Betreff
Bebauungsplan 2-16 "Ehlershäuser Weg", hier: Abstimmung städtebaulicher Entwurf
Bezugsvorlage: 2018 0466 (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
BV 2018 0663/1
Aktenzeichen
61 26 - 02 16
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 2-16 „Ehlershäuser Weg“ auf Basis einer der nachfolgenden städtebaulichen Entwurfsvarianten vorzubereiten:

 

a)    Variante 1: Anbindung des Plangebietes nur über den Ehlershäuser Weg

b)    Variante 2: Anbindung des Plangebietes über den Ehlershäuser Weg und die Ramlinger Straße

c)    Variante 3: Anbindung des Plangebietes über die Ramlinger Straße

     

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Rahmen der Ortsratssitzung vom 11.09.2018 wurden zwei städtebauliche Entwürfe vorgestellt. In einer Variante wurde dabei auf den aktiven Lärmschutz in Form eines Lärmschutzwalls verzichtet. Um dennoch einen ausreichenden Schallschutz für die Außenwohnbereiche zu ermöglichen, hätten die Anwohner aber individuell für einen ausreichenden Schutz durch Lärmschutzwände sorgen müssen (Kosten!). Die Stadtverwaltung hat darauf hingewiesen, dass mit dieser Lösung die städtebauliche Qualität des gesamten Ortseingangs deutlich beeinträchtigt wird, so dass diese Lösung verworfen wurde. Der daraufhin vorgestellte neue Entwurf sah einen aktiven Lärmschutz in Form eines Lärmschutzwalls und eine zweite Zufahrt zum Baugebiet vor. Letzte wurde auf Wunsch des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen infolge der Beratungen am 27.02. (Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen) und am 15.03. (Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau) mit aufgenommen.

 

Da zum Zeitpunkt der Ortsratssitzung im September 2018 noch nicht alle Ergebnisse der Gutachten (Lärm, Verkehr) vorlagen, konnte noch keine abschließende Empfehlung des Ortsrates Ramlingen-Ehlershausen ausgesprochen werden. Auch eine abschließende Aussage der Region Hannover zur zweiten Zufahrt ins Baugebiet stand zu diesem Zeitpunkt noch aus.

 

In der Einwohnerversammlung, die am 07.01.2019 stattfindet/stattgefunden hat, erfolgt/e eine Erläuterung/Präsentation aller beauftragten Gutachten sowie die Vorstellung eines abschließenden städtebaulichen Entwurfs in drei verschiedenen Erschließungsvarianten. Allen Varianten ist gemein, dass ein Lärmschutzwall als aktiver Lärmschutz eingeplant wird.

 

Variante 1:

Das Baugebiet wird ausschließlich über den Ehlershäuser Weg erschlossen. Ein Fußweg ermöglicht den direkten Zugang zur Ramlinger Straße. Ein Versetzen des Ortseingangs ist nicht notwendig.

 

Variante 2:

Das Baugebiet wird über die Ramlinger Straße und den Ehlershäuser Weg erschlossen. Der Ortseingang wird um ca. 50 m in Richtung Ramlingen versetzt.

 

Variante 3:

Das Baugebiet wird ausschließlich über die Ramlinger Straße erschlossen. Ein Fußweg ermöglicht den direkten Zugang zum Ehlershäuser Weg. Der Ortseingang wird um ca. 50 m in Richtung Ramlingen versetzt.

 

Das Versetzen des Ortseingangs ist aus Sicht der Region Hannover die Bedingung für die Anlage einer zweiten Zufahrt ins Baugebiet von der Ramlinger Straße aus.

 

Eine Matrix, die die Vor- und Nachteile der drei Varianten aufführt, ist in der Anlage beigefügt.

 

Die vorgenannten Erschließungsvarianten sowie die Ergebnisse der Einwohnerversammlung werden am 14.01.2019 im Rahmen der Ortsratssitzung des Ortsrats Ramlingen-Ehlershausen sowie am 22.01.2019 im Rahmen des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau noch einmal vorgestellt und erörtert.

 

 

Anlage:         Vor- und Nachteile der vorgestellten Varianten

 

(Baxmann)