Bezugsvorlagen
M 2018 0655/1 Lärmaktionsplan Hauptverkehrsstraßen 2018, Entwurf Oktober 2018
M 2018 0655 Lärmaktionsplan Hauptverkehrsstraßen 2018, Lärmkarten und Vorgehensweise
Sachverhalt und Begründung:
Entsprechend der in der Bezugsvorlage
M 2018 0655/1 beschriebenen Vorgehensweise wurde dem Niedersächsischen
Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) im November 2018
der ‘Lärmaktionsplan Hauptverkehrsstraßen (Entwurf – November 2018)‘ zugesandt.
Mit Schreiben vom 12.02.2019 hat das MU nun
um die Übersendung der verabschiedeten Kurzfassung des Lärmaktionsplans bis zum
30.04.2019 gebeten. In dem Schreiben weist das MU auch nochmals auf das
Vertragsverletzungsverfahren (2016/2116) der EU-Kommission gegen Deutschland
hin, in dem speziell die geringe Anzahl der von den betroffenen Gemeinden
erstellten Lärmaktionspläne bemängelt wird.
Um dem MU eine beschlossene Fassung des
Lärmaktionsplans übersenden zu können, wurde der Entwurf – November 2018 etwas
weiterentwickelt, s. Anlage (Änderungen sind farbig hinterlegt). Wesentliche neue Erkenntnisse
zur Lärmsituation an der Immenser Straße, aus der ggf. konkrete Maßnahmen zur
Lärmminderung resultieren könnten, liegen jedoch noch nicht vor.
Anlage
Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Gemeinde Burgdorf, 04.03.2019
Die gegenüber dem Entwurf –
November 2018 (siehe Bezugsvorlage M 2018 0655/1) vorgenommenen inhaltlichen
Änderungen/Ergänzungen sind in der anliegenden Fassung des Lärmaktionsplans farbig markiert.
(In der Papierfassung der
Vorlage sind die Anlagen des Lärmaktionsplans auf das Format A4 verkleinert
wiedergegeben.)
(i.A. Philipps)