Betreff
Beschäftigung einer Sozialpädagogin an der Hauptschule I - eventuelle Kostenübernahme -
Vorlage
2008 0322
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro 2009/10

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

52.000,00 €

21700.638000

X

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

X nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a) und b)              Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport und der Verwaltungsausschuss treten der Beschlussempfehlung zu c) der Vorlage Nr. 2008 0322 bei.

 

zu c)                       Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt: Die Stadt Burgdorf übernimmt die Kosten für die Beschäftigung einer Sozialpädagogin an der Hauptschule I in Höhe von 26.000,00 € jährlich für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2010, falls sich das Land Niedersachsen aus der Finanzierung der Maßnahme zurückzieht.

Sachverhalt und Begründung:

 

Aus dem “Programm zur Profilierung der Hauptschule“ gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen für die Beschäftigung von Sozialpädagogen in Höhe von 26.000,00 € jährlich. Die dem Programm zugrunde liegende Förderrichtlinie beinhaltet den Einsatz von Sozialpädagogen an Hauptschulen. Die Zuwendungen werden zum Zwecke der Durchführung spezifischer sozialpädagogischer Maßnahmen gewährt, um Schülerinnen und Schüler der Hauptschule gezielt auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten. Das Programm wurde zum 01.01.2004 als Nachfolge aus dem Hauptschulförderprogramm vom 19.03.2001 aufgelegt.

 

Nach mehrmaliger Antragstellung erhält die Stadt Burgdorf erstmals seit dem 01.09.2006 Zuwendungen aus dem Programm. Dies waren im Einzelnen 8.666,00 € anteilig für den Förderzeitraum 01.09. bis 31.12.2006 sowie 26.000,00 € für das Haushaltsjahr 2007. Für 2008 wurde ein Betrag in gleicher Höhe gewährt.

 

Zur Umsetzung der Förderrichtlinie wurde mit dem Kinderschutzbund Burgdorf eine Vereinbarung getroffen. Der Kinderschutzbund beschäftigt eine/einen Sozialpädagogin/en, deren/dessen geleistete Stunden auf Honorarbasis vom Kinderschutzbund mit der Stadt Burgdorf abgerechnet werden. Die Dauer der Beschäftigung ist für die/den Sozialpädagogin/en jeweils abhängig von der Förderzusage des Landes. Die Zuwendung muss jedes Jahr für das folgende Haushaltsjahr neu beantragt und bewilligt werden. Aus diesem Verfahren erhält die/der Beschäftigte keine berufliche Planungssicherheit. Folglich steht nun zum 01.06.2008 ein wiederholter Personalwechsel an. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Schüler/innen, dem Lehrerkollegium der Schule und allen anderen Beteiligten wie beispielsweise den Ausbildungsbetrieben ist ein fester Ansprechpartner ein wichtiger Faktor.

 

Für die Zeit ab dem 01.06.2008 gibt es eine interessierte Sozialpädagogin, welche die Tätigkeit gerne fortführen möchte. Eine Förderzusage des Landes liegt derzeit lediglich bis zum Jahresende 2008 vor. Eine längere Verpflichtung kann daher mit der Interessentin nicht eingegangen werden.

 

Ziel muss es sein, die Voraussetzungen für eine Beschäftigung der Sozialpädagogin bis zum 31.12.2010 garantieren zu können. Dies wäre möglich, sofern die Stadt Burgdorf die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 52.000,00 € (jeweils 26.000,00 € für 2009 und 2010) zur Verfügung stellt, einzig für den Fall, dass sich das Land aus der Finanzierung des Programms zurückzieht. Das Niedersächsische Kultusministerium teilte im letzten Jahr mit, dass die Gültigkeit der o.g. Förderrichtlinie zunächst bis zum 31.12.2010 verlängert ist. Nach momentanem Sachstand ist also davon auszugehen, dass die Stadt Burgdorf wie bisher Zuwendungen in gleicher Höhe erhalten wird.