Bezugsvorlage 2017 0359 ... 59. Änderung des Flächennutzungsplans - Feststellungsbeschluss
Bezugsvorlage 2017 0294 ... Entwurfdes Bebauungsplans ...
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Beschlussvorschlag:
A) Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 15 wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:
- der in der Zeit vom 27.03.2017 bis zum 27.04.2017 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben vom 22.03.2017 durchgeführten frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 04.09.2017 bis zum 04.10.2017 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 24.08.2017 durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)
B) Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Umweltprüfung wird der Bebauungsplan Nr. 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ in der Fassung vom 12.12.2018 als Satzung und die Begründung in der Fassung vom 12.12.2018 beschlossen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss
des Verwaltungsausschusses vom 10.05.2016 wurden die Bauleitplanverfahren der
59. Änderung des Flächennutzungsplans und der 3. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 0-08 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ im
Parallelverfahren eingeleitet. Ziel dieser Bauleitplanung ist die Ausweisung
eines Sondergebietes ‘Flüchtlingsunterkunft‘ und einer Fläche für Gemeinbedarf
‘Katastrophen- und Zivilschutz‘ sowie der zur Erschließung erforderlichen
Verkehrsflächen und Wegerechte.
Am 22.08.2017
stimmte der Verwaltungsausschuss dem Entwurf des Bebauungsplans Nr.
0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ zu (Bezugsvorlage 2017 0294).
In der Zeit vom 04.09. bis zum 04.10.2017 erfolgte die Beteiligung der
Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) durch Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplans Nr. 0-08/3. Es wurde eine Stellungnahme von einem Ehepaar,
das im Sorgenser Grundweg wohnt, eingereicht.
Mit Schreiben vom 24.08.2017 erfolgte die Beteiligung der Behörden (§ 4
Abs. 2 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Kapitel 15.3 und 15.4 der anliegenden
Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
In der Begründung wurde zudem die Zusammenfassende Erklärung (Kapitel 17) ergänzt. Die seit dem Entwurf vorgenommenen wesentlichen Änderungen und Ergänzungen in der Begründung sind farbig markiert.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen oder anderer Erkenntnisse sind keine Änderungen der Planung erforderlich. Der Bebauungsplan Nr. 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ kann als Satzung beschlossen werden.
Die 59. Änderung des Flächennutzungsplans (Bezugsvorlage 2017 0359) wurde bereits mit Verfügung der Region Hannover vom 14.02.2018 genehmigt und ist mit der Bekanntmachung am 08.03.2018 wirksam geworden.
Anlagen:
1. Bebauungsplan Nr. 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“, Stand 12.12.2018
2. Begründung zum Bebauungsplans Nr. 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“, Stand 12.12.2018
(Baxmann)