Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1
NKomVG Frau Silke Vierke für eine Amtszeit von 8 Jahren, nämlich für die Zeit
vom 04.09.2019 bis 03.09.2027, in das Beamtenverhältnis auf Zeit.
Frau Vierke führt die Amtsbezeichnung
Stadträtin.
Sachverhalt und Begründung:
Auf eine überregionale Ausschreibung der Stelle „Stadtrat/Stadträtin“ sind insgesamt 17 Bewerbungen eingegangen. Davon haben sich am 06. und 07.02.2019 fünf Bewerber/innen im Verwaltungsausschuss vorgestellt. Aufgrund der geführten Vorstellungsgespräche schlage ich gemäß § 109 Abs. 1 NKomVG
Frau Silke Vierke
dem Rat zur Wahl zur Stadträtin vor.
Frau Vierke besitzt die für das Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde. Sie wird hauptamtlich tätig sein. Die Einstufung richtet sich entsprechend der Nieders. Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) nach der Besoldungsgruppe B 2. Die Amtszeit beträgt gem. § 109 Abs. 1 NKomVG acht Jahre.
(Baxmann)