Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
105.000 € |
54100.787242 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausbau der Gehwege und des Straßenbegleitgrüns im Marris-Mühlenweg
(Schillerslager Straße bis Höhenweg) erfolgt, wie in der Vorlage BV 2019 0831
dargestellt.
Sachverhalt und Begründung:
I. Bestand/ Ausbauvorschlag:
Der Gehweg auf der Ostseite des Marris-Mühlenwegs stellt sich zwischen Schillerslager Straße und Höhenweg in Zustand und Ausbaustandard sehr unterschiedlich dar (s. Anlage 1, Fotos).
Der Gehweg auf der Ostseite des Marris-Mühlenwegs wurde 1970 zwischen Schillerslager Straße und Lerchenstraße mit Betonplatten (50 x 50 cm) hergestellt. Der Unterbau entspricht keinem standardisierten Aufbau (ca. 10 cm Sand-/Kiesgemisch, ca. 5-10 cm Beton, 5 cm Platten). Zwischen Fahrbahn und Gehweg ist ein 3 - 5 m breiter Grünstreifen, in dem Bäume (Ahorn, Hainbuche, Kiefer) und Büsche wachsen. Die Gehwegplatten werden durch Wurzeln der Bäume teilweise hochgedrückt, was stellenweise zu Gefahrenstellen geführt hat. Daher mussten bereits in vielen Teilen die Platten entfernt und durch eine wassergebundene Wegedecke ersetzt werden. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Entwicklung fortsetzt.
Im Bereich von der Zufahrt vom Marris-Mühlenweg zum Grundstück Lerchenstraße 10A bis Knopsberg wurde der Gehweg gemäß der Vorlage 2017 0229 in 2017 mit grauem Betonrechteckpflaster und einem Unterbau gemäß den aktuellen technischen Regelwerken erneuert. Nördlich der Straße Knopsberg bis zur Bushaltestelle existiert nur ein Rasenstreifen.
Um einen durchgehenden Gehweg herzustellen, sowie einen durchgängig sicheren und unterhaltungsarmen Wegezustand zu erreichen, soll der Gehweg in mehreren Abschnitten erneuert bzw. erstmalig hergestellt werden.
Dabei soll die Gehwegbreite zwischen Schillerslager Straße und Lerchenstraße von 2,50 m auf 2,00 m zugunsten des Grünstreifens verringert werden.
Begleitend zu der Baumaßnahme soll der jetzt sehr dicht bewachsene Grünstreifen ausgelichtet werden, sodass ein offener, gut beleuchteter, angstfreier Raum entsteht.
Die Erneuerung des Gehwegs soll abschnittsweise geschehen (s. Anlage 2):
Abschnitt I: Schillerslager Straße – Am Sägewerk
Abschnitt II: Am Sägewerk – Lerchenstraße
Abschnitt III: Lerchenstraße - Knopsberg
Abschnitt IV: Knopsberg – Höhenweg
Abschnitt I und II –
Schillerslager Straße bis Lerchenstraße:
Der zu erneuernde Gehweg umfasst eine Länge von ca. 350 m und ist beidseitig jeweils mit Tiefborden (8/20/50 bzw. 100 cm) eingefasst, die größtenteils abgängig sind. Zum Teil wurden sie durch Baumwurzeln verschoben, zum Teil ist durch ein Nachgeben der Rückenstütze ein bis zu 5 cm breiter Spalt zwischen Pflaster und Bordstein entstanden. Diese Einfassung soll beidseitig erneuert werden. An der Grundstücksgrenze soll hinter der Randeinfassung eine einreihige Läuferreihe in Betonrechteckpflaster grau verlegt werden.
Die bestehenden Gehwegplatten sollen durch Betonrechteckpflaster in rot, mit Microfase ausgetauscht werden.
Zudem wird die Gehwegbreite von 2,50 m auf 2,00 m verringert (s. Anlage 3).
Der Aufbau erfolgt gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RStO 12), Tafel 6, Zeile 1:
Betonrechteckpflaster, rot mit Microfase 0,08
m
Bettung aus Sand – Splitt – Gemisch 0,04
m
Schottertragschicht 0,18
m
Sollte der darunter anstehende Boden nicht frostsicher sein, ist dieser
durch eine Frostschutzschicht in einer Dicke von 35 cm auszutauschen.
Durch die Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau
werden Frostaufbrüche vermieden.
Der diesen Abschnitt begleitende Grünstreifen soll wie folgt umgestaltet
werden:
Die Sträucher, in den Randbereichen und im Unterwuchs, die einen
Durchblick verhindern und regelmäßig am Gehweg und zur Straße hin
zurückgeschnitten werden müssen, werden entfernt.
Einzelne Bäume werden gefällt, um den verbleibenden Bäumen bessere
Wuchsbedingungen zu schaffen. Die Stubben werden flach ausgefräst.
Im Anschluss wird Oberboden angedeckt und mit einer
trockenheitsverträglichen Rasenmischung angesät. In der Folge wird der Bereich
ein- bis zweimal pro Jahr ausgemäht.
Abschnitt III – Lerchenstraße bis Knopsberg:
Der Bereich vor dem Grundstück „Lerchenstraße 10/10A
(Behindertenwohnheim) wurde erstmalig 1986 hergestellt. Die Gehwegplatten sind
teilweise gebrochen. Im Rahmen der Unterhaltung mussten bereits etliche Platten
ausgetauscht werden. Der Unterbau in dem Abschnitt entspricht ebenfalls nicht
dem technischen Stand.
Im direkt angrenzenden Bereich von der Zufahrt zum Grundstück
Lerchenstraße 10A bis Knopsberg wurde der Gehweg bereits gemäß der Vorlage 2017
0229 nach aktuellem Standard mit grauem Betonrechteckpflaster gebaut. An diesen
soll der erste Abschnitt von der Kreuzung Lerchenstraße gemäß RStO 12,
Tafel 6, Zeile 1 angepasst werden:
Betonrechteckpflaster, grau mit
Microfase 0,08 m
Bettung aus Sand – Splitt – Gemisch 0,04
m
Schottertragschicht 0,18
m
Sollte der darunter anstehende Boden nicht frostsicher sein, ist dieser
durch eine Frostschutzschicht in einer Dicke von 35 cm auszutauschen.
Durch die Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau
werden Frostaufbrüche vermieden.
Abschnitt IV – Knopsberg bis Höhenweg:
Der Gehweg in Abschnitt IV ist an der Straße mit Hochborden (12/15/30/100 cm)
und an der Grundstückgrenze mit Tiefborden eingefasst.
Die Randeinfassung ist in einem guten Zustand und soll erhalten bleiben.
Im Bereich des Spielplatzes ist auf einer Länge von ca. 10 m noch die
Randeinfassung mit Tiefborden zu ergänzen. Die Oberfläche besteht z.Z. aus
Rasen, der durch einen gepflasterten Gehweg gemäß untenstehendem Aufbau ersetzt
wird, um den Lückenschluss zwischen der Straße Knopsberg und der Bushaltestelle
herzustellen.
Die Bushaltestelle wurde bereits vor einigen Jahren im Zuge des
Mehrjahresprogramm mit Mitteln des ÖPNV-Förderprogramms des Landes
Niedersachsen von der Region Hannover barrierefrei ausgebaut.
Der Aufbau des Gehwegs erfolgt gemäß den Richtlinien für die
Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RStO 12), Tafel
6, Zeile 1.
Betonrechteckpflaster, grau mit
Microfase 0,08 m
Bettung aus Sand – Splitt – Gemisch 0,04
m
Schottertragschicht 0,18
m
Sollte der darunter anstehende Boden nicht frostsicher sein, ist dieser
durch eine Frostschutzschicht in einer Dicke von 35 cm auszutauschen.
Durch die Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau
werden Frostaufbrüche vermieden.
Im Bereich der Abschnitte I und II soll Betonrechteckpflaster in rot
verwendet werden, da dieses auch in der Schillerslager Straße vorhanden ist und
der Gehweg in gleicher Weise fortgeführt werden soll. In den Abschnitten III
und IV sind Teilbereiche bereits mit Betonrechteckpflaster in grau hergestellt
worden (Bushaltestelle und der Bereich vor dem Wohnheim). Daher soll ab
Lerchenstraße der Gehweg einheitlich in grau hergestellt werden.
II. Zeitplan
Mit der Auslichtung des Grünstreifens soll Anfang Oktober 2019, nach der
Brut- und Setzzeit, begonnen werden. Die Erneuerung des Gehweges in Abschnitt I
und II soll anschließend in 2019 erfolgen. Die Fertigstellung der Abschnitte
III und IV ist für Anfang 2020 geplant.
III. Kosten und Finanzierung
1. Anliegerbeiträge
Bei dem Ausbau der Gehwege sowie der Neugestaltung des Straßenbegleitgrüns handelt es sich um beitragsfähige Verbesserungsmaßnahmen nach den Vorgaben des § 6 des Nieders. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf.
Bei der Ausbauanlage Marris-Mühlenweg handelt es sich um eine Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr. Der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand beträgt hier für die Verbesserung der Gehwege und des Straßenbegleitgrüns 60 %.
Eine Abrechnung der Maßnahme über Straßenausbaubeiträge kann frühestens nach Beendigung der Arbeiten (3. + 4. Abschnitt: geplanter Ausbau Anfang 2020) nach Eingang der letzten Schlussrechnung erfolgen. Für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ist die Einholung eines Ratsbeschlusses über die Kostenspaltung erforderlich. Erst dann kann die Beitragserhebung erfolgen. Sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung über die künftige Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen durch die politischen Gremien getroffen wurde, besteht die Möglichkeit, den Ratsbeschluss nicht einzuholen.
2.
Kosten
Für den Ausbau der Gehwege und die Neugestaltung des Straßenbegleitgrüns werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 105.000,00 € (inkl. 19 % MwSt.) anfallen.
Haushaltsmittel stehen in den Jahren 2019/2020 unter den nachfolgend genannten Produktkonten zur Verfügung:
Gehwege 54100.787242 90.000,00 €
Straßenbegleitgrün 54100.787242 15.000,00 €
Anlage 1: Abschnitt I – IV – Fotos
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Querschnitt
(Baxmann)