Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

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Einmalige Kosten:

258.000,00 €

54700.787110

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau der barrierefreien Bushaltestellen erfolgt wie im Ausbauprogramm BV 2019 0811 dargestellt.      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 I.        Allgemein

 

Bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) wurde für das Jahr 2019 zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein Sammelantrag für den barrierefreien Ausbau von acht Bushaltestellen gestellt.

 

Zurzeit wird von der Region Hannover ein Konzept zur Überplanung des Stadtbusverkehrs in den Mittelzentren der Region Hannover erarbeitet. Davon sind auch die Linien 905, 906 und 907 in der Kernstadt von Burgdorf betroffen. Da die Region Hannover derzeit keine Planungssicherheit gewährleisten kann, hat sie empfohlen, den Umbau der für 2018 geplanten Bushaltestellen in der Kernstadt („Depenauerweg“, „Goerdelerstraße“ und „Weserstraße Ärztezentrum“) zurückzustellen. 2018 sind nur die vier Bushaltestellen in Sorgensen im Zuge der Erneuerung der Hauptstraße barrierefrei umgebaut worden.

 

Der Sammelantrag für 2019 beinhaltet die zwei Haltestellen „Grenzstraße“ (Linie 910,920), die zwei Haltestellen „Dammbruch“ in Weferlingsen (Linie 910,920) und die zwei Haltestellen „Freiengericht“ in Otze (Linie 926). Diese Linien sind nicht von der Überplanung betroffen.

 

Damit die neuen Bushaltestellen am Ärztezentrum in der „Weserstraße“ 2019 kurzfristig gebaut werden können, enthält der Sammelantrag für 2019 vorsichtshalber wieder die beiden neuen Bushaltestellen in der Weserstraße. Der Ausbau wird nur ausgeführt, falls bis dahin die Überplanung des Stadtbuskonzeptes steht und die Linie 905 weiterhin so geführt wird. Der barrierefreie Ausbau ist schon mit der Vorlage 2017 0316 beschlossen worden.

 

 

II.       Haltestellen

 

Die Auswahl der beantragten Maßnahmen wurde in Abstimmung mit der RegioBus aufgrund der Ein- und Aussteigerzahlen zur Verbesserung der Nutzung des ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Personen vorgenommen.

 

Bei den beantragten Fördermaßnahmen handelt es sich um Grunderneuerungen an bestehenden Bushaltestellen, die zu einer Verbesserung des Gebrauchswertes der Bushaltestellen und somit zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beitragen.

 

Hauptbestandteil der Grunderneuerung ist der barrierefreie Ausbau gemäß der im Nahverkehrsplan 2008 (überarbeitet 2016) dargestellten „Idealtypischen Bushaltestelle“ (Anlage 2). Ist aufgrund des direkten Umfeldes der Haltepunkte die Verwirklichung des dargestellten Standards (z.B. Länge oder Tiefe der Fahrgastaufstellfläche) nicht möglich, wird jeweils eine größtmögliche Annäherung an den Idealstandard angestrebt.

 

Darüber hinaus werden an den Haltestellen, die die entsprechenden Einsteigerzahlen aufweisen, Wartehallen aufgestellt, um den im Nahverkehrsplan definierten Anforderungen in Bezug auf Komfort und Fahrgastsicherheit zu entsprechen.

 

An allen Haltestellen werden, wenn möglich, 18 m Buskapsteine mit 16 cm Ansicht eingebaut, die einen nahezu ebenerdigen, behindertengerechten Einstieg ermöglichen.

 

Für die Führung von blinden und sehbehinderten Menschen zum vorderen Buseinstieg sind in 30 cm Abstand zur Vorderkante des Buskapsteins und 60 cm vom Haltestellenmast ein 120 * 90 cm großes Einstiegsfeld und ein 60 cm breiter Auffindungsstreifen aus Betonrillenplatten vorgesehen. Des Weiteren wird ein parallel zur Bordanlage verlaufender 30 cm breiter Leitstreifen hergestellt.

 

Der Aufbau der Pflasterfläche erfolgt an allen Bushaltestellen, nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RSTO 12); Tafel 6, Zeile 2:

 

8 cm Betonpflaster

4 cm Bettung aus Kies-Sandgemisch

 18 cm Schottertragschicht

 30 cm Schichtaufbau

 

 

II.1     Haltestellen „Grenzstraße“ (Anlage 3)

 

Die Bushaltestelle Richtung Bahnhof ist eine Einsteigerhaltestelle. Sie wird mit einer transparenten Wartehalle gemäß Standard der Region Hannover: in Aluminium/Glas – Ausführung (Flachdach, Länge ca. 4,50 m, Höhe ca. 2,30 m, Breite/ Tiefe ca. 0,70 m, Farbe: graualuminium RAL 9007), mit Sitzgelegenheit, einer beleuchteten Infovitrine und Abfallbehälter ausgestattet.  Der Gehweg hat in dem Bereich eine Breite von ca. 3,30 m.

Damit auch im Bereich der Straßenbeleuchtungsmasten eine ausreichende Gehwegbreite gegeben ist, wird eine Wartehalle mit schmalen Seitenteilen aufgestellt. Diese Wartehalle wurde schon für die Bushaltestellen „Bergstraße“ und „Am Nassen Berg“ gewählt. Aufgrund des Beleuchtungsmasten, der sich ca. 0,50 cm von der Bordsteinkante befinden, wird der Standort der Haltestelle so gelegt, dass sich der Masten nicht im Bereich der 2. Bustür befindet und der Bewegungsraum vor der 2. Bustür nicht eingeschränkt ist.

 

Die Bushaltestelle Richtung Hänigsen ist eine Aussteigerhaltestelle. Deshalb erhält diese Haltestelle keine Wartehalle.

 

Die Bushaltestelle liegt so zwischen zwei Zufahrten, dass die Länge der Aufstellfläche nur ca. 15,00 m sein kann. Von der Behindertenbeauftragten der Region wurde dies kritisiert, da für die Gelenkbusse eine Länge des Busbordes von 18,00 m erforderlich ist. Daher wurde geprüft, ob eine anderer Standort in Frage kommen könnte, der die Bedingung erfüllt. Die Abstände der Zufahrten auf der Ostseite der Grenzstraße lassen auch an einem anderen Standort nicht die Anlegung einer 18,00 m langen Haltestellenzone zu, so dass hier in dem Fall nur eine größtmögliche Annäherung an den Idealstandard der idealtypischen Bushaltestelle gegeben ist.

 

Die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen betragen ca.  56.000,00 €.

 

 

II.2     Haltestellen „Freiengericht“ in Otze (Anlage 4)

 

Auch der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle „Freiengericht“ Richtung Ehlershausen erfolgt gemäß der im Nahverkehrsplan dargestellten „Idealtypischen Bushaltestelle“ (Anlage 2). Da hier allerdings der Gehweg nur 2,00 m breit ist, kann die Aufstellfläche der Bushaltestelle nicht breiter hergestellt werden. Der Verkehr auf der K121 lässt keine Einengung der Fahrbahn zu.

 

Aus Platzgründen und auch weil die Anzahl der Einsteiger es nicht erforderlich macht, wird hier auf eine Wartehalle verzichtet.

 

An der Bushaltestelle „Freiengericht“ Richtung Burgdorf bleibt die vorhandene Wartehalle bestehen. Allerdings wird die alte defekte Infovitrine gegen eine neue beleuchtete Infovitrine ausgetauscht.

 

Die Aufstellfläche wird auf 2,50 m verbreitert. Zur Förderung des Radverkehrs werden auf einer mit grauem Betonstein befestigten Fläche außerhalb der Wartefläche zwei Fahrradabstellbügel aufgestellt.

 

Die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen betragen ca. 43.000,00 €.

 

 

II.3     Haltestellen „Dammbruch“ in Weferlingsen (Anlage 5)

 

An der Bushaltestelle „Dammbruch“ Richtung Burgdorf wird die alte Buswartehalle aus Beton gegen eine neue Wartehalle nach dem Standard der Region Hannover: in Aluminium/Glas – Ausführung (Flachdach, Länge ca. 4,50 m, Höhe ca. 2,30 m, Breite/ Tiefe ca. 1,40 m, Farbe: graualuminium RAL 9007), ausgestattet mit Sitzgelegenheit und einer beleuchteten Infovitrine, ausgetauscht.

 

Die gesamte Bushaltestelle wird in rotem Betonrechteckpflaster gepflastert.

 

Zur Förderung des Radverkehrs wird die Bushaltestelle, nach Abstimmung mit dem ADFC, mit zwei Fahrradanlehnbügeln ausgestattet. Die Fahrradbügel werden gleich am Anfang der Bushaltestelle außerhalb der Wartefläche aufgestellt. Die Fläche wird mit grauem Betonrechteckpflaster befestigt.

 

Bei dem barrierefreien Ausbau soll direkt in Verlängerung am Anfang der Bushaltestelle eine getrennte Querungsstelle hergestellt werden. Dafür werden auf einer Breite von ca. 0,90 m Taststeine mit 6 cm Ansicht eingebaut und nach ca. 0,5 m eine ca. 1,00 m breite Querung mit 0 cm Ansicht. Die Nullabsenkung wird mit einem Sperrfeld gekennzeichnet und die Tastkante mit einem Richtungsfeld.

 

Die Bushaltestelle Richtung Hänigsen ist eine Aussteigerhaltestelle. Deshalb erhält diese Haltestelle keine Wartehalle.

 

Zurzeit hat die Aufstellfläche der Bushaltestelle eine Tiefe von ca. 1,60 m. Der angrenzende Gehweg liegt tiefer als die Bushaltestelle. Beim Ausbau wird der vorhandene Gehweg höhenmäßig an die Bushaltestelle angeglichen, so dass die Aufstellfläche einschließlich Gehweg eine Tiefe von 3,50 m hat. Für die Entwässerung wird eine Mittelgosse aus dem gleichen roten Betonrechteckpflaster hergestellt und das Oberflächenwasser wird südlich in die Straßengosse und nördlich in den Seitenstreifen geführt.

 

Direkt gegenüber dem Übergang zur Bushaltestelle Richtung Burgdorf wird auch eine barrierefreie getrennte Querungsstelle mit Tastkante und Nullabsenkung hergestellt.

 

Die Kosten für die Wartehalle und den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen „Dammbruch“ belaufen sich auf ca. 63.000,00 €.

 

 

III.      Finanzierung

 

Für den barrierefreien Ausbau der acht Bushaltestellen stehen unter dem Produktkonto 54700 787110 258.000,00 € zur Verfügung.

 

Für die Baumaßnahme sind Fördermittel beim ÖPNV-Förderprogramm des Landes Niedersachsen für Grunderneuerungen von Bushaltestellen mit Verbesserung der Ausstattung beantragt worden. Bei einer Bewilligung des Antrags werden die Umbaukosten der Bushaltestellen mit 75 % gefördert.

 

Die Region Hannover fördert die Maßnahme mit weiteren 50 % der restlichen 25 %, sodass voraussichtlich für den Umbau aller Bushaltestellen von der Stadt 32.250,00 € nach Erhalt der Förderungen gezahlt werden müssen.

 

Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen wird nur durchgeführt, wenn die Fördermittel und die angemeldeten Mittel für den Haushalt 2019 bewilligt werden.

 

 

 

IV.       Schlussbemerkung

 

Die Planungen für den Umbau der Bushaltestellen sind der Polizei, dem ADFC, dem ADAC, dem Seniorenrat, der Regiobus, der Straßenverkehrsbehörde, der Region Hannover, dem Bündnis für Familien, der Umweltschutzabteilung und der Behindertenbeauftragten der Region mitgeteilt worden. Über das Meinungsbild werde ich in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr berichten.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan der Haltestellen 

Anlage 2: Detailplan Bushaltestellen

Anlage 3: Detailplan der Bushaltestellen „Grenzstraße“

Anlage 4: Detailplan der Bushaltestellen „Freiengericht“

Anlage 5: Detailplan der Bushaltestellen „Dammbruch“

 

   

 

 

 

(Baxmann)