Betreff
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung 2018
Vorlage
BV 2018 0783
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 30.000,00 € bei dem Produktkonto 11102.783172 (Erwerb von Mobiliar) wird gem. § 119 Abs. 5 i.V.m. § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt.

 

 

 

  

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Haushaltsplan-Entwurf 2019 wurden Mittel für Mobiliar für den Neubau Rathaus V angemeldet. Für die Büroräume kann auf das bereits vorhandene Mobiliar zurückgegriffen werden. Darüber hinaus müssen jedoch u.a. ein Besprechungsraum, ein Sozialraum und Wartebereiche eingerichtet werden.

Für die Mobiliarbeschaffung gibt es einen Rahmenvertrag mit einem Möbelhersteller, daher konnte auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Nach vorheriger Begehung der Räumlichkeiten wurde ein Angebot über das benötigte Mobiliar angefordert. Das Angebot liegt nun vor und die Angebotssumme beläuft sich auf rund 30.000 €. Aufgrund der langen Lieferfristen von rund acht Wochen und der geplanten Inbetriebnahme des Rathauses V im ersten Quartal 2019 muss eine Bestellung bereits noch im laufenden Jahr erfolgen.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen über 10.000 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist durch die Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung für Planungskosten Sanierung G-P-GS (Produktkonto 21100.787120) gewährleistet.    

 

(Baxmann)