Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Als
Schülervertreter werden für die Dauer der Schuljahre 2018/2019 sowie 2019/2020
Herr Mikhail
Kasiyanov
und
Herr Ole
Franz
in den Ausschuss für Schulen, Kultur und
Sport berufen.
Die Zusammensetzung des
Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport wird gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG
festgestellt. (Die Zusammensetzung wird im Protokoll über die Ratssitzung
aufgeführt werden).
Sachverhalt und Begründung:
Im Zuge der Bildung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport hat der Rat in seiner Sitzung am 03.11.2016 beschlossen, gem. § 110 Abs. 2 Nieders. Schulgesetz (NSchulG) je eine Vertreterin / einen Vertreter der Eltern, der Lehrkräfte und zwei Vertreterinnen / Vertreter der Schülerinnen und Schüler in den Schulausschuss zu berufen.
Die Schülervertreter werden nach § 6 Abs. 2 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse für die Dauer der halben Wahlperiode in den Ausschuss berufen.
Der Stadtschülerrat hat bei der Wahl der Schülervertretung für die Schuljahre 2018/2019 sowie 2019/2020 die Schüler Mikhail Kasiyanov und Ole Franz als Schülervertreter für den Ausschuss gewählt.
Gemäß § 110 Abs. 4 NSchulG sind die von den Gruppen abgegebenen Vorschläge für den Rat bindend.
(Baxmann)