Bezugsvorlage: 2018 0466 (Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 2-16 „Ehlershäuser
Weg“ auf der Grundlage der Variante 2 vorzubereiten (Anbindung des Plangebietes
über den Ehlershäuser Weg und die Ramlinger Straße) und die im empfehlenden
Beschluss des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen vom 14.01.2019 formulierten
Ziele bzw. Anregungen (siehe Sachverhalt) zu klären.
Sachverhalt:
Der Ortsrat
Ramlingen-Ehlershausen hat in seiner Sitzung am 14.01.2019 einstimmig folgenden
empfehlenden Beschluss auf der Grundlage des von der SPD-Fraktion in der v. g.
Sitzung verlesenen Antrages gefasst:
·
Der
Ortsrat spricht sich für die Variante 2 der Vorlagen aus.
·
Die
Notwendigkeit einer Linksabbiegerspur auf der Ramlinger Str. wird nicht
gesehen.
Auch in
vergleichbarer Situation am Ortseingang Otze wurde keine Linksabbiegerspur
angelegt.
·
Eine
Verkehrsberuhigung mit Hilfe einer Mittelinsel wäre wünschenswert.
·
Es wird
eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h zwischen den Ortsteilen Ramlingen
und Ehlershausen beantragt.
Darüber hinaus
wird angeregt:
·
einen
Geschwindigkeitsanzeiger an den Ortseingängen Ehlershausen und evtl.in
Ramlingen fest zu installieren und
·
Gespräche
mit den Abfallentsorgern zu führen, um evtl. auf einen Wendepunkt am
Ehlershäuser Weg zu verzichten (Routenplanung erfragen).
Die Verwaltung
hat bereits die Abstimmung/ Klärung zum Thema „Notwendigkeit Linksabbieger“
(Anfrage an die Region Hannover), den Antrag auf Temporeduzierung auf der K 117
(Antrag an die Straßenverkehrsbehörde) und die Klärung zur Installation eines
Geschwindigkeitsanzeigers eingeleitet. In diesem Zusammenhang wird noch einmal
darauf hingewiesen, dass die Geschwindigkeitsreduzierung und die Installation
des Geschwindigkeitsanzeigers nicht über das Planverfahren „Aufstellung B-Plan
Ehlershäuser Weg“ geregelt werden können und hiervon losgelöst zu betrachten
sind.
Zum Thema
Wendepunkt am Ehlershäuser Weg wurde auf telefonische Nachfrage der Verwaltung
bei AHA am 16.01.2019 die Auskunft erteilt, dass ein Wendehammer im
Ehlershäuser Weg auf keinen Fall erforderlich sei, da die Müllfahrzeuge (von
Ramlingen kommend) derzeit über die Straße „Imkers Gehege“ und ggf. alternativ
über die „Waldstraße“ und den „Ehlershäuser Weg“ bis zum Wasserwerk Ramlingen
fahren, dort wenden und dann über den Ehlershäuser Weg zurückfahren.
Anlage: Planübersicht Erschließungsvariante 2
(Baxmann)