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54100.787273

54501.787200

55100.787226

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17.000,00 €

54100

54501

55100

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau für das Baugebiet „An den Hecken“ sowie Verlängerung Schwüblingser Weg und den „Peiner Weg“ (Bereich Ostlandring bis Peiner Weg 61) erfolgt, wie in der Vorlage dargestellt.      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

I.      Ausbauprogramm Straßenendausbau Baugebiet „An den Hecken“ sowie Verlängerung Schwüblingser Weg

 

  1       Allgemeines

 

Für das Neubaugebiet "An den Hecken" in Burgdorf besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 0-66 "An den Hecken". Für diesen Bereich habe ich eine Planung für den Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen erarbeitet. 

 

An die Verkehrs- und Grünflächengestaltung sind hohe Anforderungen zu stellen, weil die Freiräume das Erscheinungsbild und den Wohnwert maßgeblich beeinflussen. Auch Umweltschutzaspekte sind bei den Planungen zu berücksichtigen. Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen sind gleichzeitig Kompensationsflächen und sollen möglichst naturnah gestaltet werden. Vorhandene Gehölzstrukturen sind dauerhaft zu erhalten und zu entwickeln.

Die Gesamtgestaltung ist an die vorhandenen nördlich liegenden Baugebiete „Südlich Beerbuschweg“ und „Östlich Beerbuschweg“ angelehnt.

Ebenfalls ist es wichtig, dass Funktionsabstufungen im gesamten Verkehrswegenetz erfolgen. Für den Kfz-Verkehr sind die Planungen so vorzunehmen, dass möglichst nur niedrige Geschwindigkeiten gefahren werden können, um die Verkehrssicherheit und die Qualität des Wohnumfeldes zu verbessern.

 

 

2          Umweltschutz/Entwässerung

 

2.1      Schmutzwasserkanalisation

 

Das im Bereich des Baugebiets anfallende Schmutzwasser wird getrennt vom Niederschlagswasser abgeleitet und mittels Pumpwerk am „Hirtenweg“ über den Mischwasserkanal in der Rotdornstraße Richtung Kläranlage abgeleitet. Hier stehen ausreichend Kapazitäten zur Reinigung des anfallenden Schmutzwassers zur Verfügung.

 

2.2      Niederschlagswasserversickerung

 

Das im öffentlichen Straßenraum anfallende Niederschlagswasser wird zwei zentralen Versickerungsmulden am östlichen Rand des Plangebiets zugeleitet und dort der Versickerung zugeführt. Ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis wird im Rahmen der Ausbauplanung der Straßen gestellt.

 

Die Mehrzahl der Anlieger müssen das auf ihren Wohnbaugrundstücken anfallende Dachflächenwasser sowie das Wasser von Hof- und Wegeflächen auf den Grundstücken versickern. Aufgrund der wechselnden Bodenverhältnisse ist in einigen Bereichen eine Versickerung über Rigolen oder Sickerschächte angeraten. In Bereichen, wo eine Versickerung aufgrund der Bodenverhältnisse nur sehr eingeschränkt möglich ist, wurden auf den betroffenen Wohnbaugrundstücken bereits Hausanschlussleitungen mit Anschluss an den öffentlichen Regenwasserkanal herausgelegt (Festsetzungen B-Plan).

 

 

3          Verkehrliche Erschließung

 

3.1      Allgemeines

 

Die Erschließung des Baugebietes (Anlagen 1-3) erfolgt für den Kfz-Verkehr zum einen vom Ostlandring kommend über den südlichen Teil des „Peiner Wegs“ und den östlichen Teil des „Schwüblingser Wegs“.

 

Die beiden nächstgelegenen Bushaltestellen zur Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr befinden sich am „Ostlandring“ (Haltestelle „Schwüblingser Weg“ und „Uhlandstraße“) ca. 300 m westlich vom Baugebiet.

 

Fußgänger und Radfahrer können das Gebiet aus westlicher Richtung ebenfalls über den „Peiner Weg“ und den „Schwüblingser Weg“ erreichen.

Darüber hinaus bestehen Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer in die freie Landschaft Richtung Süden („In den Kämmern“) und Richtung Osten („Hirtenweg“).

 

Durch das Baugebiet „An den Hecken“ verläuft der „Weimarer Bogen“ als zentrale Achse vom „Peiner Weg“ bis zum „Schwüblingser Weg“ auf einer Länge von ca. 550 m in Asphaltbauweise, beidseitig flankiert von gepflasterten Gehwegen sowie einseitig angelegten Parkbuchten und Baumstandorten.

Innerhalb des Baugebietes mündet an zwei Stellen der „Potsdamer Winkel“ als Ringstraße in die Haupterschließungsstraße ein. Die Länge dieser Wohnstraße beträgt ca. 300 m, ausgebildet als Mischfläche in Pflasterbauweise mit einseitig Grünflächen und Baumstandorten.

Ebenso mündet an zentraler Stelle die „Schweriner Reihe“ in den „Weimarer Bogen“ ein und endet nach ca. 210 m in nördlicher Richtung am „Schwüblingser Weg“. Die Fahrbahn sowie ein einseitig verlaufender Gehweg nebst Parkbuchten werden in Pflasterbauweise hergestellt.

Die vom „Weimarer Bogen“ nach Osten abgehenden ca. 50 m langen Stichstraßen, sowie die von der „Schweriner Reihe“ Richtung Westen abgehenden drei Privatstichwege werden jeweils als komplette Mischfläche in Pflasterbauweise hergestellt.

 

Im gesamten Baugebiet ist Tempo 30 vorgesehen.

 

Hinweis zur Abfallbeseitigung:

Die vom „Weimarer Bogen“ und der „Schweriner Reihe“ abgehenden Stichstraßen und Privatwege werden von den Entsorgungsfahrzeugen nicht befahren. Die Anwohner dieser Straßen müssen ihre Abfallsäcke/-behälter zur Abholung an die jeweiligen Straßeneinmündungsbereiche transportieren.

 

 

4          Querprofile der Straßen und Wege

 

Bei der Herstellung von Straßen ist darauf zu achten, dass unter Ausnutzung der örtlichen Gegebenheiten eine flächensparende Befestigung erfolgt.

 

Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ergibt sich aus dem Lageplan und den Tiefen der Anlage. Die Fahrbahnen werden in folgenden Breiten einschließlich Tiefborde und Gossen erstellt:

 

a) Weimarer Bogen                                                                              ca.  6,00 m

b) Potsdamer Winkel                                                                                 ca.  5,75 m

c) Schweriner Reihe                                                                                  ca.  4,75 m

d) Stichstraßen öffentlich                                                                           ca.  5,50 m

e) Stichwege privat                                                                                   ca.  4,00 m

 

Die genaue Fahrbahnbreite richtet sich nach dem Pflastermaß und kann deshalb leicht variieren.

 

 

4.1      „Weimarer Bogen“

 

Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ist aus den beigefügten Querschnitten A – A und B - B (Anlagen 4 und 5) für den „Weimarer Bogen“ zu entnehmen.

 

Für den „Weimarer Bogen“ ist beidseitig ein Gehweg mit jeweils einer Breite von 2,00 – 2,25 m vorgesehen.

 

Die befestigte Verkehrsfläche wird mit einem Dachprofil von 2,5 % Quergefälle hergestellt. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über beidseitig angelegte 2 reihige Betonsteinwürfelgossen einschließlich Straßenabläufe, die an den Regenwasserkanal angeschlossen werden. Die Einfassung erfolgt mit Rundbordsteinen mit 2 cm Ansicht.

 

Zwischen dem „Peiner Weg“ und der Einmündung „Schweriner Reihe“ wird bei einer Gesamtstraßenbreite von 14,00 m einseitig ein 3,75 m breiter Grünstreifen mit Parkplätzen angelegt. Im weiteren Verlauf bis zum „Schwüblingser Weg“ verbleiben lediglich die einseitigen Parkbuchten, da die Straßenbreite nur noch 12,00 m beträgt. Lediglich einzelne Grüninseln mit Baumstandorten trennen hier die Parkbuchten von den Stichstraßeneinfahrten. Im mittleren Bereich ab der Einmündung „Schweriner Reihe“ in einer Länge von ca. 40,00 m beträgt die Gesamtstraßenbreite 8,00 m, sodass neben der 6,00 m breiten Fahrbahn Platz in 2,00 m Breite für den Fußweg verbleibt.

 

 

4.2   „Schweriner Reihe“

 

Die „Schweriner Reihe“ (Anlage 6, Querschnitt C –C) erhält durchgängig eine Mittelgosse aus Betonsteinwürfeln und grenzt die Fahrbahn auf der Ostseite von den 2,00 m breiten Parkständen ab. Diese werden unterbrochen von den Einmündungen der Privatstichwege und der Vielzahl an Grundstückszufahrten, da hier ausschließlich Doppelhäuser mit je 2 Zufahrten pro Grundstück erstellt werden. Grenzbündig auf der Westseite verläuft der 2,25 m breite Gehweg. Die Randeinfassung erfolgt mittels Tiefborde. Die Parkbuchten sind mit einem Rundbord gegen den Gehweg eingefasst.

 

 

4.3   „Potsdamer Winkel“

 

Der „Potsdamer Winkel“ (Anlagen 7 und 8, Querschnitt D – D und E – E) wird als Mischfläche ausgebildet, wobei außermittige Gossen die Park- und Zufahrtsbereiche von der Fahrgasse trennen, bzw. im nördlichen Bereich das Trennungsband zwischen Fahrbahn und Zufahrten / Straßengrün bildet. Die Querneigung zu den Gossen wird mit einem Gefälle von bis zu 2,5 % hergestellt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Straßenabläufe die in der zweireihigen Betonsteingosse liegen. Die Einfassung erfolgt mittels Rundbord mit 2 cm Ansicht sowie mit Tiefborden, je nach statischem Erfordernis.

 

Die in den Straßen vorgesehenen Parkplätze werden ca. 2,00 m breit hergestellt und sind bereits jetzt auf die per Bauantrag eingereichten Grundstückszufahrten abgestimmt.

 

Die genaue Anzahl und Lage der Parkplätze, Bäume und Leuchten ergibt sich erst während der Baumaßnahme nach Festlegung der privaten Grundstückszufahrten.

 

 

4.4      Stichstraßen

 

Die Fahrbahnen der privaten Stichwege sowie der öffentlichen Stichstraßen (Anlage 9, Querschnitt F – F und G - G) werden in einer Breite von ca. 4,00 bzw. 5,50 m befestigt und seitlich mit Tiefborden eingefasst. Die Querneigung der Fahrbahn wird als umgedrehtes Dachprofil mit 2,5 % Gefälle hergestellt. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Mittelgossen mit Straßenablauf und Anschluss an den Regenwasserkanal.

 

 

5.        Befestigungsarten der Straßen

 

Der Fahrbahnaufbau der Haupterschließungsstraße „Weimarer Bogen“ wird gemäß RStO 12 Tafel 1, Zeile 3 in Belastungsklasse 1,8 hergestellt. Die Befestigung der Fahrbahn der Anliegerstraßen, der Parkflächen und Zufahrten erfolgt mit einer Pflasterdecke gemäß RStO 12 Tafel 3, Zeile 1 in Belastungsklasse 1,0.

 

Im Zuge des Kanalbaues wurde ein Teil des Oberbaues als Baustraße in Schotterbauweise hergestellt.

 

Dieses Provisorium wird durch Abschieben der obersten Schicht von Verunreinigungen befreit und unter Zugabe von Hartgesteinschotter vorprofiliert, so dass eine Tragschicht von mindesteins 20 cm entsteht.

 

Der Ausbau der einzelnen Verkehrsflächen stellt sich wie folgt dar:

 

 

5.1        „Weimarer Bogen“

 

a)      Fahrbahn

 

Belastungsklasse 1,8

 

Asphaltdeckschicht 0/11                                                                        0,04 m

Asphalttragschicht 0/32                                                                         0,12 m

Schottertragschicht 0/32                                                                       0,20 m

Frostschutzschicht                                                                                0,29 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                                   0,65 m

 

b)      Gehweg mit Zufahrten

 

Belastungsklasse 1,0

 

Betonsteinpflaster, rot                                                                          0,10 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch                                                       0,04 m

Schottertragschicht 0/32                                                                       0,20 m

Frostschutzschicht                                                                                0,31 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                                   0,65 m

 

c)      Parkplätze

 

Fugenpflaster grau, sonst wie unter b)

 

d)      Gehweg ohne Zufahrten

 

Betonsteinpflaster, rot                                                                          0,08 m

Pflasterbett, Sand-Splitt-Gemisch                                                            0,04 m

Schottertragschicht 0/32 mm                                                                 0,18 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                                   0,30 m

 

Die Schottertragschicht wird von 15 auf 18 cm erhöht, damit ein frostsicherer Aufbau von 30 cm erreicht wird.

 

Falls erforderlich, ist der Einbau einer zusätzlichen Frostschutzschicht vorzusehen (je nach Eignung des Baugrundes).

 

Auf Grund der Vorprofilierung wird in Teilbereichen eine Erhöhung der Schichtstärke erforderlich (Querneigung, Höhenanpassungen).

 

 

5.2        „Potsdamer Winkel“

 

a)      Fahrbahn

 

Belastungsklasse 1,0

 

Betonsteinpflaster, rot                                                                          0,10 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch                                                       0,04 m

Schottertragschicht 0/32                                                                       0,20 m

Frostschutzschicht                                                                                0,31 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                                   0,65 m

 

b)      Zufahrten

 

Fugenpflaster grau, sonst wie unter a)

 

c)      Parkplätze

 

Fugenpflaster anthrazit, sonst wie Fahrbahnaufbau

 

 

Auf Grund der Vorprofilierung wird in Teilbereichen eine Erhöhung der Schichtstärke erforderlich (Querneigung, Höhenanpassungen).

 

 

5.3 „Schweriner Reihe“

 

a)        Fahrbahn

 

Belastungsklasse 1,0

 

Betonsteinpflaster, grau                                                                        0,10 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch                                                       0,04 m

Schottertragschicht 0/32                                                                       0,20 m

Frostschutzschicht                                                                                0,31 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                                   0,65 m

 

b)      Gehwege mit Zufahrten

 

Belastungsklasse 1,0

 

Betonsteinpflaster, rot                                                                          0,10 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch                                                       0,04 m

Schottertragschicht 0/32                                                                       0,20 m

Frostschutzschicht                                                                                0,31 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                                   0,65 m

 

c)      Parkplätze

 

Fugenpflaster anthrazit, sonst wie Fahrbahnaufbau

 

Auf Grund der Vorprofilierung wird in Teilbereichen eine Erhöhung der Schichtstärke erforderlich (Querneigung, Höhenanpassungen).

 

 

 

5.4 Stichstraßen

 

Betonsteinpflaster, grau, sonst wie Fahrbahnaufbau Anliegerstraßen

 

 

6. Verlängerung „Schwüblingser Weg“

 

Die Verlängerung „Schwüblingser Weg“ (Anlagen 11 und 12) im Norden des Baugebietes verbindet die „Schweriner Reihe“ und den „Weimarer Bogen“ mit dem altausgebauten Straßenteil im Bereich Kreuzung „Leipziger Straße“ und wird wie der „Weimarer Bogen“ als Sammelstraße 6,00 m breit in Asphaltbauweise mit beidseitigen Gehwegen ausgebaut.

Auf der Westseite in Nähe des AWO-Kindergartens werden Parkplätze in Senkrechtaufstellung hergestellt, um den Platzbedarf für die Kinderbeförderung abzudecken. Der Kreuzungsbereich an der Einmündung „Schweriner Reihe“ wird derart ausgestaltet, dass Zubringerverkehr zur Kita hier drehen kann, um zurück zum Ostlandring zu gelangen ohne unnötig durch das innere Baugebiet zu fahren. Richtung „Leipziger Straße“ verengt sich die Fahrbahn infolge Wurzelraum der Bestandsbäume auf 4,50 m, um dann an den Bestand anzuschließen.

Die Entwässerung erfolgt über beidseitig angelegte 2 reihige Betonsteinwürfelgossen. Als Randeinfassung ist auf der Südseite infolge der Parkplätze ein Rundbord mit 2 cm Ansicht vorgesehen. Auf der Nordseite wird ein Hochbord mit 10 cm Ansicht zum Schutz der Fußgänger (Kita) eingebaut.

In den Kreuzungsbereichen „Weimarer Bogen“ und „Schweriner Reihe“ werden getrennte Querungshilfen mit taktilen Elementen eingebaut.

Die Gehwege werden an den Bestand im Bereich Kreuzung „Leipziger Straße“ angebunden. Auf der Südseite wird der Pflasterbelag unmittelbar an den Bestandsbäumen, bedingt durch oberflächennahe Wurzeln, als enzymgebundene Deckschicht ohne Bindemittel ersetzt. Die Gehwegbreite beträgt 2,00 m auf der Nord- und 1,50 m auf der Südseite.

 

 

Der Ausbau der einzelnen Verkehrsflächen stellt sich wie folgt dar:

 

 

a)      Fahrbahn

 

Belastungsklasse 1,8

 

Asphaltdeckschicht 0/11                                                                        0,04 m

Asphalttragschicht 0/32                                                                         0,12 m

Schottertragschicht 0/32                                                                       0,20 m

Frostschutzschicht                                                                                0,29 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                                   0,65 m

 

b)      Gehweg mit Zufahrten

 

Belastungsklasse 1,0

 

Betonsteinpflaster, rot                                                                          0,10 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch                                                       0,04 m

Schottertragschicht 0/32                                                                       0,20 m

Frostschutzschicht                                                                                0,31 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                                   0,65 m

 

c)      Parkplätze

 

Fugenpflaster grau, sonst wie unter b)

 

 

d)      Gehweg ohne Zufahrten

 

Betonsteinpflaster, rot                                                                          0,08 m

Pflasterbett, Sand-Splitt-Gemisch                                                            0,04 m

Schottertragschicht 0/32 mm                                                                 0,18 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                                   0,30 m

 

Die Schottertragschicht wird von 15 auf 18 cm erhöht, damit ein frostsicherer Aufbau von 30 cm erreicht wird.

 

Falls erforderlich, ist der Einbau einer zusätzlichen Frostschutzschicht vorzusehen (je nach Bewährung des Baugrundes).

 

Auf Grund der Vorprofilierung wird in Teilbereichen eine Erhöhung der Schichtstärke erforderlich (Querneigung, Höhenanpassungen).

 

 

7       Ausleuchtung

 

Folgende Ausleuchtung der Verkehrsflächen im Baugebiet „An den Hecken“ ist vorgesehen (Anlage 14):

 

„Weimarer Bogen“

Leuchtentyp:            Signify (vorher Philips), Leuchte DigiStreet 10 LED 1800 LLM

Lichtpunkthöhe:        6 m

 

Stichwege des „Weimarer Bogens“

Leuchtentyp:            Signify, Leuchte DigiStreet 6 LED 1200 LLM

Lichtpunkthöhe:        4 m

 

„Potsdamer Winkel“

Leuchtentyp:            Signify, Leuchte DigiStreet 6 LED 1200 LLM

Lichtpunkthöhe:        4 m

 

 „Schweriner Reihe“

Leuchtentyp:            Signify, Leuchte DigiStreet 6 LED 1200 LLM

Lichtpunkthöhe:        4 m

 

In den privaten Stichwegen erfolgt die Beleuchtung durch die Grundstückseigentümer.

 

„Schwüblingser Weg“ (Verlängerung)

Leuchtentyp:            Signify, Leuchte DigiStreet 6 LED 1200 LLM

Lichtpunkthöhe:        4 m

 

 „Peiner Weg“ (ab Peiner Weg 61 bis zum Weimarer Bogen)

Leuchtentyp:            Signify, Leuchte DigiStreet 10 LED 1800 LLM

Lichtpunkthöhe:        6 m

 

Die Leuchtenanordnung erfolgt jeweils einseitig auf der den Bäumen gegenüberliegenden Straßenseiten.

 

Die Leuchte DigiStreet wurde gewählt, da diese über Anschlussbuchsen für Controller oder Sensoren verfügt und somit eine spätere Umrüstung auf eine „smarte“ Beleuchtung erleichtert.

 

 

 

 

8       Grünanlagen

 

8.1      Straßenbegleitgrün im öffentlichen Straßenraum

 

8.1.1   Rasenflächen

 

In den Erschließungsstraßen werden die unbefestigten Flächen als Rasenstreifen hergestellt.

 

Der Aufbau stellt sich wie folgt dar:

 

-     Auskofferung nach Bedarf,

-     Andeckung mit Oberboden bzw. Oberbodengemisch in einer Dicke von 10 - 30 cm,

-     Ansaat mit einer Landschaftsrasenmischung

 

Die Grünstreifen werden am Fahrbahnrand in einer Breite von ca. 0,50 m mit Schotterrasen als Bankett ausgebildet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Grünstreifen bei einem Ausweichen der Fahrzeuge im Begegnungsfall.

Die Rasenstreifen erhalten eine leichte Ausmuldung von ca. 10 cm. Falls es erforderlich ist, sind die Mulden und Rasenstreifen mit Pollern gegen Überfahren und Beparken zu sichern.

Die Rasenflächen werden voraussichtlich ca. alle 8 Wochen gemäht. Ein Ausmähen um die Poller und Beleuchtungsmasten herum erfolgt voraussichtlich einmal jährlich zum Abschluss der Mähsaison.

 

 

8.1.2               Baumpflanzungen im Straßenraum

 

Folgende Neupflanzungen von Straßenbäumen sind vorgesehen:

Alle für den Straßenraum ausgewählten Bäume sind für die Verwendung als Straßenbaum geeignet. Die Bäume werden als Hochstämme mit einem Stammumfang von 18 - 20 cm gepflanzt. Insgesamt werden im Straßenraum rd. 25 Hochstämme gepflanzt, die Anordnung der Bäume richtet sich nach den vorhandenen Zufahrten und Hausanschlüssen und wird auf die Parkflächen abgestimmt.

 

Die Bäume erhalten einen Dreibock zur Befestigung während der Anwuchsphase. Zur Standortverbesserung werden die Baumgruben mit Baumsubstrat verfüllt. Das Substrat gewährleistet eine bessere Belüftung der Baumwurzeln und fördert ein gesundes und dauerhaftes Wachstum.

Darüber hinaus erhalten die Bäume eine Tiefenbelüftung, um das Wurzelwachstum in tiefere Bodenschichten zu lenken und die Wurzeln mit ausreichend Sauerstoff zu versorgen. Zum Schutz von Versorgungsleitungen sind gegebenenfalls Wurzelschutzfolien einzubauen. Die Bäume werden mit einem weißen Verdunstungsschutz eingestrichen, der sich nach ca. 3-5 Jahren auflöst.

 

Die Schweriner Reihe erhält keine Straßenbaumbepflanzung, da der Straßenraum durch die auf der östlichen Seite vorhandene Baumreihe bereits stark durchgrünt und geprägt ist.

 

Im Schwüblingser Weg befinden sich bereits Spitzahornbäume, die im Bereich der dortigen Parkplätze um einen Baum ergänzt werden. In der Verlängerung Peiner Weg soll durch die Ergänzung der vorhandenen Baumreihe der Übergang vom besiedelten Bereich zur freien Landschaft harmonisch gestaltet werden.

 

Folgende Straßenbaumarten werden gepflanzt, siehe auch Anlage 13:

 

Weimarer Bogen: Blumenesche (Fraxinus ornus "Rotterdam")

Diese kleinkronige Eschenart blüht im Mai/Juni sehr dekorativ in weißen Rispen. Die Bäume erreichen eine Höhe von ca. 10 m und eine Breite von ca. 7 m.

 

Potsdamer Winkel: Kornelkirsche (Cornus mas)

Dieses Gehölz zeichnet sich durch eine frühe gelbe Blüte vor dem Laubaustrieb aus. Die Krone wird bis zu 5 m breit und 6 m hoch.

 

Schwüblingser Weg: Spitzahorn "Cleveland" (Acer platanoides "Columnare"

Der Spitzahorn ist ein mittelgroßer Baum mit bis zu 10 m Höhe und einer ca. 5 m breiten Krone. Er zeichnet sich durch eine gelbe Blüte vor dem Laubaustrieb aus sowie durch eine schöne gelb, rote Herbstfärbung aus.

 

Peiner Weg im Süden am Feldweg: Feldahorn "Elsrijk" (Acer campestre "Elsrijk")

Der in der freien Landschaft vertretene Feldahorn ist ein kleiner bis mittelgroßer Baum von 8-10 m Höhe und 6 m Breite.

 

 

8.2                  Öffentliche Grünflächen

 

8.2.1   Allgemeines

 

Im Bebauungsplan Nr. 0-66 "An den Hecken" sind rd. 1,38 ha Grünflächen ausgewiesen. Die Grünflächen dienen gleichzeitig als Kompensationsflächen für den Eingriff im Rahmen der Baugebietsentwicklung.

Die aufgrund der Baugebietsentwicklung vorzunehmenden Eingriffe in Natur und Landschaft sollen größtenteils unmittelbar vor Ort durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.

Wesentliches Ziel der Planung ist es, die bestehenden Baumhecken im Plangebiet zu sichern und entsprechend ihrer Bedeutung für den Fledermausflug zu qualifizieren und weiter zu entwickeln. Diesem Ziel folgen die getroffenen entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan, die im Ausbauprogramm aufzugreifen sind.

Eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes setzt der Bebauungsplan nicht fest, da der im westlich angrenzenden Baugebiet gelegene Spielplatz gut zu erreichen ist.

 

 

8.2.2   Wiesenflächen

 

Die gehölzfreien Flächen sind als extensives Grünland mit maximal zwei Mähgängen pro Jahr zu entwickeln. Die Flächen erhalten eine Einsaat mit einer Blumenwiesen-Saatgutmischung für trockene Standorte.

 

 

8.2.3   Baumreihen

 

Die bestehende Baumhecke ist zu erhalten. Abgänge sollen ersetzt werden, allerdings nicht durch Bäume, die höher als 25 m werden können. Es werden Baumarten der Pflanzliste 3.1 des Bebauungsplans verwendet.

Die neu anzupflanzende Hecke in Verlängerung der bestehenden Baumreihe, soll aus Belichtungsgründen niedriger ausfallen als die bestehende; dies ist möglich, da ihre Funktionsfähigkeit als Leitlinie für den Fledermausflug auch durch niedrigeren Bewuchs sichergestellt ist. Es werden Laubgehölze der Pflanzliste 3.1 und 3.3 bis 3.6 verwendet. Alle 20 m ist ein kleinkroniger Laubbaum zu pflanzen.

 

Im Bebauungsplan sind Erdbunker als Winterquartier für Fledermäuse zugelassen. Der NABU plant parallel zur neuen Baumreihe ein Winterquartier zu errichten. Dafür soll eine Betonröhre (Durchmesser 2,0 m, Länge 12 m), die zur Hälfte in das Erdreich eingelassen wird, dort eingebaut werden.

Die übrigen Flächen, die nicht bepflanzt werden, werden zu extensiven Grünland entwickelt. Damit die Grünflächen nicht befahren werden können, werden Sandsteinquader und Baumstämme entlang der Straßen, vor allem entlang der Schweriner Reihe, angeordnet.

 

 

8.2.4   Grünflächen am östlichen Baugebiet

 

Die Grünflächen am östlichen Baugebietsrand dienen als Freihaltebereich der Baumhecken zugunsten des Fledermausflugs; ihre festgesetzte Ausgestaltung folgt den Empfehlungen des fledermauskundlichen Gutachtens, das im Rahmen der Bauleitplanung erstellt worden ist. In den Flächen ist die Anlage von naturnah gestalteten Versickerungsflächen zulässig. Die Versickerungsbecken werden zur Bebauung hin mit Gehölzbepflanzungen eingegrünt. Es werden Gehölze der Pflanzliste 3.3 bis 3.6 des Bebauungsplans verwendet. Um den östlich vom Baugebiet gelegenen vorhandenen Feldweg (Wiesenweg) für Erholungssuchende zugänglich zu machen, führen Rasenwege von den Stichstraßen und Straßen zum Feldweg.

 

An der nördlichen Versickerungsmulde soll ein Schwalbenturm als Nistmöglichkeit errichtet werden.

 

 

8.2.5   Ortsrandgestaltung

 

Aufgrund der Lage des Plangebiets am Ortsrand des Siedlungsgebietes der Südstadt werden zusätzlich Kompensationsflächen zur Ortsrandgestaltung südlich der Wohnbauflächen vorgesehen. Durch die Anlage eines naturnahen Gehölz- und Grünstreifens soll ein gelungener Übergang von der Siedlung in die freie Landschaft hergestellt werden. Dieser Gehölz- und Grünstreifen wurde schon hergestellt, um als Ersatzbrutrevier für Rebhühner bereits während der Bebauung des Gebietes zur Verfügung zu stehen.

 

 

8.2.6   Pflanzliste des Bebauungsplanes 0-66:

 

 

 

9.        Grunderwerb

 

Die öffentlichen Flächen im Bereich des B-Planes "An den Hecken" befinden sich im Eigentum der Stadt. Die Verkehrsflächen wurden mit Wirkung vom 23.01.2019 für den öffentlichen Verkehr gewidmet (Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 11.12.2018, Vorlage BV 2018 0725).

 

 

 

10.      Kosten/Finanzierung

 

Die Kosten für die Herstellung der Grünflächen belaufen sich einschließlich Planungskosten auf rd. 300.000,00 €.

 

Die Kosten für den Ausbau der Straßen, der Wege sowie das Straßenbegleitgrün belaufen sich einschließlich Planungskosten auf rd. 1.370.000,00 €. Für den Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlage fallen Kosten in Höhe von rd. 50.000,00 € an.

 

Für die Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns sowie der Grünflächen ist mit jährlichen Unterhaltungskosten von insgesamt rd. 17.000,00 € zu rechnen.

 

Für die Unterhaltung der befestigten Flächen sind 30.000,00 € pro Jahr für die Zukunft einzuplanen.

 

Für den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen fallen rd. 4.000 €/Jahr an.

 

 

Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 15.12.2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.05.2011 müssen die Anlieger 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige Herstellung übernehmen. 10 % trägt die Stadt. Zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb der öffentlichen Verkehrsflächen, für den Ausbau von Fahrbahn, Gehwegen und Parkplätzen, für die Beleuchtung, für die Oberflächenentwässerung der Straße einschließlich Regenrückhaltebecken und für das Straßenbegleitgrün sowie für die Herstellung der öffentlichen Grünflächen, soweit sie über den Bebauungsplan als Kompensationsmaßnahme den öffentlichen Verkehrsflächen zugeordnet sind.

 

Im Rahmen der Kaufverträge für die Grundstücke im Baugebiet „An den Hecken“ wurden die Erschließungskosten mit dem Grundstückskaufpreis bereits abgelöst.

 

 

 

II.       Ausbauprogramm „Peiner Weg“ (Ostlandring bis Peiner Weg 61)

 

1. Allgemeines

 

Südwestlich vom Ostlandring abgehend ist der „Peiner Weg“ als landwirtschaftlicher Weg angelegt. Er ist mit einer ca. 3,00 m breiten Asphaltdecke ohne frostsicheren Unterbau befestigt. Eine Entwässerung der Fahrbahn ist nicht vorhanden, das Oberflächenwasser versickert in den seitlichen Grünstreifen. Der „Peiner Weg“ wird im Bereich vom Ostlandring bis Peiner Weg 61 auf ganzer Länge durch fünf Kofferleuchten (6 m Lichtpunkthöhe, 70 W Natriumdampfleuchten mit Reduzierschaltung auf 50 W „gelbes Licht“) ausgeleuchtet.

 

Der „Peiner Weg“ (Anlage 10) im Südwesten des Baugebietes verbindet den „Weimarer Bogen“ mit dem „Ostlandring“.

 

Für den Kfz-Verkehr sind die Planungen so vorzunehmen, dass möglichst nur niedrige Geschwindigkeiten gefahren werden können, um die Verkehrssicherheit und die Qualität des Wohnumfeldes zu verbessern

 

2. Ausbauart der Straße

 

Der „Peiner Weg“ wird als Wohnstraße in einer Breite von 5,50 m in Pflasterbauweise mit einseitigem Gehweg auf der Westseite ausgebaut. Für die Anlage des Gehweges müssen drei Bäume gefällt werden.

 

Auf der Ostseite verbleibt der Grünstreifen mit Baumbestand. Hier werden Parkplätze in Längsaufstellung hergestellt, um das Parken auf der Fahrbahn zu minimieren. Die Anordnung erfolgt so, dass lediglich ein älterer Baum entfernt und ein Jungbaum umgepflanzt werden muss. Die in der Mitte und am Südende vorgesehene Fahrbahneinengung auf 4,00 m dient der Aufmerksamkeit bei hier seitlich einmündenden Radverkehrsbeziehungen. Bei der mittleren Einengung handelt es sich um eine Zuwegung zu Privatgrundstücken. Die südliche Fahrbahneinengung führt zu einem Durchgang zur Leipziger Straße. Hier wird eine getrennte Querungshilfe mit taktilen Elementen angelegt. Die Entwässerung erfolgt mit Einseitneigung Richtung zweireihiger Betonwürfelgosse vorm Hochbord mit 10 cm Ansicht auf der Gehwegseite. Die Fahrbahn auf der gegenüberliegenden Seite wird mit einem Rundbord mit 2 cm Ansicht eingefasst.

 

Die Gehwege werden an den Bestand im Bereich Kreuzung „Ostlandring“ angebunden, wobei der vorh. Geh- und baulich angelegte Radweg parallel zum „Ostlandring“ als vorrangig durchgepflastert werden.

 

Der Ausbau der einzelnen Verkehrsflächen stellt sich wie folgt dar:

 

a)      Fahrbahn

 

Belastungsklasse 1,0

 

Betonsteinpflaster, grau                                                                        0,10 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch                                                       0,04 m

Schottertragschicht 0/32                                                                       0,20 m

Frostschutzschicht                                                                                0,31 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                                   0,65 m

 

b)      Gehwege mit Zufahrten

 

Belastungsklasse 1,0

 

Betonsteinpflaster, rot                                                                          0,10 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch                                                       0,04 m

Schottertragschicht 0/32                                                                       0,20 m

Frostschutzschicht                                                                                0,31 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                                   0,65 m

 

c)      Parkplätze

 

Fugenpflaster anthrazit, sonst wie Fahrbahnaufbau

 

 

Auf Grund der Vorprofilierung wird in Teilbereichen eine Erhöhung der Schichtstärke erforderlich (Querneigung, Höhenanpassungen).

 

 

3. Straßenbegleitgrün

 

Der vorhandene Baumbestand soll weitgehend erhalten werden. Es müssen 4 Bäume gefällt und ein Jungbaum umgepflanzt werden.

 

Peiner Weg bis Nr. 61: (Sorbus aria „Magnifica“)

Nachpflanzung einer Mehlbeere am Durchgang zur Leipziger Straße.

 

 

 

4. Kosten / Finanzierung

 

Die Kosten für den Ausbau belaufen sich auf einschließlich Planungskosten auf rd. 220.000 €.

 

Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 15.12.2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.05.2011 müssen die Anlieger 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige Herstellung übernehmen. 10 % trägt die Stadt. Zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb der öffentlichen Verkehrsflächen, für den Ausbau von Fahrbahn, Gehweg und Parkplätzen, für die Oberflächenentwässerung der Straße und für das Straßenbegleitgrün. Nicht zum beitragsfähigen Aufwand gehören die Kosten für die Herstellung der Beleuchtung, da für diese bereits Beiträge nach dem Nieders. Kommunalabgabengesetz erhoben wurden.

 

Die Anlieger des Peiner Weges im Bereich des Bebauungsplanes „In den Kämmern“ haben die Erschließungsbeiträge bereits 1974 über ihren Bauträger abgelöst (Ablösungsvertrag). Berücksichtigt wurden hier von den geschätzten Ausbaukosten 50%. Die andere Hälfte der Ausbaukosten ist nunmehr von den Anliegern im Bereich des Baugebietes „In den Kämmern 2“ zu tragen.

 

III.     SCHLUSSBEMERKUNGEN

 

Durch den Ausbau der Straßen kommen rd. 11.000 m² befestigte Straßen- und Parkplatzflächen und rd. 4000 m² befestigte Gehwegflächen und Zufahrten zum derzeitigen Straßenbestand hinzu, die unterhalten werden müssen.

 

Die zu pflegenden Flächen der Grünanlagen erhöhen sich durch den Ausbau um ca. 2.000 m² Straßenbegleitgrün und ca. 1,34 ha Wiesen und Gehölzflächen. Die Kosten für die Unterhaltung der städtischen Grün- und Straßenflächen werden deshalb durch den Ausbau zunehmen (siehe Ziffer 10).

 

Die angemeldeten Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2019 vorgesehen und beschlossen.

 

Die Arbeiten für den Straßenbau werde ich, im Frühjahr 2019 ausschreiben, so dass mit den Bauarbeiten voraussichtlich im Mai/Juni 2019 begonnen werden können.

 

Die Bepflanzung soll im Frühjahr 2020 erfolgen, wenn der Straßenbau abgeschlossen ist.

 

Die Anlieger des Peiner Weges (Ostlandring bis Peiner Weg 61) habe ich zu einem Informationsgespräch eingeladen. Das Anliegerprotokoll ist der Bezugsvorlage BV 2019 0816/1 zu entnehmen. Dort sind auch die Anliegerwünsche und die Überprüfungen enthalten.

 

Anlagen:

 

Anlagen 1-3: Lageplan "Straßenendausbau und Grünflächen"

Anlage 4:       Schnitt A - A „Weimarer Bogen“

Anlage 5:       Schnitt B – B „Weimarer Bogen“

Anlage 6:       Schnitt C – C „Schweriner Reihe“

Anlage 7:       Schnitt D – D „Potsdamer Winkel“

Anlage 8:       Schnitt E – E „Potsdamer Winkel“

Anlage 9:       Schnitt G – G und F - F „Stichstraßen“

Anlage 10:     Schnitt 1 – 1 Peiner Weg

Anlage 11:     Schnitt 1 – 1 Schwüblingser Weg

Anlage 12:     Schnitt 2 – 2 Schwüblingser Weg

Anlage 13:     Übersicht Straßenbäume

Anlage 14:     Beispiel Straßenlaterne

 

(Baxmann)