Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der ev.-luth. Burgdorfer Kirchengemeinden wird Frau Wanda
Gödeke als beratendes Mitglied gem. § 5 Abs. 1 Buchstabe c) der Satzung für das
Jugendamt in den Ausschuss für Jugendhilfe und Familie berufen.
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe c) der Satzung für das Jugendamt gehört dem Ausschuss für Jugendhilfe und Familie als beratendes Mitglied eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der evangelischen Kirche an, die / der von der zuständigen Behörde zu benennen ist.
Aufgrund der zurückliegenden Kirchenvorstandswahl und Neuverteilung von Ämtern und Aufgaben wird das bisherige beratende Mitglied Astrid Beigel diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen.
Die ev.-luth. Burgdorfer Kirchengemeinden schlagen als Nachfolgerin gemeinsam Frau Diakonin Wanda Gödeke als neues beratendes Mitglied vor.
(Baxmann)