Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-91 "Erweiterung Parlasca" - Entwurf -
Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3(2) und 4(2) BauGB
Bezugsvorlagen: BV 2019 0824 (Vorentwurf) und BV 2018 0549 (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
BV 2019 0847
Aktenzeichen
61 26 0- 00 91
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“ in der Fassung vom März 2019 wird zugestimmt. Es wird beschlossen, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchführen zu lassen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit VA-Beschluss vom 29.05.2018 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Schaffung von baulichen Erweiterungsmöglichkeiten für eine bestehende Backwarenfabrik.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 21.01.2019 bis 04.02.2019.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte auf Basis des Vorentwurfs vom Februar 2019 mit Schreiben vom 05.02.2019 mit Bitte um Stellungnahme bis 08.03.2019.

 

Parallel wurde - wie mit Bezugsvorlage BV 2019 0824 angekündigt – die bestehende Baumhecke am 25. und 26.02.2019 mit großer Sorgfalt und fachlich begleitet umgesetzt. Während der Durchführung der Arbeiten zur Umsetzung der vorhandenen Baumhecke stellte sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten heraus, dass der ursprünglich angesetzte 3 Meter breite Bereich für die versetzte Hecke sehr knapp angesetzt war; der Bereich wurde daher auf 5 Meter verbreitert.

 

Darüber hinaus haben sich aufgrund eingegangener Stellungnahmen zum Vorentwurf Veränderungen in der Planzeichnung des vorliegenden Entwurfs ergeben (zusätzliche Flächen für naturschutzrechtliche Maßnahmen, Vergrößerung der überbaubaren Fläche). Weiterhin haben sich Änderungen in den textlichen Festsetzungen, in den Hinweisen und in der Begründung zum Bebauungsplan ergeben - diese sind grau hinterlegt.

 

Im Falle einer positiven Beschlussfassung über den anliegenden Entwurf des Bebauungsplans kann die öffentliche Auslegung von ca. Mitte April bis ca. Ende Mai erfolgen. Der Rat der Stadt Burgdorf könnte dann in der Ratssitzung am 27.06.2019 abschließend über die Abwägung der vorgetragenen Anregungen, Bedenken und sonstigen Belange entscheiden und den Plan als Satzung beschließen.

 

Anlagen:

-      Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-91 „Erweiterung Parlasca“ vom März 2019

-      Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans vom März 2019 mit    
Anlage 1: Vorhaben 
Anlage 2: Biotoptypenkartierung

Anlage 3: Brutvögel- und Heuschreckenkartierung        
Anlage 4: Artenschutzbericht mit Zauneidechsenkartierung      
Anlage 5: Bodengutachten  
Anlage 6: Geruchsgutachten

 

(i.V. Philipps)