Betreff
1. Änderung des RROP 2016
Vorlage
M 2019 0814
Aktenzeichen
61 13 - 02 06
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

Mit Schreiben vom 07.01.19 hat die Region Hannover den Entwurf der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) übersandt und die Möglichkeit eröffnet, bis zum 04.03.19 Stellungnahmen abzugeben. Parallel zur Beteiligung der Behörden erfolgt zzt. auch die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Entwurfsunterlagen können eingesehen werden unter: www.regionalplanung-hannover.de

Die im Entwurf der 1. Änderung des RROP für das Stadtgebiet Burgdorf vorgesehenen Festlegungen werden im Folgenden vorgestellt und bewertet. Zur Gesamtübersicht der Änderungen s. Anlage 1 Ausschnitt aus der ‘Beikarte zu den Änderungen in der zeichnerischen Darstellung‘ und Anlage 3 Ausschnitt aus der zeichnerischen Darstellung des RROP 2016 incl. der Darstellungen der 1. Änderung.

Die Abgabe einer Stellungnahme wird seitens der Verwaltung nicht als erforderlich angesehen, weil die Änderungen mit den städtebaulichen Planungen der Stadt vereinbar sind und keine raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen bekannt sind, denen die Änderungen entgegenstehen würden.

 

Standort mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung:        
Ehlershausen (westlich der Bahnstrecke)
    
Im Stadtgebiet Burgdorf soll laut beschreibender Darstellung zu Abschnitt 2.3 Ziffer 08 explizit „Ehlershausen (westlich der Bahnstrecke)“ als Standorte mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung festgelegt werden.       
Die weitere Zielformulierung zu den Standorten mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung soll lauten: „In diesen Stadt- und Ortsteilen sind im räumlich-funk­tio­na­len Zusammenhang zum Ortskern und/oder zur Wohnbebauung … großflächige Einzelhandelsbetriebe zulässig, wenn sie ein nahversorgungsrelevantes Kernsortiment (Nahrungs-/ Genussmittel und Drogeriewaren) anbieten, aperiodische Sortimente auf nicht mehr als 10 % der Verkaufsfläche führen, ihr jeweiliges Einzugsgebiet den in der zeichnerischen Darstellung festgelegten zu versorgenden Bereich nicht überschreitet und den Anforderungen der Ziffer 04 (Beeinträchtigungsverbot) entsprechen.“

Dem ‘Nahversorgungsstandort‘ Ehlershausen (westlich der Bahnstrecke) werden als zu versorgender Bereich die Ortsteile Ramlingen und Otze zugeordnet. Nach welchen Kriterien die Abgrenzung der zu versorgenden Bereiche erfolgte, wird in der Begründung zur RROP-Änderung dargestellt. Diese kann ggf. unter www.regionalplanung-hannover.de eingesehen werden (Anlage 3.1 der Änderungsunterlagen). In der Regel orientiert sich die Abgrenzung der ‘zu versorgenden Bereiche‘ an den Stadt-/Gemeindegrenzen. Abweichungen davon sind nur vorhanden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse – insbesondere auch die ÖPNV Verbindungen – eine Abweichung nahelegten. Eine von der Stadtplanungsabteilung dem Team Regionalplanung im Vorfeld des Entwurf der 1. Änderung vorgeschlagene Erweiterung des zu versorgenden Bereichs Ehlershausen auf Großmoor wurde nicht aufgenommen (Begründung: Regionsgrenze, keine ÖPNV-Verbindung).

In der Begründung zum Entwurf der 1. Änderung wird weiter erläutert, dass zu den geplanten ‘Nahversorgungsstandorten‘ auch das nahversorgungsrelevante Kaufkraftpotential ermittelt wurde. (Die Berechnung erfolgte in den Jahren 2016/2017, der Neubau des Penny-Marktes östlich der Bahnlinie wurde daher noch nicht berücksichtigt.) Bei dieser Berechnung habe sich aufgrund der niedrigen Einwohnerwerte[1] für einige ‘Nahversorgungsstandorte‘ eine zu geringe Tragfähigkeit angedeutet – u.a. auch für Ehlershausen[2]. Im Weiteren heißt es dazu: „Von diesen fünf Orten wird das Kriterium der Mindesteinwohnerzahl im „zu versorgenden Bereich“ nicht erfüllt. Eine Festlegung als „Standort mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung“ ist aber aufgrund kleinteiliger Siedlungsstrukturen im Bereich Springe bzw. der peripheren Lage im bereits stark ländlich geprägten östlichen Bereich der Region Hannover (Ehlershausen und Dollbergen) regionalplanerisch zur Sicherung vorhandener Versorgungsein-richtungen der flächendeckenden Nahversorgung gerechtfertigt“ (Anlage 3.1 der Änderungsunterlagen S. 6).     
Vor diesem Hintergrund ist die Einbeziehung von Otze in den ‘zu versorgenden Bereich‘ zu begrüßen. Denn die theoretisch für einen großflächigen Einzelhandelmarkt in Ehlershausen erforderliche Kaufkraft im ‘zu versorgenden Bereich‘ wird damit erhöht, auch wenn die tatsächlichen Einkaufsgewohnheiten der Otzer-Einwohner davon abweichen.[3]

Es handelt sich bei der Festlegung der ‘Standort mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung‘ und der ‘zu versorgenden Bereich‘ um Ziele der Raumordnung. Entsprechend § 1 Abs. 4 BauGB hat sich die städtische Bauleitplanung an diese Ziele anzupassen.

Da Ehlershausen bereits im RROP 2005 als herausgehobener Nahversorgungsstandort festgelegt war, ergeben sich aus der Wiederaufnahme keine wesentlichen Änderungen für die Planungen der Stadt Burgdorf.

Die Begrenzung auf den Bereich von Ehlershausen „westlich der Eisenbahnstrecke“ bedeutet aber konkret: Die Stadt Burgdorf könnte ggf. eine Bauleitplanung verfolgen mit der in Ehlershausen westlich der Bahnlinie ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen wird. Die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel in Ehlershausen östlich der Bahnlinie – im September 2018 wurde hier der Penny-Markt eröffnet – würde hingegen nicht den Zielen der Raumordnung entsprechen die mit der 1. RROP-Änderung festgelegt werden sollen.

Aufgrund der Tatsache, dass der weitaus größte Teil des Siedlungsgebiets von Ramlingen-Ehlershausen sich westlich der Bahnlinie befindet und im Hinblick darauf, dass mit der Zunahme des Eisenbahngüterverkehrs die Schrankenschließzeiten sich weiter erhöhen werden, stand der Ortsrat Ehlershausen und die Verwaltung einer Entwicklung von Einzelhandelsnutzungen östlich der Bahnlinie bisher ablehnend gegenüber. Insofern entspricht die 1. Änderung des RROP den bisher verfolgten Zielen zur Einzelhandelsentwicklung in Ehlershausen.

 

Vorranggebiet Torferhaltung nördlich von Ehlershausen  
Laut Begründung zur 1. Änderung des RROP ist es Ziel der Vorranggebiete Torferhaltung die vorhandenen Torfkörper in ihrer Funktion als Kohlenstoffspeicher als Beitrag zum Klimaschutz zu sichern. Größtenteils sei die Sicherung der in der Region Hannover vorhandenen Moore bereits über die Ausweisung von Naturschutzgebieten oder als Vorranggebiete Natur und Landschaft erfolgt.

Das neue Vorranggebiet nördlich von Ehlershausen liegt außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Es liegt aber in einem Bereich, der im RROP 2016 bereits als Vorranggebiet Natur und Landschaft dargestellt ist. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Burgdorf ist der Bereich als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt. Änderungen für die städtebaulichen Planungen der Stadt Burgdorf ergeben sich somit aus dem neu festgelegten Vorranggebiet Torferhaltung nicht.          
Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, welche die Torfzehrung wesentlich beschleunigen würden und denen der raumordnerische Vorrang der Torferhal­tung entgegenstehen würde, sind nicht bekannt.
Genutzt wird der Bereich nach Luftbild 2016 vor allem forstwirtschaftlich. In Randbereichen ist Grünland vorhanden. Nach den heranzuziehenden Regelungen des Landesraumordnungsprogramms (LROP) Abschnitt 3.1.1 Ziffer 06 Sätze 2 bis 9 steht „eine der guten fachlichen Praxis entsprechende landwirtschaftliche und erwerbsgärtnerische Nutzung sowie eine der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft entsprechende Nutzung von entwässerten Moorböden, die die Torfzehrung nicht wesentlich beschleunigt, … dem raumordnerischen Vorrang Torferhaltung nicht entgegen“.

 

Vorranggebiet Natur und Landschaft bzw. Biotopverbund südwestlich Beinhorn an der der A 37 
Der Bereich des Altwarmbüchener Moores ist als Kerngebiet des landesweiten Biotopverbunds bereits im Landesraumordnungs­programm (LROP) als Vorrang­gebiet Biotopverbund festgelegt worden. Mit der 1. Änderung des RROP 2016 sollen die Kerngebiete des landesweiten Biotopverbunds in das RROP übernommen und ggf. erweitert werden. In der Anlage 5.3 Tabelle 3 des Änderungsentwurfs wird angegeben, das im Rahmen der Übernahme der Kernfläche Altwarmbüchener Moor aus dem LROP eine Vergrößerung um insgesamt ca. 155 ha erfolgt. Die Fest­le­gung der Kernfläche Altwarmbüchener Moor soll im RROP als Vorranggebiet Natur und Landschaft erfolgen.

Im Bereich südwestlich Beinhorn folgte die bisher im RROP 2016 vorgenommene Abgrenzung des Vorranggebietes Natur und Landschaft der Abgrenzung des Vorranggebietes Natura 2000. Mit der Änderung soll die Abgrenzung des Vorranggebietes nach Nordosten über die vorhandene Hochspannungsleitung hinaus bis an die A37 und das im RROP 2016 festgelegte Vorbehaltsgebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts erweitert werden. Die Erweiterung umfasst ca. 16 ha. Hinsichtlich der Schutzabsichten der gesamten Kernfläche des Biotopverbunds ‘Altwarmbüchener Moor‘ wird in der Anlage 5.3 Tabelle 3 der 1. Änderung auf die im Landschaftsrahmenplan angegebenen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (vorrangig Verbesserung des Wasserhaushaltes durch Aufhebung der Vorflut im Moorrandbereich) verwiesen.

Im RROP 2016 ist der Erweiterungsbereich bereits als Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft dargestellt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Burgdorf ist die Erweiterung des Vorranggebietes größtenteils als Fläche für die Forstwirtschaft und als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Änderungen für die städtebaulichen Planungen der Stadt Burgdorf ergeben sich somit aus dem erweiterten Vorranggebiet Natur und Landschaft nicht. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sind für den Erweiterungsbereich nicht bekannt.     
Genutzt wird der Erweiterungsbereich nach Luftbild 2016 vor allem forstwirtschaftlich und es sind einige Grünlandflächen vorhanden.

 

Vorranggebiet Biotopverbund südwestlich Beinhorn (Querungshilfe über A 37)
Der regionalbedeutsame Standort für eine Querungshilfe (bspw. Grünbrücke) über die A 37 wurde aus dem Landschaftsrahmenplan der Region übernommen. In der Begründung zur 1. Änderung wird allgemein zu den Querungshilfen auf folgendes hingewiesen: „Entsprechend dem Planungsmaßstab des RROP (1:50.000) wurden die Querungshilfen räumlich nicht exakt festgelegt. Jeder Standort lässt einen gewissen Spielraum zu, indem die Errichtung einer Querungshilfe sinnvoll ist. Dieser mögliche Korridor ist in Tabelle 4 des Anhangs zu 3.1.2 zu jeder Querungshilfe verbal beschrieben [zwischen der Ausfahrt Beinhorn und südlich der Ortschaft Stelle]. Pauschale Aussagen über Planungen und Maßnahmen, die eine Unverträglichkeit oder Nutzungskonflikte mit den Standorten der Querungshilfen hervorrufen, sind auf Ebene des RROP nicht möglich. Dies kann nur im Wissen von konkreten Vorhaben im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich sollte jedoch bei geplanten Bauvorhaben im Bereich der festgelegten Querungshilfen davon ausgegangen werden, dass eine Beeinträchtigung der Anbindung und Funktionsfähigkeit der Querungshilfen wahrscheinlich ist.“

Im Flächennutzungsplan der Stadt Burgdorf ist der zum Stadtgebiet Burgdorf gehörende Bereich um das Vorranggebiet Biotopverbund (Querungshilfe) als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Änderungen für die städtebaulichen Planungen der Stadt Burgdorf ergeben sich somit nicht. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sind für den Bereich nicht bekannt. 
Genutzt wird der zum Stadtgebiet gehörende Bereich um das Vorranggebiet als Ackerland.

 

Festlegung weiterer Gebiete des Biotopverbunds   
Durch Ergänzung der beschreibenden Darstellung des RROP 2016 im Abschnitt 3.1.2 werden weitere Gebietes des Biotopverbunds festgelegt. In der neu eingefügten Erläuterungskarte 5.1 (Auszug für das Stadtgebiet Burgdorf s. Anlage 2) ist das Biotopverbundkonzept mit Kernflächen, linienförmigen Flächen entlang der Fließgewässer, Habitatkorridoren zur Vernetzung von Kernflächen und punktförmigen Flächen (Querungshilfen) übersichtlich dargestellt.     
Von den Flächen der ersten Kategorie der Erläuterungskarte 5.1 ‘Kernflächen‘ sind bis auf die oben erwähnte Kernfläche südwestlich von Beinhorn bereits alle Kernflächen im Stadtgebiet Burgdorf im RROP 2016 als Vorranggebiete Natur und Landschaft enthalten. (Kernflächen mit landesweiter Bedeutung sind in der Erläuterungskarte mit einer L-Nummer und Kernflächen mit regionaler Bedeutung sind mit einer R-Nummer gekennzeichnet.)
Die zweite Kategorie der Erläuterungskarte 5.1 ‘Habitatkorridor zur Vernetzung von Kernflächen‘ ist im Stadtgebiet Burgdorf nicht vorhanden.    
Die dritte Kategorie ‘Habitatkorridor zur Vernetzung von Kernflächen‘, die als Vorbehaltsgebiete festgelegt werden/wurden, ist im Stadtgebiet Burgdorf vorhanden. Da diesbezüglich mit der 1. Änderung des RROP 2016 keine Änderungen der zeichnerischen Darstellung vorgesehen sind, ist anzunehmen, dass diese Gebiete bereits alle als Vorbehaltsgebiete zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes und/oder Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft festgelegt sind.
Die vierte Kategorie ‘linienförmige‘ Flächen sind ebenfalls bereits im RROP 2016 als Vorranggebiete Natur und Landschaft enthalten.        
Die fünfte Kategorie ‘punktförmige‘ umfasst nur die am Rande des Stadtgebiets Burgdorf oben bereits erwähnte Querungshilfe über die A 37.

Dadurch, dass bis auf die beiden oben erwähnten Vorranggebiete südwestlich von Beinhorn alle übrigen Flächen des Biotopverbunds bereits im RROP 2016 als Vorrang- und Vorbehaltsflächen enthalten sind, ergeben sich durch die zusätzlichen Festlegungen zum Biotopverbund für diese Flächen keine wesentlich neuen Einschränkungen für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen im Stadtgebiet Burgdorf.

Ziel der Festlegungen zum Biotopverbund ist neben der Sicherung der Flächen laut Begründung auch, dass insbesondere Flächen in den Habitatkorridoren für Kompensationsmaßnahmen genutzt werden.

 

Streichung der Y-Trasse  
Mit der Änderung des LROP 2017 wurde das Vorranggebiet Haupteisenbahnstrecke für die Y-Trasse, dass in der Region Hannover parallel zur A7 verlief (außerhalb des Gebietes der Stadt Burgdorf), aus dem LROP gestrichen. Dem entsprechend soll nun auch die Y-Trasse aus dem RROP herausgenommen werden.   
Die Streichung erfolgte als Ergebnis des Dialogforums Schiene Nord, das anstatt der Y-Trasse die sogenannte Alpha Variante (Ausbau vorhandener Strecken bei gleichzeitigen Verbesserungen hinsichtlich Lärmschutz, Nahverkehr und Bahnübergängen) favorisierte. An den Abstimmungen dazu war und ist auch die Stadt Burgdorf beteiligt.

 

 

Anlagen:

1.  Ausschnitt aus der ‘Beikarte zu den Änderungen in der zeichnerischen Darstellung‘

2.  Ausschnitt aus der ‘Erläuterungskarte 5.1 Biotopverbund‘

3.  Ausschnitt aus der zeichnerischen Darstellung des RROP 2016        
incl. der Darstellungen der 1. Änderung

 

 



[1] Für Ehlershausen werden 3.110 EW angegeben, dies entspricht in etwa den bei der Stadt vorliegenden Zahlen für Einwohner mit Hauptwohnsitz in Ramlingen-Ehlershausen.

[2] Weitere Standorte die in diesem Zusammenhang benannt werden sind: Dollbergen (2.993 EW), Ingeln-Oesselse (3.816 EW), Isernhagen HB: (3.897 EW) und Völksen (3.657 EW).

[3] Zudem wurde vom Team Regionalplanung kürzlich auf einer Arbeitskreissitzung erläutert, dass durch die Festlegung der ‘zu versorgendem Bereiche‘ dem zentralen Ort (Burgdorf, Heßel und Hülptingsen) rechnerisch keine Kaufkraft entzogen werde, da die Kaufkraft in den ‘zu versorgenden Bereichen‘ zusätzlich auch weiterhin dem Kongruenzraum des zentralen Ortes zugerechnet werden könne.

 

 

 

 

 

 

(Baxmann)