Betreff
Teilnahme am Interessenbekundungs- und Antragsverfahren des Bundesprogrammes "Pro Kindertagespflege"
Vorlage
M 2019 0855
Aktenzeichen
51.1
Art
M i t t e i l u n g

Die Kindertagespflege als familiennahe und flexible Betreuungsform ist eine wichtige Säule in der frühkindlichen Bildung. Besonders für Kinder unter drei Jahren bietet die Kindertagespflege Bildung, Erziehung und Betreuung in kleinen Gruppen und mit einer konstanten Bezugsperson. Damit leistet die Kindertagespflege auch einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Um die Kindertagespflege weiterzuentwickeln und auszubauen ist im Januar 2019 das Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gestartet.

Mit dem Bundesprogramm soll die Kindertagespflege gezielt gestärkt sowie die Qualifizierung und die Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern und Tagesvätern mit finanzieller Unterstützung von bis zu 150.000 Euro pro Jahr durch das BMFSFJ verbessert werden.

Die Förderung umfasst die sieben Themenfelder:

1)    Fachkräftegewinnung und –bindung

Welche Maßnahmen motivieren Tageseltern, die Tätigkeit aufzunehmen und dauerhaft auszuüben?

-         Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Begleitung, Qualifizierung, Existenzsicherung

2)      Fachberatung

Wie können die Fachberatungen speziell in der Kindertagespflege unterstützt und verbessert werden?

-         fachspezifische Fortbildungen, Supervision und Reflexion, Arbeit mit dem Qualitätshandbuch: Qualität der Arbeit in der Fachberatung erkennen, sichern und steigern

3)      Vertretung

Wie kann die Betreuung in der Kindertagespflege bei Ausfall der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters gewährleistet werden?

-         Vertretungspersonen finden und entlohnen, Stressbelastungen für die Kinder vermeiden, die elterliche Berufstätigkeit gewährleisten, fortlaufende Existenzsicherung der Tageseltern

4)      Inklusion

Wie gelingt Inklusion in der Kindertagespflege für Kinder mit Behinderung, mit Erfahrungen aus Flucht oder Migration, mit besonderen Lebenslagen?

-         Individuelle Bildung und Erziehung ohne Vorurteile, Kinder, Eltern und Tageseltern in den verschiedenen Lebenslagen unterstützen

5)      Zusammenwirken mit Familien

Wie können Kindeseltern in ihren alltäglichen Aufgaben und erzieherischen Leistungen von den Tageseltern unterstützt werden?  

-         Erziehung und Bildung des Kindes in Partnerschaft mit den Eltern gestalten

6)      Merkmale Kindertagespflege

Wie soll auf die Frage „Was ist Kindertagespflege?“ geantwortet werden?

-         Expertenpool bestimmt Faktoren zur Kindertagespflege in Abgrenzung zur Kita

7)      Vergütung Kindertagespflege
Wie setzt sich eine existenzsichernde Vergütung zusammen?

-         Expertenpool bestimmt Faktoren für ein finanzierbares Einkommen zur Existenzsicherung der Kindertagespflegeperson

Da sich Burgdorf bereits auf den durch das Bundesprogramm förderfähigen Weg gemacht hat, hat sich die Fachabteilung am Interessenbekundungsverfahren beteiligt. Dieses wurde positiv durchlaufen.

 

Dem Interessenbekundungsverfahren hat sich das Antragsverfahren angeschlossen, welches noch nicht abgeschlossen ist. Über den aktuellen Stand des Antragsverfahrens wird daher ergänzend in der Sitzung vorgetragen.

 

Kann das Antragsverfahren ebenfalls positiv durchlaufen werden, bedeutet dies, dass die derzeit vorhandenen Stellenanteile der Tagespflegefachberatung für den Zeitraum bis zum 31.12.2021 auf 1 Stelle S 11 befristet erhöht werden können. Eine Berücksichtigung im Stellenplan 2019 und 2020 ist bereits erfolgt.

 

Die mit der Stellenaufstockung verbundenen Personalkosten sind zu 80 % erstattungsfähig. Erstattungsfähig werden auch bereits vorhandene Stellenanteile (insgesamt 19 Wochenarbeitsstunden) zu 80 % sein. Im Ergebnis wird der Personalkostenhaushalt der Stadt Burgdorf, sollte der Zuschlag erteilt werden, um rund 18.000 € entlastet.

 

 

 

 

Darüber hinaus werden im Haushalt 2019 berücksichtigte Sachkosten für die Qualifizierung der Tagespflege sowie der Tagespflegefachberatung fördermittelfähig sein.

 

Insgesamt kann je Kalenderjahr ein Fördermittelbetrag in Höhe von bis zu 100.000 € in Anspruch genommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

(Baxmann)