Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Die Planzeichenerklärung und die Begründung zum Bebauungsplan 0-87/1
„Nördlich Zilleweg, 2. Abschnitt“ werden durch die anliegenden Austauschseiten
ergänzt.
Sachverhalt und Begründung:
Auf Anregung der Tiefbauverwaltungsabteilung wird das festgesetzte Zufahrtsverbot zu der öffentlichen Verkehrsfläche von den südlich angrenzenden Flurstücken ergänzt, um Erschließungsbeiträge für diese Grundstücke zu umgehen. Zu diesem Zweck wird die Planzeichenerklärung geändert. Die Begründung wird in Kapitel II.2.6 (S. 24) wie folgt ergänzt:
„Um Erschließungsbeiträge für die Eigentümer der Flurstücke südlich der geplanten öffentlichen Verkehrsfläche zu vermeiden, werden Zufahrten und Zugänge zu der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche von den südlich angrenzenden Flurstücken ausgeschlossen.“
Die entsprechenden Austauschseiten sind beigefügt.
Anlagen: |
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(Philipps)