Betreff
Straßenbenennung im Baugebiet Nördlich Zilleweg 2. Bauabschnitt
Bezugsvorlage: 2013 0412
Vorlage
BV 2019 0843
Aktenzeichen
62.085.000
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stichweg im Bereich des Bebauungsplanes „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ erhält den Namen:

 

„Sylter Straße“.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 0-87/1 „Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ ist ein Stichweg zu benennen, der von der Sylter Straße abzweigt (gelb markierter Bereich im Auszug aus dem B-Plan s. Anlage 1).

 

Zweck der Benennung von Straßen ist in erster Linie, im Verkehr der Bürger untereinander sowie zwischen Bürgern, Behörden und Rettungsfahrzeugen das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Amtsgebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern (Ordnungs- und Erschließungsfunktion).

 

Im Baugebiet „Nördlich Zilleweg, 1. Abschnitt“ wurden die Straßen nach den nordfriesischen Inseln Sylt (Sylter Straße) und Amrum (Amrumweg) benannt.

 

Da voraussichtlich nur vier bis fünf Einfamilienhausgrundstücke von dem Stichweg erschlossen werden, sollte zur besseren Orientierung kein eigener Straßenname verwendet werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Stichweg ebenfalls „Sylter Straße“ zu nennen.

 

Sofern ein eigener Name gewünscht wird, könnte eine Hallig aus dem nordfriesischen Wattenmeer als Namensgeber verwendet werden. Im benachbarten Baugebiet „Mönkeburg VI“ wurden in den 1990-er Jahren neben den Ostfriesischen Inseln auch die Hamburger Inseln „Neuwerk“ und „Scharhörn“ verwendet, so dass als Alternative die Hallig Süderoog (Nachbarschaft zu Spiekeroogweg, Wangeroogeweg, Langeoogstraße) in Betracht kommen könnte. Die größeren und bekannteren Inseln und Halligen (z. B. Pellworm, Nordstrand, Langeneß, Hooge) sollten erst bei einer evtl. Weiterführung der Bebauung entlang des Ahrbergenweges berücksichtigt werden. Als Alternative zur Benennung „Sylter Straße“ käme somit der Name „Süderoogweg“ in Betracht.

 

Bei dem in der Anlage gelb schraffierten Bereich nördlich des Stichweges handelt es sich nach den Festsetzungen im B-Plan um einen Fußweg zur Grünanlage. Da von diesem Weg keine Grundstücke erschlossen werden, erhält der Weg keine eigene Bezeichnung.

 

 

Anlage 1: Auszug aus dem Bebauungsplan

 

(Baxmann)