Betreff
Entwurf Stellenplan 2019/2020
Vorlage
BV 2018 0716/5
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Siehe Vorlage BV 2018 0716      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Folgende Änderungen zum Entwurf werden vorgeschlagen:

 

 

Kita Otze

Für die Kita Otze war zunächst angedacht, eine Interimslösung für eine Krippengruppe in 2019 herzustellen. Der Entwurf des Stellenplans 2019 sieht von daher Personal für diese Krippengruppe vor (lfd. Nr. II.08 und II.09 der Ursprungsvorlage). Nach aktuellem Stand soll nunmehr ein Erweiterungsbau für eine Krippengruppe sowie eine Kleingruppe Kiga erfolgen. Die Inbetriebnahme ist zum 01.01.2019 vorgesehen. Für die Kiga-Kleingruppe sind im Stellenplan 2019 von daher zusätzlich zu berücksichtigen:

 

2,0 Stellen der Entgeltgruppe S 8a TVöD (Erzieher/in)

 

 

Kita Ramlingen-Ehlershausen

Die Interimslösung für die Kita Ramlingen-Ehlershausen soll neben einer Krippengruppe auch eine Kindergartengruppe umfassen. Die Inbetriebnahme ist für den 01.10.2019 vorgesehen. Das Personal für die Krippengruppe ist bereits im Entwurf des Stellenplans 2019 vorgesehen (lfd. Nr. II.10 und II.11 der Ursprungsvorlage). Für die Kiga-Gruppe sind im Stellenplan 2019 folgende Stellen zusätzlich zu berücksichtigen:

 

2,0 Stellen der Entgeltgruppe S 8a TVöD (Erzieher/in) sowie

1,0 Stelle der Entgeltgruppe S 3 TVöD (Sozialassistent/in)

 

In der Kita Ramlingen-Ehlershausen bestehen damit künftig 2 Krippengruppen. Somit ist auch für beide Krippengruppen ab 2020 eine Drittkraft erforderlich (siehe lfd. Nr. II.24 der Ursprungsvorlage – hier wurde eine zusätzliche Drittkraft bisher berücksichtigt). Für die 2. Krippengruppe ist daher im Stellenplan 2020 zusätzlich zu berücksichtigen:

 

1,0 Stelle der Entgeltgruppe S 3 TVöD (Sozialassistent/in)

 

 

Bundesprogramm „ProKindertagespflege“

Zentraler Bestandteil dieses neuen Förderprogramms ist die Qualifizierung der Tagespflegepersonen mit dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB). Die Fachabteilung hat sich für das Förderprogramm beworben, da sie bereits diesen Qualifizierungsweg geht. Soweit die Stadt Burgdorf den Zuschlag erhält, wird für den Zeitraum von 2019 bis 2021 eine Förderung von max. 150.000 € / Jahr für eine Koordinierungsstelle, die die Qualifizierung und Qualitätsentwicklung steuert, sowie für Personal- und Sachausgaben gewährt.

 

Voraussetzung ist, dass in diesem Zeitraum eine 1,0 Stelle zur Verfügung steht. Von daher ist über den Stellenplan 2019 eine bis zum 31.12.2021 befristete

 

0,5 Stelle der Entgeltgruppe S 11b TVöD (Sozialarbeiter/in)

 

zur Verfügung zu stellen. Mit der bereits vorhandenen 0,5 Stelle Fachberatung Tagespflege stehen die personellen Anforderungen des Programms zu Verfügung.

 

Die mit der Stellenaufstockung verbundenen Personalkosten werden zu 80 % erstattet. Daneben wird auch für die bereits vorhandene 0,5 Stelle eine Personalkostenerstattung von 80 % gewährt.

 

Im Ergebnis wird damit der Personalkostenaufwand (BSP für 2019) der Stadt Burgdorf trotz Erhöhung der Stellenanteile gemindert:

 

 

Stelle

Ohne Förderprogramm

Mit Förderprogramm

Fachberatung Tagespflege

28.500 €

57.000 €

Sachbearbeitung Tagespflege

38.500 €

38.500 €

Abzgl. Förderung

 

45.600 €

Städtischer Anteil

67.000 €

49.900 €

 

 

Darüber hinaus werden im Haushalt 2019 berücksichtigte Sachkosten für die Qualifizierung der Tagespflege sowie der Tagespflegefachberatung fördermittelfähig sein.

 

 

Förderprogramm „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

 

Es ist geplant, zum 01.01.2019 eine neue dauerhafte gesetzliche Leistung nach § 16i SGB II zu schaffen (Förderprogramm „Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Im Kern sollen hier „sehr arbeitsmarktferne“ Personen, die in den letzten 7 Jahren mind. 6 Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben, wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Diese Maßnahme wird bis zu 5 Jahren gefördert (100%/100%/90%/80%/70% des Arbeitgeberbruttos). Zu zahlen ist mindestens der Mindestlohn bzw. bei Tarifbindung der entsprechende Tariflohn. Für einen rechtssicheren befristeten Einsatz wurde in §16i Abs. 8 SGB II ein expliziter Sachgrund geschaffen. Das Förderprogramm enthält auch eine laufende Betreuung für die Kräfte („Coaching“) durch das Jobcenter.

 

Für den Stellenplan 2019 wird vorgeschlagen,

 

3,0 Stellen der Entgeltgruppe 2 TVöD

(Beschäftigungsmaßnahme nach § 16i SGB II)

 

zu schaffen. Als Einsatzstellen kommen die Bauhöfe oder auch die Schulen (Unterstützung Hausmeister) in Frage. Evtl. auch andere Stellen, je nach Eignung/Vorerfahrung der „Bewerber“. Die tatsächliche Entgeltgruppe würde sich an den Aufgaben orientieren, maximal ist jedoch EG 2 TVöD angedacht.

 

Grundgedanke ist, dass die Personalkosten (AG-Brutto) vollständig erstattet werden. Die jährlichen Personalkosten für diese 3,0 Stellen betragen gesamt 117.300 €. Daher soll ein Arbeitsvertrag nur für 2 Jahre (Mindestdauer lt. Förderbedingungen) abgeschlossen werden.

 

Vor einer Besetzung sind die Rahmenbedingungen des Förderprogramms konkret zu prüfen.

Dazu gehört u.a. auch, wie die im Förderprogramm enthaltene Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung rechtssicher umgesetzt wird.

 

 

 

 

 


Mit diesen sowie den Änderungsvorschlägen aus den Vorlagen BV 2018 0716/1 (Erhöhung Springerpool Kitas), BV 2018 0716/3 (Gebäudewirtschaft), BV 2018 0716/4 (Öffentlichkeitsarbeit), BV 2018 0697/2 (Familienservicebüro) und BV 2018 0742 (Hausmeisterdienste) ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Jahr

2017

2018

2019

2020

+/-

2018/2019

+/- 2019/2020

Planstellen Beamte

 35,00

36,00

39,00

40,00

+ 3,00

+ 1,00

Planstellen
Beschäftigte

399,00

417,50

455,50

462,50

+ 38,00

+7,00

Planstellen
gesamt

434,00

453,50

470,00

478,00

+ 41,00

+8,00

davon
Kindertagesstätten

125,50

143,00

160,00

165,00

+ 25,00

+6,00

 

 

 

 

(Baxmann)