betreuung wie im Fluxx-Konzept enthalten wären dabei jedoch sicher Herausforderungen, die ehrenamtlich kaum leistbar wären.

 

Darüber hinaus wäre es denkbar, mit einem vor Ort tätigen freien Träger der Jugendhilfe ein entsprechendes Notfallkonzept zu erarbeiten und im Bedarfsfall dann über Einzelfallpauschalen bzw. Fachleistungsstunden abzurechnen.

 

Abschließend könnte auch festgestellt werden, dass das bisherige System ausreichend ist, denn es ist in Vergangenheit kein Kind wegen des krankheitsbedingten Ausfalls der Eltern unversorgt geblieben.

 

 

Als Grundlage für die Diskussion im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie ist dieser Vorlage eine die verschiedenen Optionen zur Gewährleistung der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen vergleichende Matrix mit einem Bewertungsvorschlag der Verwaltung zu den einzelnen Punkten beigefügt.

    

    

 

(Baxmann)