Betreff
Bebauungsplan 2-16 "Ehlershäuser Weg", hier: Abstimmung städtebaulicher Entwurf
Bezugsvorlage: 2018 0466 (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
BV 2018 0663/2
Aktenzeichen
61 26 - 02 16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 2-16 „Ehlershäuser Weg“ auf der Grundlage der Variante 2 vorzubereiten (Anbindung des Plangebietes über den Ehlershäuser Weg und die Ramlinger Straße) und die im empfehlenden Beschluss des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen vom 14.01.2019 formulierten Ziele bzw. Anregungen (siehe Sachverhalt) zu klären.

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen hat in seiner Sitzung am 14.01.2019 einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss auf der Grundlage des von der SPD-Fraktion in der v. g. Sitzung verlesenen Antrages gefasst:

 

·         Der Ortsrat spricht sich für die Variante 2 der Vorlagen aus.

·         Die Notwendigkeit einer Linksabbiegerspur auf der Ramlinger Str. wird nicht gesehen.

Auch in vergleichbarer Situation am Ortseingang Otze wurde keine Linksabbiegerspur angelegt.

·         Eine Verkehrsberuhigung mit Hilfe einer Mittelinsel wäre wünschenswert.

·         Es wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h zwischen den Ortsteilen Ramlingen und Ehlershausen beantragt.

 

Darüber hinaus wird angeregt:

 

·       einen Geschwindigkeitsanzeiger an den Ortseingängen Ehlershausen und evtl.in Ramlingen fest zu installieren und

·       Gespräche mit den Abfallentsorgern zu führen, um evtl. auf einen Wendepunkt am Ehlershäuser Weg zu verzichten (Routenplanung erfragen).

 

Die Verwaltung hat bereits die Abstimmung/ Klärung zum Thema „Notwendigkeit Linksabbieger“ (Anfrage an die Region Hannover), den Antrag auf Temporeduzierung auf der K 117 (Antrag an die Straßenverkehrsbehörde) und die Klärung zur Installation eines Geschwindigkeitsanzeigers eingeleitet. In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Geschwindigkeitsreduzierung und die Installation des Geschwindigkeitsanzeigers nicht über das Planverfahren „Aufstellung B-Plan Ehlershäuser Weg“ geregelt werden können und hiervon losgelöst zu betrachten sind.

 

Zum Thema Wendepunkt am Ehlershäuser Weg wurde auf telefonische Nachfrage der Verwaltung bei AHA am 16.01.2019 die Auskunft erteilt, dass ein Wendehammer im Ehlershäuser Weg auf keinen Fall erforderlich sei, da die Müllfahrzeuge (von Ramlingen kommend) derzeit über die Straße „Imkers Gehege“ und ggf. alternativ über die „Waldstraße“ und den „Ehlershäuser Weg“ bis zum Wasserwerk Ramlingen fahren, dort wenden und dann über den Ehlershäuser Weg zurückfahren.

 

 

Anlage: Planübersicht Erschließungsvariante 2

 

 

 

 

 

(Baxmann)