Betreff
Umbau der K 121 zur Erschließung des neuen Schulstandortes IGS Vor dem Celler Tor
Vorlage
M 2019 0830
Art
M i t t e i l u n g

Für den neuen Schulstandort der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule an der Straße „Vor dem Celler Tor“ (K 121) ist nicht nur das Schulgrundstück zu betrachten, sondern auch dessen verkehrliche Erschließung und der dafür erforderliche Um- bzw. Ausbau der K 121.

 

Zur Vorbereitung der Bauleitplanung wurde deshalb u.a. auch ein Verkehrsgutachten erstellt.

 

Auf der Grundlage dieses Gutachtens wurden die erforderlichen Verkehrsflächen dimensioniert. Dies betrifft sowohl den fließenden Verkehr auf den öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Ein- und Ausfahrten auf das Schulgrundstück als auch den Bau einer Bushaltestelle auf dem Schulgelände und die Anlagen für den ruhenden Verkehr (PKW, Bus, Fahrrad).

 

Anordnung der Verkehrsflächen auf dem Grundstück

 

Die Planung sieht die Bushaltestelle mit 5 Bushaltepunkten direkt vor dem Schulgebäude vor. Die Schüler/innen haben so immer kurze Wege in die Unterrichtsräume. Durch die Lage der Bushaltestelle auf dem Grundstück erfolgt der Ein- und Ausstiegsvorgang sicher auf dem Schulgelände. Im Gegensatz zu Bushaltestellen im Straßenseitenraum ist kein Queren der Fahrbahn erforderlich.

 

Da derzeit die IGS-Schüler/innen immer größtenteils direkt aus der Kernstadt kommen, ist der überwiegende Anteil der Radabstellplätze im Süden des Schulgeländes angeordnet. Ein kleiner Teil ist im Norden vorgesehen.

 

Ein Parkplatz mit PKW-Stellplätzen ist ebenfalls im Norden angeordnet. Dieser beinhaltet eine Aufstellfläche für 3 Reisebusse. Diese können von Sportvereinsbussen oder bei Klassenfahrten u.ä. genutzt werden. Im regulären Schulbetrieb ist hier die Nutzung als Kiss+Ride-Plätze vorgesehen. 

 

Durch die klare Abgrenzung der Verkehrsflächen der unterschiedlichen Nutzer (PKW, Bus, Fahrrad) werden diese über separate Zufahrten angefahren. Diese Entflechtung der Verkehre vermeidet Konfliktpunkte beim Ein- und Ausfahren auf das bzw. vom Grundstück.

 

Die Anordnung der Verkehrsflächen auf dem Grundstück ist auf dem anliegenden Lageplan dargestellt. Dabei handelt es sich aber nur um einen Konzeptentwurf. Die genaue Lage kann erst nach Abschluss der Gebäude-und Freiflächenplanung festgelegt werden.

 

Ausbau der K 121

Zur Erschließung und verkehrsgerechten Anbindung des Schulgrundstückes ist der Ausbau der Straße „Vor dem Celler Tor“ (K 121) erforderlich.

Da es sich um eine Kreisstraße handelt, ist hierfür die Zustimmung des Baulastträgers, der Region Hannover, erforderlich.

 

Der Ausbauvorschlag sieht eine Verbreiterung des Straßenraums vor. Der derzeit zweistreifige Ausbau der Straße soll durch einen durchgängigen multifunktionalen Mittelstreifen ergänzt werden. Dieser dient sowohl zur Anlage von Linksabbiegestreifen für den Parkplatz und die Bushaltestelle auf dem Schulgelände als auch durch die Herstellung von Mittelinseln zum etappenweisen Queren der Fahrbahn an mehreren Stellen.

 

Zur Förderung und zum Schutz des Radverkehrs soll beidseitig ein Radfahrstreifen angelegt werden.

 

Des Weiteren ist auf der Seite des Schulgeländes der Bau eines Gehweges und zwischen diesem und der Fahrbahn die Anlage eines durchgehenden Grünstreifens vorgesehen.

 

Im anliegenden Lageplan ist ein Ausbauquerschnitt dargestellt, wie er in Höhe der Keksfabrik Parlasca möglich wäre. Hierbei handelt es sich zunächst um einen Entwurf. Die genaue Aufteilung der Verkehrsflächen und deren Breiten sind im Rahmen der weiteren Planung festzulegen.

 

Für die Verbreiterung müssen Flächenanteile aus dem Schulgeländegrundstück in Anspruch genommen werden. Eine Aussage zur Größe der erforderlichen Fläche kann erst nach erfolgter Vermessung getroffen werden.

 

Kosten für den Ausbau der K 121

Eine erste Kostenschätzung für den Straßenausbau der K 121 (Bau- und Planungskosten) in der beschriebenen Form liegt bei mindestens 1.300.000 €. Es ist auch mit der Zahlung einer Ablösesumme an den Straßenbaulastträger zu rechnen. Zu deren Höhe können zurzeit noch keine Angaben gemacht werden.

 

Planungsstand

Für die vorliegende Planung wurde die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, der Region Hannover, eingeholt. Eine Abstimmung mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde ist ebenfalls erfolgt. Die planungsrechtliche Absicherung wird voraussichtlich über das Bauleitplanverfahren erfolgen.

 

Anlage

 

(Baxmann)